Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 46. Kalenderwoche 2024

Montag, den 11.11.2024, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7

Az: 4 KLs 1022 Js 15942/20 (2)

Der am 04.11.2024 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 18.11.2024, 02.12.2024 und den 09.12.2024 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 12.11.2024, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1023 Js 9032/23

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 51 Jahre alten Angeklagten aus Pölich wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in zwei Fällen (Fälle 4 und 5), gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen (Fälle 1 und 2), davon in einem tateinheitlichen Fall (Fall 2) mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, und vorsätzlicher Körperverletzung (Fall 3), unter Einbeziehung von Strafen aus mehreren Strafbefehlen und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte, der in einem Pflegeheim lebt und auf einen Rollstuhl angewiesen ist, soll Anfang Juni 2023 beabsichtigt haben, die Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau in Bad Sobernheim aufzusuchen. Diese soll jene Absicht des Angeklagten durch das Pflegeheim erfahren haben. Da der Angeklagte sie in der Vergangenheit bereits mehrfach unerwünscht besucht und angerufen habe, soll sie unter anderem zwei gemeinsame Söhne gebeten haben, den Angeklagten von seinem Vorhaben abzuhalten. Diese sollen den Angeklagten sodann auf dem Weg zu ihr abgefangen haben. Einer der Söhne soll den Angeklagten aufgefordert haben, von einem Besuch abzusehen. Nachdem der Angeklagte dies abgelehnt habe, soll er sich diesem in den Weg gestellt haben und dessen Hände festgehalten haben. Der Angeklagte soll daraufhin nach entsprechender vorheriger Ankündigung seinem Sohn zweimal mit dem Rollstuhl gegen den Knöchel und anschließend über dessen Fuß gefahren sein, um an diesem vorbeizukommen, was ihm hierdurch auch gelungen sei. Sein Sohn habe hierdurch einen geschwollenen Knöchel erlitten.

Fall 2:

Im Anschluss daran habe sich der Angeklagte zu der Adresse seiner Ehefrau begeben. Die von einem seiner Söhne zwischenzeitlich verständigte Polizei habe dem Angeklagten dort einen Platzverweis erteilt. Der Angeklagte sei diesem Platzverweis jedoch nicht nachgekommen. Ein Polizeibeamter habe sich dem Angeklagten sodann in den Weg gestellt. Der Angeklagte sei diesem daraufhin mit seinem Rollstuhl über den Fuß gefahren, wodurch der Beamte gestürzt sei und eine Schürfwunde am Ellenbogen und Schmerzen im Bereich des linken Fußes erlitten habe.


Fall 3:

Einige Tage später habe sich der Angeklagte erneut auf dem Grundstück seiner Ehefrau befunden. Einer seiner Söhne habe dies mitbekommen und den Angeklagten aufgefordert, das Grundstück zu verlassen. Im Rahmen des anschließenden Streitgesprächs, in welchem sein Sohn versucht habe, den Angeklagten davon abzuhalten, an dem in der Einfahrt befindlichen Auto mit dem Rollstuhl vorbeizufahren, soll der Angeklagte seinem Sohn mit der Rückseite der flachen Hand in die Weichteile geschlagen haben, woraufhin sein Sohn den Angeklagten auf den Hinterkopf geschlagen habe.

Fall 4:

Mitte Juni 2023 soll der Angeklagte entgegen einer von seiner Ehefrau beim Amtsgericht Bad Sobernheim erwirkten Gewaltschutzverfügung mehrmals auf der Arbeitsstelle seiner Ehefrau angerufen haben.

Fall 5:

Schließlich soll er Mitte Juni 2023 entgegen der von seiner Ehefrau beim Amtsgericht Bad Sobernheim erwirkten Gewaltschutzverfügung erneut das Wohngrundstück seiner Ehefrau aufgesucht haben, um mit dieser in Kontakt zu treten.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim teilweise geständig eingelassen.

