Montag, 09.11.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1023 Js 475/20
Der am 29.10.2020 begonnene Prozess wegen sexuellen Handlungen an Kindern u.a. wird fortgesetzt.
Montag, 09.11.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1025 Js 19659/19
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen jetzt 37 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Nannhausen wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.
Im November und Dezember 2019 soll der Angeklagte mit einem PKW am öffentlichen Straßenverkehr in Nonnweiler und Simmern teilgenommen haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein soll.
Der Angeklagte hat die Taten vollumfänglich eingeräumt.
Mittwoch, 11.11.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1022 Js 13795/19
Der am 23.09.2020 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 16.11.2020 und 25.11.2020.
Donnerstag, 12.11.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1044 Js 2473/20
Der am 08.09.2020 begonnene Prozess wegen schweren Bandendiebstahls u.a. wird fortgesetzt.
Donnerstag, 12.11.2020, 9:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1025 Js 2916/19
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat eine jetzt 26 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Bad Sobernheim wegen uneidlicher Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung zu einer Gesamtgeldstrafe von 135 Tagessätzen zu je 25,00 € verurteilt.
Die Angeklagte soll in einem Strafverfahren gegen ihren ehemaligen Verlobten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim und später auch in dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bad Kreuznach der Wahrheit zu wider ausgesagt haben, dass sie am Tattag das Fahrzeug gefahren sei und ihr ehemaliger Verlobter nur Beifahrer gewesen sei. Ihr ehemaliger Verlobter soll sie vor den Zeugenaussagen jeweils bedroht haben.
Die Angeklagte hat den Tatvorwurf vollumfänglich eingeräumt.
Donnerstag, 12.11.2020, 14:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 3 Ns 1043 Js 14658/17
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen jetzt 35 Jahre alten, derzeit inhaftierten, mehrfachst und einschlägig vorbestraften Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in vier Fällen in Tatmehrheit mit Urkundenfälschung unter Einbeziehung einer früheren Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Anfang 2017 soll sich der Angeklagte dazu entschlossen haben, gewinnbringend Betäubungsmittel zu verkaufen, um sich hierdurch eine dauerhafte und nicht unerhebliche Einkommensquelle zu schaffen. Im März 2017 soll er 24,10 g Amphetamin und 720,00 € Bargeld mitgeführt haben. Nachdem Polizeibeamte u.a. das Bargeld beschlagnahmten, soll der Angeklagte eine „Vollmacht“ angefertigt haben, nach welcher sein Großvater erklärte, dass das Bargeld ihm gehöre und er den Angeklagten ermächtigt habe, dieses abzuheben. Der Angeklagte soll auf dem Schriftstück die Unterschrift seines Großvaters gefälscht haben. Das Schriftstück soll der Angeklagte einer Polizeibeamtin vorgelegt haben, die ihm das Geld allerdings nicht ausgezahlt haben soll. Im November 2017 und Februar 2018 soll der Angeklagte verschiedene Betäubungsmittel in seiner Wohnung verwahrt haben.
Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vollumfänglich eingeräumt.
Freitag, 13.11.2020, 9:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 3 Ns 1041 Js 691/20
Der am 13.10.2020 begonnene Prozess wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls wird fortgesetzt.