Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 45. Kalenderwoche 2021

Montag, 08.11.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 9737/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 49 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Betrugs und Vortäuschens einer Straftat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende Februar 2019 mit einem Transporter die L419 von Bingen-Ost in Richtung Bingen befahren haben. Aus unbekannter Ursache soll der Angeklagte mit seinem Fahrzeug nach links auf die Gegenfahrbahn gezogen sein. Anschließend soll der Angeklagte wieder zurück auf seine Fahrspur gezogen sein, durch das Lenkmanöver jedoch ins Schlingern geraten und die Leitplanke der Fahrbahn touchiert haben. Gegenüber den unfallaufnehmenden Polizeibeamten soll der Angeklagte angegeben habe, dass er einem anderen Fahrzeug, welches ihm auf seiner Fahrspur entgegengekommen sei, habe ausweichen müssen und hierdurch mit der Leitplanke kollidiert sei. Der Unfallverursacher soll sich vom Unfallort entfernt haben, ohne die möglichen Feststellungen zu seiner Person zu treffen. Jene Aussage gegenüber den unfallaufnehmenden Polizeibeamten soll der Angeklagte wider besseren Wissens getätigt haben, um sein eigenes Fehlverhalten im Straßenverkehr zu vertuschen.

Fall 2:

Weiterhin soll der Angeklagte im Jahr 2014 in einem Antrag auf Abschluss einer privaten Krankenversicherung gegenüber einem Versicherer falsche Angaben getätigt haben sowie für die Entscheidung des Versicherers über den Abschluss des Vertrages bedeutsame Umstände verschwiegen haben. So soll der Angeklagte in dem Antrag der Wahrheit zuwider angegeben haben, dass er über ein Nettoeinkommen in Höhe von 3.000 Euro monatlich aus einer selbstständigen Tätigkeit verfüge, obgleich der Angeklagte damals tatsächlich Sozialleistungen beim Jobcenter bezogen habe. Auch soll der Angeklagte diverse Vorerkrankungen in dem Antrag bewusst verschwiegen haben. Die falschen bzw. unvollständigen Angaben in dem Antrag soll der Angeklagte mit dem Ziel getätigt haben, künftige Behandlungskosten aus Anlass der tatsächlich bestehenden Vorerkrankungen über die Versicherung abzurechnen. Die Versicherung soll im Glauben an die Richtigkeit der Angaben des Angeklagten den Krankenversicherungsvertrag mit dem Angeklagten abgeschlossen haben.

Der Angeklagte hat beide Taten vor dem Amtsgericht bestritten.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 12.11.2021 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 11.11.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1023 Js 9950/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 42 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende Mai 2019 aus einem Schuhgeschäft in Bad Kreuznach drei Paar Flip-Flops im Gesamtwert von 81,85 Euro entwendet haben.

Fall 2:

Weiterhin soll der Angeklagte Anfang Januar 2020 aus einem Bekleidungsgeschäft in Bad Kreuznach zwei Jeanshosen mit einem Preis von jeweils 69,99 Euro entwendet haben.

Fall 3:

Ferner soll der Angeklagte Anfang Dezember 2019 aus einem Baumarkt in Bad Kreuznach eine Türsprechanlage im Wert von 105,00 Euro entwendet haben.

Fall 4:

Schließlich sollen der Angeklagte und eine weitere männliche Person Ende Oktober 2019 ein vor einem Einkaufzentrum abgestelltes, mit einem Fahrradschloss gesichertes E-Bike im Wert von 1.250,00 Euro entwendet haben, indem sie das Fahrradschloss des E-Bikes geknackt haben sollen und sich sodann mit dem E-Bike entfernt haben sollen.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht nicht eingelassen.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 19.11.2021 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 11.11.2021, 12:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 13531/21

Der am 20.09.2021 unter dem Aktenzeichen 2 KLs 1042 Js 16862/20 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird gegen die 39-jährige Angeklagte aus Naunhof nach Abtrennung des Verfahrens gegen die 39-jährige Angeklagte aus Naunhof von dem Verfahren unter dem Aktenzeichen 2 KLs 1042 Js 16862/20 nunmehr unter dem Aktenzeichen 2 KLs 1042 Js 13531/21 fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 16.11.2021 und den 02.12.2021 bestimmt worden.

 

Freitag, 12.11.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 9737/19

Der am 08.11.2021 begonnene Prozess wegen Betrugs u.a. wird fortgesetzt.

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