Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 45. Kalenderwoche 2023

Montag, den 06.11.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 2110/22

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 61 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.600 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang Januar 2022 den E-Scooter einer Frau aus Kirn im Wert von 1.600 Euro, der vor dem Hauseingang des Nachbarhauses des Angeklagten gestanden habe, entwendet haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim dahingehend eingelassen, dass er davon ausgegangen sei, dass der E-Scooter seinem vormaligen Mieter gehöre und er diesen aufgrund bestehender Mietschulden im Zuge des Vermieterpfandrechts habe an sich nehmen dürfen.

 

Dienstag, den 07.11.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 14469/22

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 54 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Hallgarten in einem Fall (Fall 1) eine (besonders) schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung sowie in einem weiteren Fall (Fall 2) zwei tateinheitliche gefährliche Körperverletzungen vor.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Anfang März 2022 in Bad Kreuznach einen Mann mit Verletzungsabsicht und ohne erkennbaren Grund mit einem Stock einmal auf den Oberarm und einmal auf den Kopf geschlagen haben. Danach habe er den Mann aufgefordert, ihm sein Handy auszuhändigen. Der Mann sei dieser Aufforderung aus Angst vor weiteren Schlägen nachgekommen. Der Mann habe durch die Schläge mit dem Stock Kopfschmerzen und Schmerzen am Oberarm erlitten.

Fall 2:

Mitte September 2022 habe der Angeklagte nachts das Wohnhaus seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Bad Kreuznach aufgesucht. Als er bemerkt habe, dass seine ehemalige Lebensgefährtin sich mit drei weiteren Männern im Haus aufgehalten habe, habe er sich Zutritt zu dem Haus verschaffen wollen. Hierbei habe er ein mitgeführtes Pfefferspray eingesetzt. Im Zuge des Einsatzes jenes Pfeffersprays hätten seiner ehemaligen Lebensgefährtin die Augen und der Mund gebrannt. Einen der drei Männer, auf welchen der Angeklagte bereits in der Vergangenheit eifersüchtig gewesen sei, habe der Angeklagte mit einem etwa 60 cm langen Metallknüppel geschlagen. Der Mann habe den ersten Schlag noch abwehren können, sei jedoch vom zweiten Schlag getroffen worden. Bei dem anschließenden Gerangel seien der Angeklagte und der Mann zu Boden gestürzt. Hierbei habe der Angeklagte sein Faustmesser aus seiner Gürteltasche gezückt und habe dem Mann damit mindestens einmal auf den Kopf geschlagen. Der Mann habe durch die Schläge mit dem Metallknüppel bzw. dem Faustmesser sowie durch das Gerangel mit dem Angeklagten eine leicht blutende Wunde am Hinterkopf, Schürfwunden am Oberschenkel und Schmerzen an der Nase erlitten. Sodann seien beide durch einen anderen Mann getrennt worden.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 14.11.2023 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 09.11.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1022 Js 2932/21

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 32 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Sponheim wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.000 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll von Anfang August 2019 bis Mitte September 2019 Mitglied einer whatsapp-Gruppe gewesen sein, in welcher kinderpornographische Dateien ausgetauscht worden seien. In dem vorgenannten Zeitraum habe der Angeklagte fünf kinderpornographische Dateien, die bei einer Hausdurchsuchung Mitte April 2021 noch in seinem Besitz gewesen seien, übermittelt bekommen. Bei der Hausdurchsuchung Mitte April 2021 seien zudem zehn kinderpornographische Bilder und vier kinderpornographische Videos im Besitz des Angeklagten gewesen.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach im Wesentlichen bestritten.

 

Freitag, den 10.11.2023, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1021 Js 13945/21 jug

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 40 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Idar-Oberstein vor, im Zeitraum von März 2013 bis Dezember 2017 in sieben Fällen Sexualdelikte zu Lasten seiner leiblichen Tochter, die im vorgenannten Zeitraum zwischen 8 Jahren und 12 Jahren alt gewesen sei, begangen zu haben. Weiterhin wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach dem Angeklagten in zwei Fällen eine Beleidigung zulasten seiner beiden Schwestern vor.

Fortsetzungstermine sind auf den 13.11.2023, 15.11.2023, 27.11.2023, 01.12.2023, 07.12.2023 und den 12.12.2023 bestimmt worden.

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