Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 46. Kalenderwoche 2021

Montag, 15.11.2021, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach als Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen wirft einem 68 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Würzburg und einem 52 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Brohl-Lützing die Begehung gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 43 Fällen, jeweils in Tateinheit mit vorsätzlichen Inverkehrbringens von nicht den mikrobiologischen Anforderungen der Mineral-Tafelwasser-Verordnung entsprechenden Mineralwassers, sowie einen weiteren Fall des vorsätzlichen Inverkehrbringens von nicht den mikrobiologischen Anforderungen der Mineral-Tafelwasser-Verordnung entsprechenden Mineralwassers vor.

Fälle 1 bis 45:

Die Angeklagten sollen im Zeitraum von Mitte November 2013 bis Mitte September 2014 als Angehörige eines Mineralwasserproduzenten aus Rheinland-Pfalz in 45 Fällen Mineralwasser-Chargen in dem Bewusstsein, dass diese nicht den gesetzlichen Regelungen der Mineral- und Tafelwasserverordnung gerecht geworden sind, in den Verkehr gebracht haben.

Der 68 Jahre Angeklagte aus Würzburg soll im Tatzeitraum einer der Geschäftsführer des Mineralwasserproduzenten aus Rheinland-Pfalz gewesen sein. Im Rahmen jener Tätigkeit soll er unter anderem für das operative Geschäft, die Produktion, Lagerhaltung, Logistik sowie für den Vertrieb und Verkauf zuständig gewesen sein. Er soll zur Senkung der Betriebskosten die Kosten für das Qualitätsmanagement des Unternehmens heruntergefahren haben und die Laborkapazitäten zur Untersuchung der produzierten Mineralwässer reduziert haben. Die Verkeimung der Produktionsanlage und des in dieser Anlage produzierten Mineralwassers soll er dabei billigend in Kauf genommen haben. Um die Einnahmen des Unternehmens stabil halten zu können, soll der 68 Jahre alte Angeklagte die Entscheidung getroffen haben, dass auch mit einem Sperrvermerk durch das Labor versehene verunreinigte Ware in den Verkehr gebracht werden sollte.

Der 52 Jahre alte Angeklagte aus Brohl-Lützing, welcher im Tatzeitraum der technische Betriebsleiter und Laborleiter des Mineralwasserproduzenten aus Rheinland-Pfalz gewesen sein soll, soll die Entscheidung des 68 Jahre alten Angeklagten aus Würzburg, gesperrtes und verkeimtes Mineralwasser in den Verkehr zu bringen, akzeptiert haben und diese Entscheidung gemeinsam mit dem 68 Jahre alten Angeklagten aus Würzburg umgesetzt haben.

Beide Angeklagte sollen dabei in der Absicht gehandelt haben, den Gewinn des Mineralproduzenten aus Rheinland-Pfalz zu Lasten der in Bezug auf die Verkeimung der Mineralwässer ahnungslosen Abnehmer der Mineralwässer zu steigern, um für sich selbst dadurch höhere erfolgsabhängige Jahresprämien erwirtschaften zu können.

Fall 46:

Ferner sollen die Angeklagten im Zeitraum von Anfang Januar 2014 bis Mitte September 2014 das In-Verkehr-Bringen von insgesamt 3.865 Paletten Mineralwasser veranlasst haben, obwohl den Angeklagten allesamt bewusst gewesen sei, dass die nach den Regelungen der Mineral- und Tafelwasserverordnung notwendige vierzigstündige Beprobungszeit der Mineralwässer durch das Labor noch nicht abgeschlossen gewesen sei bzw. eine Beprobung durch das Labor überhaupt noch nicht erfolgt sei.

Der 68 Jahre alte Angeklagte aus Würzburg und der 52 Jahre alte Angeklagte aus Brohl-Lützing haben die Verantwortung für das In-Verkehr-Bringen des verkeimten bzw. nicht hinreichend beprobten Mineralwassers bislang von sich gewiesen.

Fortsetzungstermine sind auf den 17.11.2021, 22.11.2021, 24.11.2021, 01.12.2021, 08.12.2021, 13.12.2021, 15.12.2021, 17.12.2021, 22.12.2021, 18.01.2022, 21.01.2022, 25.01.2022, 26.01.2022, 02.02.2022, 08.02.2022, 10.02.2022, 15.02.2022, 23.02.2022 und den 24.02.2022 bestimmt worden.

 

Dienstag, 16.11.2021, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 6
Az: 2 KLs 1042 Js 13531/21

Der am 20.09.2021 unter dem Aktenzeichen 2 KLs 1042 Js 16862/20 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird gegen die 39-jährige Angeklagte aus Naunhof nach Abtrennung des Verfahrens gegen die 39-jährige Angeklagte aus Naunhof von dem Verfahren unter dem Aktenzeichen 2 KLs 1042 Js 16862/20 unter dem Aktenzeichen 2 KLs 1042 Js 13531/21 fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 02.12.2021 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 17.11.2021, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14

Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 22.11.2021, 24.11.2021, 01.12.2021, 08.12.2021, 13.12.2021, 15.12.2021, 17.12.2021, 22.12.2021, 18.01.2022, 21.01.2022, 25.01.2022, 26.01.2022, 02.02.2022, 08.02.2022, 10.02.2022, 15.02.2022, 23.02.2022 und den 24.02.2022 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 18.11.2021, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1043 Js 11416/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine 46 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, sowie wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Fall 1:

Die Angeklagte soll Ende Oktober 2020 in ihrer Wohnung in Bad Kreuznach 115,08 Gramm Amphetamin, 125,7 Gramm Cannabisblüten und 1,37 Gramm MDMA verwahrt haben. Die Hälfte des verwahrten Cannabis und Amphetamins soll für den Eigenkonsum der Angeklagten, die andere Hälfte für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein.

Fälle 2 bis 5:

Weiterhin soll die Angeklagte im Zeitraum von Mitte November 2019 bis Ende Oktober 2020 in vier Fällen mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr im Stadtgebiet und der Umgebung von Bad Kreuznach teilgenommen haben. Die Angeklagte soll hierbei jeweils nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sein, da dieser der Angeklagten bereits im November des Jahres 2013 bestandskräftig entzogen worden sein soll.

Bei der letzten der vier Fahrten, nämlich der Fahrt Ende Oktober 2020, soll die Angeklagte zudem unter dem Einfluss von Amphetamin gestanden haben.

Die Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf im Fall 1 insoweit geständig eingelassen, als sie den unerlaubten Besitz der Betäubungsmittel eingeräumt hat. Den Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln hat sie hingegen bestritten.

Bezüglich der Tatvorwürfe in den Fällen 2 bis 5 hat sich die Angeklagte vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

 

Freitag, 19.11.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1023 Js 9950/19

Der am 11.11.2021 begonnene Prozess wegen Diebstahls wird fortgesetzt.

 

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