Montag, den 13.11.2023, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1021 Js 13945/21 jug
Der am 10.11.2023 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 15.11.2023, 27.11.2023, 01.12.2023, 07.12.2023 und den 12.12.2023 bestimmt worden.
Dienstag, den 14.11.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 14469/22
Der am 07.11.2023 begonnene Prozess wegen schwerer räuberischer Erpressung u.a. wird fortgesetzt.
Dienstag, den 14.11.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1042 Js 4832/22
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 42 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung und in Tateinheit mit Fahren ohne Versicherungsschutz unter Einbeziehung einer Strafe aus einem vorangegangenen Strafbefehl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Darüber hinaus wurde er wegen Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Es wurde ein Fahrverbot für 6 Monate sowie eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis von einem Jahr verhängt.
Ende Mai 2022 soll der Angeklagte unter Betäubungsmitteleinfluss stehend in Idar-Oberstein mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er nicht im Besitz der für das Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen Fahrerlaubnis war. Ihm soll auch bewusst gewesen sein, dass das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert war. Er soll daher vor Fahrtantritt ein Kennzeichen, welches nicht auf das Fahrzeug ausgegeben war, angebracht haben.
In einem weiteren Fall soll der Angeklagte an einem PKW Kennzeichen angebracht haben, welche nicht auf das Fahrzeug ausgegeben waren.
Der Angeklagte hat sich umfassend geständig eingelassen.
Mittwoch, den 15.11.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1025 Js 17570/22
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 30 Jahre alten, mehrfach und einschlägig vorbestraften, derzeit in Haft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach sowie einen 37 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften, derzeit in Haft befindlichen Angeklagten aus Wendelsheim wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt.
Anfang Dezember 2022 sollen die Angeklagten in eine Kindertagesstätte mithilfe eines Schraubenziehers eingedrungen sein und diverse elektronische Geräte im Wert von mehr als 1.000,00 € sowie Bargeld entwendet haben. Sie sollen beabsichtigt haben mit dem Verkauf der Gegenstände ihren Betäubungsmittelkonsum zu finanzieren.
Die Angeklagten haben sich umfassend geständig eingelassen.
Mittwoch, den 15.11.2023, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1021 Js 13945/21 jug
Der am 10.11.2023 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 27.11.2023, 01.12.2023, 07.12.2023 und den 12.12.2023 bestimmt worden.
Donnerstag, den 16.11.2023, 14:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7 (Berufungssache)
Az: 5 NBs 1042 Js 3872/23 jug
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 22 Jahre alten, mehrfach und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Diebstahls in drei Fällen unter Einbeziehung einer Strafe aus einem vorangegangenen Strafbefehl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt.
Ende Dezember 2022 soll der Angeklagte eine Bluetooth Musikbox aus einem Carport entwendet haben. Anfang Januar 2023 soll der Angeklagte aus einem unverschlossen abgestellten Fahrzeug einen Schlüsselbund entwendet haben. Mitte März 2023 soll der Angeklagte gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Angeklagten aus unverschlossen abgestellten Firmenfahrzeugen einen Borhammer, einen Laserentfernungsmesser sowie 30 € Bargeld entwendet haben. Der Angeklagte soll in der Absicht gehandelt haben, sich durch den Verkauf der Gegenstände eine dauerhafte Einnahmequelle zur Finanzierung seiner Betäubungsmittelsucht zu verschaffen.
Der Angeklagte hat sich umfassend geständig eingelassen.