Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 46. Kalenderwoche 2025

Montag, den 10.11.2025, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7

Az: 5 KLs 1042 Js 8707/24 jug

Der am 22.08.2025 begonnene Prozess wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis (in nicht geringer Menge) wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 12.11.2025 bestimmt worden.

 

Montag, den 10.11.2025, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 3 NBs 1021 Js 17141/23

Der am 03.11.2025 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 11.11.2025 und den 17.11.2025 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 11.11.2025, 10:00 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 3 NBs 1021 Js 17141/23

Der am 03.11.2025 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 17.11.2025 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 12.11.2025, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7

Az: 5 KLs 1042 Js 8707/24 jug

Der am 22.08.2025 begonnene Prozess wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis (in nicht geringer Menge) wird fortgesetzt.

 

Mittwoch, den 12.11.2025, 09:15 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1042 Js 296/25

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 45 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bretzenheim wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende November 2024 eine Ecstasy-Tablette verwahrt haben. Hierbei sei er sich bewusst gewesen, nicht im Besitz der erforderlichen betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis gewesen zu sein.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

 

Donnerstag, den 13.11.2025, 14:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1023 Js 11724/24

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 48 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach eine gefährliche Körperverletzung vor.

Der Angeklagte soll Mitte August 2024 zusammen mit einem Mann im Bereich der Brückenhäuser in Bad Kreuznach Alkohol konsumiert haben. Der Mann habe hierbei auf einer Mauer gesessen. Es sei zu einer Streitigkeit zwischen dem Angeklagten und dem Mann gekommen. Im Verlaufe dieser Streitigkeit habe der Angeklagte den Mann von der Mauer gestoßen. Infolgedessen sei der Mann rückwärts zwei Meter in die Tiefe gefallen und auf dem Steinboden aufgekommen. Er habe hierdurch eine Platzwunde am Kopf, multiple Prellungen und Abschürfungen sowie eine Brustwirbelfraktur erlitten.

Fortsetzungstermine sind auf den 27.11.2025, 16.12.2025, 06.01.2026 und den 13.01.2026 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 13.11.2025, 14:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1044 Js 5751/25

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 42 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Kirchberg in sieben Fällen (Fälle 1 bis 2 sowie Fälle 4 bis 8) gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, in einem weiteren Fall (Fall 3) das Anstiften einer Person unter 18 Jahren zum Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln sowie in noch einem weiteren Fall (Fall 9) bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor.

Fälle 1 und 2:

Der Angeklagte soll Mitte April 2024 an eine Frau bei zwei Gelegenheiten jeweils 0,5 Gramm Kokain veräußert haben.

Fall 3:

Mitte Juni 2024 habe die vorgenannte Frau bei dem Angeklagten per Whatsapp ein Gramm Kokain zum Preis in Höhe von 100 Euro bestellt. Im Auftrag des Angeklagten soll dann die 16-jährige Tochter des Angeklagten das Kokain an die Frau übergeben haben.

Fälle 4 bis 8:

Im Zeitraum von Mitte Juli 2024 bis Ende August 2025 soll der Angeklagte in fünf Fällen jeweils Kokain in Mengen zwischen 0,5 Gramm und 1 Gramm bzw. zu einem Preis zwischen 50 Euro und 100 Euro an einen Mann veräußert haben.

Fall 9:

Mitte Mai 2025 soll der Angeklagte in einem in seinem Wohnzimmer befindlichen Rucksack und in seiner Kleidung insgesamt 21,09 Gramm Kokain mit einem Kokain-Hydrochloridgehalt von 17,55 Gramm zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt haben. An der Wand seines Wohnzimmers habe er zugriffsbereit und zum Zwecke der Verteidigung ein Schwert mit einer Gesamtlänge von 1,19 m und einer Klingenlänge von 91 cm angebracht gehabt.

Fortsetzungstermine sind auf den 27.11.2025, 16.12.2025 und den 02.01.2026 bestimmt worden.

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