 

Dienstag, den 12.11.2024, 14:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1043 Js 4363/24

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 33 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Frankfurt am Main vor, in sieben Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben sowie in vier weiteren Fällen mit Cannabis unerlaubt Handel getrieben zu haben. Auch wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach dem Angeklagten eine versuchte räuberische Erpressung, einen Verstoß gegen das Waffengesetz sowie das Verschaffen eines falschen amtlichen Ausweises vor.

Der Angeklagte soll spätestens seit Herbst 2023 im großen Stil Kokain, Cannabis und Amphetamin verkauft haben, um sich eine beständige dauerhafte Einkommensquelle zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes zu verschaffen.

Insbesondere soll er Ende Februar/Anfang März 2024 einen Mann, der sich ihm gegenüber Ende Januar/Anfang Februar 2024 dazu bereit erklärt habe, ein Betäubungsmittelgeschäft über den Kauf von 20 Kilogramm Kokain für 300.000 Euro zu finanzieren, nachdem es dem Mann aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten nicht gelungen sei, das Geld zu beschaffen, zunächst in Aussicht gestellt haben, dass dritte Personen dem Mann etwas antun würden, wenn dieser nicht zeitnah mindestens 30.000 Euro beschaffe, und den Mann schließlich in einer Textnachricht auch selbst dergestalt bedroht haben, dass er ihn umbringen werde, wenn er ihn „in der Scheiße sitzen lasse“. Der Mann soll sich daraufhin der Polizei offenbart haben.

Ferner soll der Angeklagte im Rahmen einer Anfang April 2024 durchgeführten polizeilichen Durchsuchung einer auf Aliaspersonalien laufenden Wohnung in Hattersheim am Main im Keller 2.276,20 Gramm Amphetamin (Trockengewicht), die zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorgesehen gewesen seien, in der Abstellkammer eine funktionsfähige Maschinenpistole samt Schalldämpfer und Munition, sowie im Schlafzimmer eine total gefälschte italienische Identitätskarte mit Aliaspersonalien verwahrt haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 25.11.2024, 27.11.2024, 04.12.2024 und den 06.12.2024 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 13.11.2024, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7

Az: 1 Ks 1041 Js 5335/24

Der am 15.10.2024 begonnene Prozess wegen Mordes wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 19.11.2024, 20.11.2024, 10.12.2024 und den 13.12.2024 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 14.11.2024, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1024 Js 1501/19

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 43 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kronweiler wegen Bestechung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 12.000 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll im Wissen, dass ein Beamter einer Ausländerbehörde sein Visum rechtswidrig verlängert habe und ihm rechtswidrig eine Aufenthaltserlaubnis erteilt habe, diesem Beamten einen Betrag in Höhe von 1.100 Euro überwiesen haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein nicht eingelassen.

 

Donnerstag, den 14.11.2024, 13:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1043 Js 17821/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 46 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen exhibitionistischer Handlungen in zwei Fällen und Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Mitte Oktober 2023 nach vorherigem reichlichen Alkoholgenuss aus der Außenauslage eines Restaurants in Bad Kreuznach eine Flasche Mezzo-Mix im Wert von 2,50 Euro entwendet haben.

Fall 2:

Ferner soll er auf seiner anschließenden Flucht durch die Fußgängerzone in Bad Kreuznach aus der Außenauslage eines Teehauses eine Packung Tee im Wert von 6,99 Euro entwendet haben.

Fälle 3 und 4:

Ebenfalls Mitte Oktober 2023 soll der Angeklagte, jeweils nach vorherigem reichlichen Alkoholgenuss, in einem Fall vor zwei Frauen in der Kurhausstraße in Bad Kreuznach sein Glied in sexuell motivierter Absicht entblößt haben, sowie sich in einem weiteren Fall am Kornmarkt in Bad Kreuznach in Anwesenheit von zwei Frauen in sexuell motivierter Absicht über der Hose in den Intimbereich gefasst haben, die Hose sodann ein Stück heruntergezogen haben und schließlich an seinem entblößten Glied manipuliert haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu den Tatvorwürfen in den Fällen 1, 3 und 4 geständig eingelassen. Den Tatvorwurf im Fall 2 hat er vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

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