Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 45. Kalenderwoche 2022

Montag, 07.11.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 8 
Az: 2 KLs 1042 Js 548/22

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 28 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Koblenz in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten vor, in drei Fällen unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben, wobei er in zwei Fällen (Fälle 2,3) als Mitglied einer Bande gehandelt haben soll und in einem weiteren Fall (Fall 1) gemeinschaftlich gehandelt haben soll.

Der Angeklagte soll sich an einem nicht mehr genau bestimmbaren Tattag vor den Tatzeitpunkten dazu entschlossen haben, sich durch den gewinnbringenden Weiterverkauf von Betäubungsmitteln eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen und dadurch seinen Lebensunterhalt und Drogenkonsum zu verbessern. In Ausführung dieses Tatplans soll es zu folgenden Einzeltaten gekommen sein:

Fall 1:

Ende Dezember 2021 soll der Angeklagte in Kirn, gemäß eines mit einem gesondert Verfolgten gemeinsam gefassten Tatentschlusses, einer Vertrauensperson der Kriminaldirektion Trier ein Kilogramm Amphetamin zum Preis von 2.500,00 EUR oder mindestens zehn Kilogramm Amphetamin zum Preis von 800,00 EUR pro Gramm zum Kauf angeboten haben, wobei es zu einem Abschluss des Geschäfts in der Folge nicht gekommen sein soll.

Fälle 2 und 3:

Spätestens Mitte März 2022 sollen der Angeklagte und drei gesondert verfolgte Personen übereingekommen sein, künftig für eine gewisse Dauer gemeinsam mehrere selbständige Betäubungsmittelgeschäfte begehen zu wollen, wobei der Angeklagte und eine der gesondert verfolgten Personen für den Erwerb und den Verkauf der Betäubungsmittel zuständig gewesen sein sollen und eine weitere gesondert verfolgte Person die erworbenen Betäubungsmittel für den Angeklagten und die andere gesondert verfolgte Person in dem Keller seiner Wohnung aufbewahrt und auf Aufforderung an den Angeklagten oder die andere gesondert verfolgte Person herausgegeben haben soll.

In Ausführung dieses Tatplans soll sich der Angeklagte Mitte März 2022 zusammen mit den drei gesondert verfolgten Personen nach Ludwigshafen begeben haben, wo er gemeinsam mit einer der gesondert verfolgten Personen von ihrem Lieferanten und einem weiteren Zeugen mindestens zwei Kilogramm Amphetamin erworben haben soll, um es in der Folge gemeinsam im Raum Kirn gewinnbringend zu veräußern. Diese Betäubungsmittel sollen zwei der gesondert verfolgten Personen, wie zuvor vereinbart, an die weitere gesondert verfolgte Person übergeben haben, die die Drogen tatplangemäß in dem Keller ihrer Wohnung versteckt haben soll.

Mitte April 2022 soll der Angeklagte im Besitz von ca. 95,80 Gramm Haschisch mit einem THC-Gehalt von mindestens 30,1 Gramm, 629,42 Gramm Marihuana mit einem THC-Gehalt von mindestens 108,9 Gramm, 203 Gramm MDMA mit einem MDMA-Base-Gehalt von mindestens 92 Gramm und 509,43 Gramm Amphetamin mit einem Amphetaminbasegehalt von mindestens 111,8 Gramm gewesen sein, die er ebenfalls entsprechend der getroffenen Absprache mit den gesondert verfolgten weiteren Personen in den Kellerräumen der einen gesondert verfolgten Person in der Absicht aufbewahrt haben soll, die Drogen gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 11.11.2022, 24.11.2022 und 28.11.2022 bestimmt worden.

Montag, 07.11.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1024 Js 4522/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 49 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl und des Ausspähens von Daten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 1 Monat verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Ende März 2020 soll der Angeklagte das vormals gemeinsam mit seiner Ehefrau bewohnte Haus in Rüdesheim aufgesucht haben und sich mit Hilfe eines Schlüsseldienstes unberechtigt Zutritt in das nunmehr nur noch von seiner Ehefrau und seiner Tochter bewohnte Haus verschafft haben, wobei er gewusst haben soll, dass er das Haus ohne die Zustimmung seiner Ehefrau nicht betreten dürfe. Der Angeklagte soll sodann Gegenstände, die teilweise im gemeinsamen Eigentum von ihm und seiner Ehefrau und teilweise im Alleineigentum seiner Ehefrau gestanden haben sollen mitgenommen haben, und dabei die Absicht gehabt haben, die Gegenstände der Ehefrau dauerhaft zu entziehen oder vorübergehend für sich zu behalten. Ferner soll er eine Liste mit Passwörtern der Ehefrau an sich genommen haben.

Fall 2:

Aufgrund der mitgenommenen Liste soll der Angeklagte an das Google-Passwort der Ehefrau gekommen sein und sich ohne Berechtigung mit seinem iphone 8 in den Google-Account der Ehefrau eingeloggt haben.

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 14.11.2022 und 21.11.2022 bestimmt worden.

Montag, 07.11.2022, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7 
Az: 4 KLs 1021 Js 913/21 (2)

Der am 21.10.2022 begonnene Prozess wegen Betrugs wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 21.11.2022 und 05.12.2022 bestimmt worden.

