Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 47. Kalenderwoche

Montag, 18.11.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Der am 14.08.2019 begonnene Prozess wegen bandenmäßigen Betrugs wird fortgesetzt.

Dienstag, 19.11.2019, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 44 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte Juni 2017 in einer von ihm betriebenen Diskothek in Bad Kreuznach in einem verschlossenen und nur ihm zugänglichen Lagerraum 668 Gramm Marihuana aufbewahrt haben. Auch soll der Angeklagte in seiner damaligen Wohnung 1,99 Gramm Amphetamin verwahrt haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 27.11.2019 und 11.12.2019.

Mittwoch, 20.11.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Der am 22.10.2019 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern wird fortgesetzt.

Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 29.11.2019.

Mittwoch, 20.11.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 27 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Ende März 2018 in alkoholisiertem Zustand aus einem Supermarkt in Bad Kreuznach 25 Dosen Bier, 25 Dosen Radler und eine Flasche eines Softgetränks entwendet haben, indem er die Getränke in einer mitgeführten Tüte verstaut und den Supermarkt, ohne zu bezahlen, durch die Obst- und Gemüseabteilung verlassen haben soll. Bereits kurz nach Verlassen des Supermarktes soll der Angeklagte allerdings wieder in den Supermarkt zurückgekehrt sein, und nachdem er dort von einer Mitarbeiterin angesprochen worden sei, die in der Tüte befindlichen Getränke wieder zurückgegeben haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

Mittwoch, 20.11.2019, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 32 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Ende Oktober 2018 mit einem Kraftfahrzeug im Bewusstsein, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, am öffentlichen Straßenverkehr auf der Bundesautobahn 4 in Jena Richtung Erfurt teilgenommen haben. Dort soll der Angeklagte wegen überhöhter Fahrgeschwindigkeit von einem Radarmessgerät erfasst worden sein.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

Donnerstag, 21.11.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 41 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach vor mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei einen zur Verletzung von Personen geeigneten und bestimmten Gegenstand mit sich geführt zu haben.

Der Angeklagte soll Anfang Oktober 2018 bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle in Bad Kreuznach in seiner Jackentasche 31,63 Gramm Heroin, 78,57 Amphetamin zum Zwecke des Weiterverkaufs verwahrt haben. In der Jackentasche des Angeklagten soll sich zudem ein ausklappbares Taschenmesser mit einer Klingenlänge von 8,5 cm befunden haben.

Der Angeklagte hat sich bislang zu dem Tatvorwurf dahingehend eingelassen, dass er an die Tat infolge intensiven Amphetaminkonsums und Einnahme von Drogenersatzstoffen keine konkrete Erinnerung mehr habe.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 11.12.2019.

Donnerstag, 21.11.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 33 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein wegen versuchter Nötigung tateinheitlich mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Einbeziehung einer Gesamtstrafe aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Februar 2018 bei seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Bad Kreuznach erschienen sein, um mit dieser ein persönliches Gespräch zu suchen. Seine ehemalige Lebensgefährtin soll ein solches Gespräch jedoch abgelehnt haben und mit ihren beiden Kindern in ihr Auto eingestiegen sein, um davon zu fahren. Der Angeklagte soll daraufhin seine ehemalige Lebensgefährtin am Schließen der Fahrertür gehindert und diese mit einem mitgeführten Messer bedroht haben. Auch soll der Angeklagte seiner ehemaligen Lebensgefährtin Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Diese habe dadurch Rötungen im Gesicht und eine Reizung der Augen erlitten.

Im Anschluss daran soll der Angeklagte mit einem in der Nähe geparkten Pkw im Bewusstsein, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, geflüchtet sein.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

Freitag, 22.11.2019, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer

Das Landgericht Bad Kreuznach hat einen 34 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung, mit versuchter besonders schwererer räuberischer Erpressung und mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung weiterer Einzelstrafen aus anderen Urteilen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Ferner hat das Landgericht Bad Kreuznach einen 30 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim, welcher der Bruder des 34 Jahre alten Angeklagten ist, wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Beihilfe zur versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt. Das Landgericht hat die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Schließlich hat das Landgericht Bad Kreuznach einen 33 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung, mit gefährlicher Körperverletzung und mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten verurteilt.

Die Angeklagten sollen an einem Abend im September 2013 zwei Drogendealer aus Kirn zu der Wohnung des 34 Jahre alten Angeklagten in Bad Sobernheim, in der gerade eine größere Party stattgefunden habe, unter dem Vorwand 500 Ecstasy-Pillen kaufen zu wollen, bestellt haben. Die Angeklagten sollen beabsichtigt haben, den Dealern die Ecstasy-Pillen unter Gewaltanwendung zu entwenden. Die Idee zu diesem Vorgehen soll von dem 34 Jahre alten Angeklagten ausgegangen sein.

Im Laufe des Abends soll noch vor Erscheinen der beiden bestellten Drogendealer, unerwartet ein Bekannter der Angeklagten bei der Wohnung des 34 Jahre alten Angeklagten erschienen sein. Der 30 Jahre alte Angeklagte und der 33 Jahre alte Angeklagte sollen diesen in der Dunkelheit für einen der Drogendealer gehalten haben. Der 33 Jahre alte Angeklagte soll dem Bekannten in Umsetzung des gefassten Tatplanes mit einem Baseballschläger ins Gesicht geschlagen und diesem dabei die Nase gebrochen haben. Erst im Anschluss daran sollen der 30 Jahre alte Angeklagte und der 33 Jahre alte Angeklagte erkannt haben, dass es sich bei der erschienenen Person nicht um einen der Drogendealer gehandelt habe.

Die beiden bestellten Drogendealer sollen an dem besagten Abend erst einige Zeit später bei der Wohnung des 34 Jahre alten Angeklagten eingetroffen sein. In Umsetzung des gemeinschaftlich gefassten Tatplans sollen die Angeklagten den beiden Drogendealern unter Androhung und Anwendung körperlicher Gewalt die bestellten 500 Ecstasy-Pillen abgenommen haben, ohne den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.

Einen Großteil dieser Ecstasy-Pillen soll der 34 Jahre alte Angeklagte im Nachgang der Tat gewinnbringend weiterveräußert haben. Die übrigen Ecstasy-Pillen seien von den Angeklagten und den Partygästen konsumiert worden.

Die Angeklagten haben die Tatvorwürfe vor dem Landgericht Bad Kreuznach überwiegend eingeräumt.

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat gegen das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach Revision zum BGH eingelegt. Der BGH hat im Rahmen seiner Revisionsentscheidung das Urteil des Landgerichts in seinen Feststellungen aufgehoben und die Sache zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bad Kreuznach zurückverwiesen.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 09.12.2019, 18.12.2019 und 19.12.2019.

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