Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 47. Kalenderwoche 2017

Montag , 20.11.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 20.11.2017 begonnene Prozess wegen falscher Verdächtigung wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 07.12.2017, 15.12.2017, 21.12.2017

Montag, 20.11.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 47 Jahre alten, auch einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Wonsheim (Landkreis Alzey-Worms), wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im März 2017 die Schaufensterscheibe eines Pfandleihhauses in Bad Kreuznach eingeworfen haben und sodann aus dem Auslagebereich zwei Kopfhörerboxen, vier Uhren, einen Ring, drei Armbänder, zwei Ketten, eine Smartwatch, eine Digitalkamera, eine Feinwaage und ein Mobiltelephon entwendet haben. Der angerichtete Schaden habe sich auf 500,00 € belaufen.

Der Angeklagte hat sich erstinstanzlich nicht zur Sache eingelassen.

Dienstag, 21.11.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft der 26 Jahre alten, geringfügig vorbestraften Angeklagten aus Stromberg und dem 23 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Trechtingshausen gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung und schweren Raub vor.

Die Angeklagte soll nach der Anklageschrift im Februar 2016 in Stromberg aufgrund eines gemeinsam mit dem Angeklagten gefassten Tatplans den Geschädigten in eine Falle gelockt haben, indem sie ihm vorgespiegelt habe, mit ihm nach Berlin fahren zu wollen. Nach einiger Zeit sei dann unvermittelt der Angeklagte hinzugekommen und habe den Geschädigten mit einem Eisenschlagstock niedergeschlagen. Die Angeklagte habe dem Geschädigten mit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Als auf die Hilfeschreie des Geschädigten Zeugen hinzugeeilt seien, hätten die Angeklagten einen Karton mit einer Spielekonsole und die Sporttasche mit der Bekleidung des Opfers, auf die sie es von Anfang an abgesehen hätten, an sich genommen und seien geflüchtet, hätten aber auf der Flucht gestellt werden können.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 27.11.2017

Dienstag, 21.11.2017, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 33 Jahre alten, vielfältig, auch einschlägig, vorbestraften Angeklagten wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im Januar 2017 seien 6,3 Gramm Heroin, 15 Ecstasy-Tabletten, 0,41 Gramm Kokain und 3,57 Gramm Amphetamin gefunden worden. Der Angeklagte hat erstinstanzlich den unerlaubten Besitz der Betäubungsmittel eingeräumt.

Mittwoch, 22.11.2017, 10.00 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 16.10.2017 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes wird fortgesetzt.

Mittwoch, 22.11.2017, 10.00 Uhr 6. Strafkammer (Wein- und Lebensmittelstrafkammer)

Der am 03.11.2017 begonnene Prozess wegen Betrug, Untreue u.a. wird fortgesetzt.

Wichtiger Hinweis:

Die Hauptverhandlungen in dieser Sache finden aufgrund des Gesundheitszustandes des Angeklagten in den Räumen des Arbeitsgerichts Ludwigshafen – Auswärtige Kammern Landau -, Reiterstraße 16, 76829 Landau, Saal 401 statt.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 29.11.2017, 06.12.2017, 13.12.2017, 20.12.2017

Donnerstag, 23.11.2017, 09:00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer)

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 20 Jahre alten Angeklagten aus Fürfeld Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung vor. Nach der Anklageschrift soll der Angeklagte eine ihm flüchtig bekannte, zum Tatzeitpunkt Vierzehnjährige im Juli 2016 in Fürfeld vergewaltigt haben. Sein Opfer habe durch die Tat des Angeklagten starke Schmerzen erlitten und sei überdies durch die Tat erheblich traumatisiert.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 11.12.2017, 12.12.2017

Freitag, 24.11.2017, 09:15 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer)

Der am 12.10.2017 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Freitag, 24.11.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 64 Jahre alten Angeklagten aus Schwollen (Kreis Birkenfeld) in erster Instanz vom Vorwurf der Unfallflucht freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem Angeklagten vor im April 2016 beim Rangieren mit einem Fahrzeug einen Unfall verursacht zu haben und, obwohl er den Unfall bemerkt habe, die Unfallstelle verlassen zu haben, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.

Das Amtsgericht ist nach der Durchführung einer Beweisaufnahme davon ausgegangen, dass dem Angeklagten nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit widerlegt werden könne, dass er den Unfall nicht bemerkt habe. Gegen das freisprechende Urteil richtet sich die Berufung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach.

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