Montag, den 20.11.2023, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 12581/22 jug (2)
Der am 18.09.2023 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 24.11.2023 bestimmt worden.
Montag, den 20.11.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1044 Js 17025/21
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 27 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Beleidigung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen sowie Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Diebstahl sowie Beleidigung in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Es wurde der Führerschein des Angeklagten eingezogen sowie eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis von zwei Jahren verhängt.
Ende September 2021 soll der Angeklagte auf der Facebook-Seite einer Gaststätte den Beitrag „Macht die Schwulette hier auf Tolerant [sic] und dann 2G“ hinterlassen haben um die Wirte in ihrer Ehre zu verletzen.
Im April und Mai 2022 soll der Angeklagte in drei Fällen in Bad Kreuznach mit einem Pkw bzw. Kraftrad am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er nicht im Besitz der für das Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen Fahrerlaubnis war. Im letzten Fall soll er im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen gefälschten Führerschein vorgezeigt haben.
Im Mai 2022 soll der Angeklagte sich ein Fahrrad ausgeliehen und dieses in der Folge an einen Unbekannten veräußert haben. Der Eigentümer soll Anzeige bei der Polizei erstattet haben, woraufhin der Angeklagte bei Facebook ein Bild des Eigentümers mit dem Titel „Polizeibekannter 31er“ gepostet haben soll.
Der Angeklagte hat sich umfassend geständig eingelassen.
Dienstag, den 21.11.2023, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 1231/22
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 38 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bärenbach in mehreren Fällen Missbrauch von Notrufen, Beleidigung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Missachtung einer Gewaltschutzanordnung vor.
Der Angeklagte soll an 2 Tagen im Januar 2022 und an 3 Tagen im Mai 2023 mehrfachst die Notrufnummer der Polizeiinspektion Simmern angerufen und wirre Äußerungen von sich gegeben haben, obwohl eine konkrete Notlage nicht vorgelegen haben soll. Hierdurch soll der Dienstbetrieb empfindlich gestört worden sein.
Im März und April 2023 soll der Angeklagte ebenfalls bei der Polizeiinspektion Simmern angerufen haben und dabei die Polizeibeamten u.a. als „Flachwichser“, „kleiner Scheißer“ und „Muttermörder“ bezeichnet haben.
Von Oktober 2022 bis April 2023 und im September 2023 soll der Angeklagte mehrfachst gegen eine Gewaltschutzanordnung verstoßen haben, indem er u.a. das Grundstück der Antragstellerin betreten, an der Haustür geklingelt bzw. gehämmert haben soll, die Antragstellerin angeschrien haben soll, sowie mehrfachst ein Wegfahren der Antragstellerin verhindert haben soll. Die hinzukommenden Polizeibeamten soll er beleidigt haben, Begleitungen der Antragstellerin soll er ebenfalls beleidigt, geschlagen mit diversen Gegenständen angegriffen sowie bedroht haben.
Im Januar 2023 soll der Angeklagte zwei Spaziergänger mit einem Taschenmesser sowie einem Kantholz bedroht und angegriffen sowie geschlagen und geschubst haben.
Im November 2022, Februar 2023 und August 2023 soll der Angeklagte mehrfach auf der Polizeiwache Hahn in Lautzenhausen erschienen sein, herumgeschrien und die Polizeibeamten beleidigt haben.
Fortsetzungstermine sind auf den 29.11.2023, 30.11.2023, 18.12.2023 und 21.12.2023 bestimmt worden.
Mittwoch, den 22.11.2023, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7
Az: 4 NBs 1044 Js 16138/13 (3)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat im Jahr 2015 einen nunmehr 65 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Friedrichsdorf im Taunus wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 150,00 € verurteilt.
Der Angeklagte soll einen ehemaligen Geschäftspartner wegen Betruges bei der Polizei angezeigt haben und im Verlauf des von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach gegen diesen Geschäftspartner geführten Ermittlungsverfahrens bewusst wahrheitswidrig mitgeteilt haben, sein ehemaliger Geschäftspartner habe nachträglich Manipulationen an einem Aktienkaufvertrag vorgenommen und dabei insbesondere die Unterschrift des Angeklagten gefälscht.
Auf die Berufung des Angeklagten hat die 7. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach den Angeklagten freigesprochen.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil der 7. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen.
Die 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat die Berufung des Angeklagten daraufhin mit der Maßgabe verworfen, dass die Geldstrafe auf 100 Tagessätze zu je 100,00 € reduziert wird.
Auf die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen. Zuständig ist nunmehr die 4. Strafkammer.
Fortsetzungstermine sind auf den 06.12.2023, 20.12.2023, 03.01.2024, 17.01.2024, 31.01.2024, 14.02.2024, 28.02.2024, 06.03.2024 und 20.03.2024 bestimmt worden.
Donnerstag, den 23.11.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1044 Js 16599/21
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat eine 44 Jahre alte erheblich und einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Duisburg wegen vorsätzlichen Zulassens des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässigen Gestattens des Gebrauchs eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsvertrags zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt.
Im November 2021 soll die Angeklagte zugelassen haben, dass ihr damaliger Verlobter mit ihrem nicht haftpflichtversicherten Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnahm, obwohl sie wusste, dass er nicht im Besitz der dafür erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Donnerstag, den 23.11.2023, 14:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1024 Js 14012/22
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 31 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Bärenbach wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll im August 2022 seiner Mutter im Rahmen eines Gerangels um ein Telefon unbeabsichtigt auf den Mund geschlagen haben.
Der Angeklagte hat sich hierzu geständig eingelassen.
Freitag, den 24.11.2023, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 12581/22 jug (2)
Der am 18.09.2023 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.