Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 45. Kalenderwoche 2018

Montag, 05.11.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 24 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bingen am Rhein sowie dem 23 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach die gemeinschaftliche Begehung eines Raubes unter Verwendung einer Waffe vor.

Die Angeklagten sollen Mitte November 2017 ein Bekleidungsgeschäft in Bad Kreuznach überfallen haben. Der Angeklagte aus Bad Kreuznach soll im Eingangsbereich des Bekleidungsgeschäfts Wache gestanden haben, während der Angeklagte aus Bingen am Rhein gegenüber der Ladenmitarbeiterin Geld gefordert haben und dabei der Ladenmitarbeiterin ein 20 bis 30 cm langes, gezacktes Messer an den Bauch und an den Hals gehalten haben soll. Die Ladenmitarbeiterin soll daraufhin aus Angst um ihr Leben dem Angeklagten aus Bingen am Rhein 380 Euro ausgehändigt haben. Die Angeklagten sollen daraufhin das Geschäft verlassen haben.

Der Angeklagte aus Bad Kreuznach hat sich zu dem Tatvorwurf bislang nicht eingelassen. Der Angeklagte aus Bingen am Rhein hat sich zu dem Tatvorwurf geständig eingelassen.

Montag, 05.11.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 30 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Spesenroth wegen Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Juli 2017 einen Streit mit seiner Lebensgefährtin gehabt haben. Seine Lebensgefährtin sei daraufhin mit erheblicher Alkoholisierung mit ihrem Auto weggefahren und bei ihrer Fahrt Richtung Hasselbach gegen eine Straßenlaterne und einen Baum gefahren. Der Angeklagte und ein Freund des Angeklagten sollen sodann zur Unfallstelle gefahren sein. Wegen der ebenfalls erheblichen Alkoholisierung des Angeklagten habe der Freund des Angeklagten das Fahrzeug gesteuert. An der Unfallstelle hätten der Angeklagte und sein Freund sodann die Lebensgefährtin des Angeklagten, obgleich eine Zeugin des Unfalles gerade im Begriff gewesen sei die Polizei von dem Unfall zu verständigen, mitgenommen, um eine Bestrafung der Lebensgefährtin des Angeklagten wegen trunkenheitsbedingter Straßenverkehrsgefährdung zu verhindern. Der Angeklagte soll zudem der Zeugin, als diese versucht habe die Polizei zu verständigen, das Handy aus der Hand geschlagen haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

Montag, 05.11.2018, 12:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 41 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Lindenschied wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat das Amtsgericht nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte Mai 2017 den Einlass in ein Spielcasino in Kirchberg begehrt haben. Da der Angeklagte erheblich alkoholisiert gewesen sein soll und gegen den Angeklagten ein Hausverbot bestanden habe, soll eine Mitarbeiterin des Spielcasinos dem Angeklagten den Zutritt verweigert haben. Daraufhin soll der Angeklagte die Mitarbeiterin des Spielcasinos als „Hure“ bezeichnet und dieser angedroht haben, sie beim nächsten Aufeinandertreffen auf der Straße umzubringen.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er nicht mehr genau wisse, ob er die in Rede stehenden Äußerungen getätigt habe. Er könne sich nicht vorstellen solche Äußerungen tatsächlich getätigt zu haben.

Dienstag, 06.11.2018, 10:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 29 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Büchenbeuren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Anfang Dezember 2017 in einem blauen Päckchen 95,69 Gramm Amphetamin und in einer Pullmolldose 24 Ecstasy-Tabletten verwahrt haben.

Ferner soll der Angeklagte Anfang Juni 2017 im Besitz von 25,76 Gramm Amphetamin und 2,5 Gramm Haschisch gewesen sein.

Schließlich soll der Angeklagte Ende Oktober 2017 bei einer Personenkontrolle 37,17 Gramm Amphetamin mit sich geführt haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu den Taten geständig eingelassen.

Dienstag, 06.11.2018, 13:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 47 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Litauen wegen gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitglied einer litauischen Bande sein, die sich zur Begehung von Diebstählen von Betonmischfahrzeugen zusammengeschlossen haben soll. Die Aufgabe des Angeklagten bei der Begehung der Diebstähle sei gewesen, die entwendeten Betonmischfahrzeuge von einem als Zwischenlager dienenden Stützpunkt abzuholen und zum Hafen nach Antwerpen zu fahren. Von dort sollten die Fahrzeuge sodann in das Ausland verschifft und an unbekannte Käufer veräußert werden.

