Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 46. Kalenderwoche 2017

Montag , 13.11.2017, 09:00 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 16.10.2017 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermine ist bestimmt auf: 15.11.2017

Dienstag, 14.11.2017, 14:00 Uhr 2. Strafkammer (Berufungssache)

Der 57 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Friedrichsdorf im Taunus ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt worden. Er soll einen ehemaligen Geschäftspartner wegen Betruges bei der Polizei angezeigt haben und im Verlauf des von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach gegen diesen Geschäftspartner geführten Ermittlungsverfahrens bewusst wahrheitswidrig mitgeteilt haben, sein ehemaliger Geschäftspartner habe nachträglich Manipulationen an einem Aktienkaufvertrag vorgenommen und dabei insbesondere die Unterschrift des Angeklagten gefälscht.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, er habe seinen ehemaligen Geschäftspartner verdächtigt, die Verdächtigung sei jedoch nicht falsch gewesen.
Auf die Berufung des Angeklagten hat die 7. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach den Angeklagten freigesprochen.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil der 7. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 20.11.2017, 07.12.2017, 15.12.2017, 21.12.2017

Mittwoch, 15.11.2017, 09:00 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 16.10.2017 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Mittwoch, 15.11.2017, 10.00 Uhr 6. Strafkammer (Wein- und Lebensmittelstrafkammer)

Der am 03.11.2017 begonnene Prozess wegen Betrug, Untreue u.a. wird fortgesetzt.

Wichtiger Hinweis:

Die Hauptverhandlungen in dieser Sache finden aufgrund des Gesundheitszustandes des Angeklagten in den Räumen des Arbeitsgerichts Ludwigshafen – Auswärtige Kammern Landau -, Reiterstraße 16, 76829 Landau, Saal 401 statt.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 22.11.2017, 29.11.2017, 06.12.2017, 13.12.2017, 20.12.2017

Donnerstag, 16.11.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 07.11.2017 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.

Donnerstag, 16.11.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 22 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Der Angeklagte soll im Dezember 2016 auf dem Weihnachtsmarkt in Bad Münster am Stein, nachdem einer seiner mitangeklagten Brüder an einem Weinstand keinen Alkohol mehr ausgeschenkt bekommen und sich eine Auseinandersetzung mit dem Betreiber des Standes entwickelt habe, eine Glühweintasse nach dem Betreiber des Standes geworfen und diesen schmerzhaft an der Schulter getroffen haben. Die daraufhin herbeigerufenen Polizeibeamten soll der Angeklagte beleidigt haben.
Erstinstanzlich hat sich der Angeklagte auf Erinnerungslücken berufen.
Die erstinstanzlichen Verurteilungen seiner mitangeklagten Brüder zu Geldstrafen sind rechtskräftig.

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