Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 46. Kalenderwoche 2018

Montag, 12.11.2018, 09:00 Uhr 5. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 26 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Birkenfeld vor, in 10 Fällen an einem Mädchen unter 14 Jahren sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, dabei tateinheitlich in einem Fall das Mädchen vergewaltigt und in einem weiteren Fall das Mädchen körperlich verletzt zu haben.

Der Angeklagte soll sich an dem damals 12-jährigen Mädchen im Zeitraum von Anfang Februar 2015 bis Anfang Januar 2016 in 10 Fällen sexuell vergriffen haben. Bei dem Mädchen habe es sich um die Stieftochter des Bruders des Angeklagten gehandelt. Das Mädchen soll sich bei Besuchen des Angeklagten in der Wohnung seines Bruders in den Angeklagten verliebt haben. Der Angeklagte soll diese Situation später zu den ihm zur Last gelegten sexuellen Übergriffen gegenüber dem Mädchen ausgenutzt haben.

Der Angeklagte bestreitet die ihm zur Last gelegten Taten.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 26.11.2018.

Dienstag, 13.11.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die 23 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat das Amtsgericht zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte soll mit einem weiteren Mittäter Mitte Februar 2016 in das Gemeindehaus in Gösenroth eingebrochen sein. Im Jugendraum des Gemeindehauses sollen die Angeklagte und der weitere Mittäter einen mit einem Vorhängeschloss gesicherten Schrank beschädigt und aus diesem Schrank einen Tresor mit zwei darin befindlichen Geldkassetten entnommen haben. In der einen Geldkassette soll sich Bargeld in Höhe von 250 Euro, in der anderen Geldkassette sollen sich Lieferscheine und Rechnungen befunden haben. Die Angeklagte und der weitere Mittäter sollen den Tresor mit sich genommen haben, das Geld behalten haben und den Rest des Tresors an einem Feldweg nahe Gösenroth abgestellt haben.

Die Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht abgestritten.

Dienstag, 13.11.2018, 13:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 58 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Köln wegen Betruges im besonders schweren Fall in 4 Fällen unter Einbeziehung eines Strafurteils des Landgerichts Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Ende März bis Ende Juni 2014 in einem Fall bei einer Firma in Alsdorf sowie in drei weiteren Fällen bei einer Firma in Langenlonsheim Lastkraftwagen für seinen Gewerbebetrieb gemietet haben. Der Angeklagte soll dabei von Anfang an die Absicht gehabt haben nach Überlassung der Lastkraftwagen die hierfür anfallende Miete nicht zu zahlen und die Lastkraftwagen sodann ins Ausland zu verbringen. Die Lastkraftwagen seien dem Angeklagten auch in den genannten vier Fällen tatsächlich überlassen worden. Den betroffenen Firmen sei dadurch ein Gesamtschaden im fünf- bis sechsstelligen Bereich entstanden.

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Dienstag, 13.11.2018, 13:30 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 47 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Litauen wegen gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitglied einer litauischen Bande sein, die sich zur Begehung von Diebstählen von Betonmischfahrzeugen zusammengeschlossen haben soll. Die Aufgabe des Angeklagten bei der Begehung der Diebstähle sei gewesen, die entwendeten Betonmischfahrzeuge von einem als Zwischenlager dienenden Stützpunkt abzuholen und zum Hafen nach Antwerpen zu fahren. Von dort sollten die Fahrzeuge sodann in das Ausland verschifft und an unbekannte Käufer veräußert werden.

Entsprechend dieser Aufgabenzuweisung soll der Angeklagte Ende August 2016 ein vom Firmengelände einer in Bad Kreuznach ansässigen Firma von anderen Bandenmitgliedern entwendetes Betonmischfahrzeug im Wert von 75.000 Euro aus dem von der Bande genutzten Zwischenlager am Flughafen Frankfurt (Hahn) übernommen haben und sodann mit dem Fahrzeug Richtung Antwerpen gefahren sein. Das Fahrzeug habe von Antwerpen nach Ägypten verschifft werden sollen. Die zwischenzeitlich verständigte Kriminalpolizei habe das entwendete Fahrzeug bei dem Transport des Fahrzeuges durch den Angeklagten vom Flughafen Frankfurt (Hahn) nach Antwerpen an einer Autobahnraststätte in Luxemburg orten können und den Angeklagten dort vorläufig festgenommen.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er zwar den Transport des Fahrzeuges nach Antwerpen übernommen habe, er aber nicht gewusst habe, dass das Fahrzeug gestohlen gewesen sei. Die Schlösser des Fahrzeuges seien nicht defekt gewesen und auch der Schlüssel habe zu dem Fahrzeug gepasst. Den Auftrag zum Transport des Fahrzeuges nach Antwerpen habe er von einem Türken erhalten, der ihm für die Fahrt nach Antwerpen 500 Euro habe zahlen sollen.

Mittwoch, 14.11.2018, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 41 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Recklinghausen wegen schweren Bandendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitglied einer mindestens vierköpfigen Bande sein, die sich zur Durchführung von Wohnungseinbruchsdiebstählen zusammengeschlossen habe.

Ende Februar 2016 sollen der Angeklagte und zwei weitere Mitglieder der Bande in das Haus einer Frau in Rötsweiler-Nockenthal eingebrochen sein und aus dem Haus Schmuck im Wert von ca. 10.000 Euro entwendet haben. Der Tatbeitrag des Angeklagten habe darin bestanden, ein taugliches Tatfahrzeug anzumieten, die zwei weiteren Bandenmitglieder zum Tatort hinzufahren und diese nach Durchführung der Tat wieder vom Tatort abzuholen.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu der Tat geständig eingelassen.

 

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