Dienstag, 08.11.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 8

Az.: 2 KLs 1042 Js 547/22

Der am 27.10.2022 begonnene Prozess wegen bandenmäßigen Handels mit nicht geringen Mengen BtM u.a. wird fortgesetzt.

Dienstag, 08.11.2022, 11:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az.: 7 Ns 1025 Js 10054/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat zwei Angeklagte aus Bulgarien (62 und 46 Jahre alt) wegen Betrugs jeweils zu einer Freiheitstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten sollen sich Mitte Juni 2020 in ein Lebensmittelgeschäft in Bingen begeben haben und dem Inhaber gegenüber vorgegeben haben, 6.000,00 USD gegen 4.000,00 EUR umtauschen zu wollen. Die Angeklagten und der Inhaber sollen sich sodann zur Überprüfung der Echtheit der Geldscheine in eine Bank nach Bad Kreuznach begeben haben. Nachdem die Echtheit der Scheine bestätigt worden sei, sollen die Angeklagten bei der Übergabe des Geldes - wie von Anfang an beabsichtigt - die Umschläge mit den Geldscheinen vertauscht haben und dem Inhaber anstelle des Umschlags mit den 6.000,00 USD einen anderen Umschlag, in dem sich lediglich 400,00 USD befunden haben sollen, übergeben haben.

Die Angeklagten haben sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

Dienstag, 08.11.2022, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az.: 7 Ns 1022 Js 1530/22

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen Einspruch eines 52 Jahre alten Angeklagten aus Bad Kreuznach gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Kreuznach verworfen, da der Angeklagte zu dem auf seinen Einspruch gegen den Strafbefehl bestimmten Hauptverhandlungstermin ohne genügende Entschuldigung nicht erschienen sei.

In dem Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Kreuznach wird dem Angeklagten zur Last gelegt, Mitte Dezember 2021 tateinheitlich einen anderen beleidigt zu haben, eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt zu haben, einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt zu haben.

Der Angeklagte soll eine andere Person als "polnische Nutte" und "dumme Hure" bezeichnet haben und die andere Person gegen einen Türrahmen gestoßen haben, wodurch diese eine Prellung an der Schulter erlitten haben soll. Er soll zudem ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von ca. 5-6 cm genommen haben und zu der anderen Person gesagt haben "Verpiss dich oder ich tue dir was".

Dem Angeklagten wurde in dem Strafbefehl eine Geldstrafe von insgesamt 900,00 Euro auferlegt.

Dienstag, 08.11.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17664/21

Der am 19.09.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 11.11.2022 und den 18.11.2022 bestimmt worden.

Donnerstag, 10.11.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az.: 7 Ns 1025 Js 9098/20

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 30 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in weiterer Tateinheit mit Beleidigung und wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Die Angeklagte soll Mitte April 2020 gegenüber Polizeibeamten aggressiv und verbal ausfallend geworden sein. Sie soll trotz der Corona-Pandemielage keinen Abstand zu den Polizeibeamten gehalten haben und zwei Polizeibeamten ins Gesicht gepustet haben. Sie soll sich zudem in die Hocke begeben haben, gerufen haben, dass sie ihre Periode habe, ihre Hose zur Seite gezogen haben, ein Taschentuch durch ihren Intimbereich gezogen haben und dieses blutverschmierte Taschentuch in Richtung der Polizeibeamte geworfen haben. Ferner soll sie mit ihrer mitgeführten Tasche mehrfach in Richtung eines Polizeibeamten geschlagen haben, um diesen zu verletzen. Sie soll den Polizeibeamten am linken Oberarm getroffen haben. Nachdem die Angeklagte weiter den Afforderungen der Polizeibeamten keine Folge geleistet haben soll, soll sie sich gegen das Anlegen von Handfesseln zwecks Mitnahme zur Dienststelle gesperrt haben und sich losgerissen haben. Sie soll daraufhin mehrfach in Richtung einer Polizeibeamtin getreten haben und versucht haben, diese am Bein zu beißen. Während des gesamten Geschehens soll die Angeklagte die Polizeibeamten als "Muschis", "fiese kleine Vollwichser", "scheiß Fotze" und "Bastarde" bezeichnet haben, um die Polizeibeamten in ihrer Würde herabzuwürdigen.

Fall 2:

Mitte Juli 2021 soll die Angeklagte ein ihr völlig unbekanntes zehnjähriges Kind an der Weiherschleife in Idar-Oberstein an der Kleidung genommen haben und in den See geworfen haben. Das Kind soll in Panik geraten sein und hierdruch einen Schock erlitten haben. Durch den Aufprall soll es zudem Schmerzen in der Brust erlitten haben und erheblich gefroren haben. Die Angeklagte soll die Verletzungen des Kindes bei ihrer Handlung zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen.

Freitag, 11.11.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 8

Az.: 2 KLs 1042 Js 548/22

Der am 07.11.2022 begonnene Prozess wegen Verbrechens nach § 29a BtMG wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 24.11.2022 und 28.11.2022 bestimmt worden.

Freitag 11.11.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17664/21

Der am 19.09.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 18.11.2022 bestimmt worden.

 

 

 

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