Entsprechend dieser Aufgabenzuweisung soll der Angeklagte Ende August 2016 ein vom Firmengelände einer in Bad Kreuznach ansässigen Firma von anderen Bandenmitgliedern entwendetes Betonmischfahrzeug im Wert von 75.000 Euro aus dem von der Bande genutzten Zwischenlager am Flughafen Frankfurt (Hahn) übernommen haben und sodann mit dem Fahrzeug Richtung Antwerpen gefahren sein. Das Fahrzeug habe von Antwerpen nach Ägypten verschifft werden sollen. Die zwischenzeitlich verständigte Kriminalpolizei habe das entwendete Fahrzeug bei dem Transport des Fahrzeuges durch den Angeklagten vom Flughafen Frankfurt (Hahn) nach Antwerpen an einer Autobahnraststätte in Luxemburg orten können und den Angeklagten dort vorläufig festgenommen.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er zwar den Transport des Fahrzeuges nach Antwerpen übernommen habe, er aber nicht gewusst habe, dass das Fahrzeug gestohlen gewesen sei. Die Schlösser des Fahrzeuges seien nicht defekt gewesen und auch der Schlüssel habe zu dem Fahrzeug gepasst. Den Auftrag zum Transport des Fahrzeuges nach Antwerpen habe er von einem Türken erhalten, der ihm für die Fahrt nach Antwerpen 500 Euro habe zahlen sollen.

Mittwoch, 07.11.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 28.09.2018 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

Donnerstag, 08.11.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 57 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Allenfeld wegen Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt. Vom Vorwurf der Vornahme sexueller Handlungen an einer Person unter 14 Jahren in 4 Fällen hat das Amtsgericht den Angeklagten freigesprochen.

Der Angeklagte hat die Taten vor dem Amtsgericht abgestritten.

Freitag, 09.11.2018, 09:00 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 31 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten zu 1 aus Gödenroth die Begehung eines versuchten Totschlages in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung vor.

Ferner wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach dem 70 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten zu 2 aus Gödenroth, welcher der Vater des Angeklagten zu 1 ist, eine Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung des Angeklagten zu 1 vor.

Der Angeklagte zu 1 soll sich Mitte Mai 2017 auf einer Geburtstagsfeier an der Grillhütte in Völkenroth befunden haben. Dort soll der Angeklagte zu 1 in Streit mit anderen Gästen der Feier geraten sein und im Verlaufe des Streits einem weiblichen Gast mit einem Bräterdeckel gegen den Kopf und Arm geschlagen haben. Der weibliche Gast habe eine Gehirnerschütterung sowie Hämatome an Stirn und Ellenbogen erlitten.

Nachdem der Streit beendet gewesen sei, soll der Angeklagte zu 1 seinen Vater, den Angeklagten zu 2 angerufen und diesen darum gebeten haben, eine Waffe mitzubringen. Der Angeklagte zu 2 sei daraufhin zur Grillhütte gefahren und habe dem Angeklagten zu 1 ein Messer überreicht. Mit jenem Messer soll der Angeklagte zu 1 sodann auf mehrere Gäste losgegangen sein und geäußert haben, dass er diese umbringen werde. Der Angeklagte zu 1 soll plötzlich mit dem Messer ausgeholt haben und in Richtung eines männlichen Gastes gestochen haben. Der männliche Gast sei von dem Messer am Kopf getroffen worden und zu Boden gesunken. Auf den am Boden liegenden männlichen Gast soll der Angeklagte zu 1 nunmehr mit dem Messer in Richtung der rechten Hüfte, der rechten Hand und der rechten Gesäßhälfte eingestochen haben. Der männliche Gast soll dabei entsprechende Schnittverletzungen erlitten haben. Der Angeklagte zu 1 sei schließlich von anderen Gästen von dem am Boden liegenden männlichen Gast getrennt worden.

Die Angeklagten zu 1 und 2 haben die Taten im Wesentlichen bestritten und sich dahingehend eingelassen, dass andere Gäste auf den Angeklagten zu 1 losgegangen seien.

Der Angeklagte zu 2 behauptet, der Angeklagte zu 1 sei von einem anderen Gast gewürgt und zu Boden gerissen worden. Ein weiterer Gast soll auf den am Boden liegenden Angeklagten zu 1 mit einer Bierbank eingeschlagen haben. Der Angeklagte zu 2 sei dann aus dem Auto ausgestiegen und habe den Gast, der auf den Angeklagten zu 1 mit der Bierbank eingeschlagen habe, weggezogen.

Der Angeklagte zu 1 behauptet, er sei im Rahmen einer Schlägerei auf der Geburtstagsfeier von einem anderen Gast mit einer Bierbank geschlagen worden. Daraufhin habe der Angeklagte zu 1 mit dem Bräterdeckel um sich geschlagen. Sodann sei der Angeklagte zu 1 von einer unbekannten Person zu Boden gebracht und von mehreren Personen geschlagen worden. Der Angeklagte zu 2 habe ihn schließlich aus dieser Situation befreit.

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