Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 48. Kalenderwoche 2017

Montag , 27.11.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 21.11.2017 begonnene Prozess wegen schweren Raubes u.a. wird fortgesetzt.

Montag, 27.11.2017, 09:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die 51, 49 und 24 Jahre alten Angeklagten vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, zwei Nebenkläger geschlagen und getreten zu haben. Nach der durchgeführten Beweisaufnahme konnte sich das Amtsgericht keine für eine Verurteilung ausreichende Überzeugung von der Täterschaft der Angeklagten bilden. Gegen das freisprechende Urteil richtet sich die Berufung einer Nebenklägerin.

Dienstag, 28.11.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 35 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach Nachstellung tateinheitlich mit einem Fall des Hausfriedensbruch sowie sieben Fälle des Zuwiderhandelns gegen eine vollstreckbare Ankündigung nach dem Gewaltschutzgesetz vor. Der Angeklagte soll nach der Anklageschrift bereits seit 2007 starke Gefühle für die Geschädigte entwickelt haben, die jedoch nicht erwidert worden seien. Spätestens seit 2007 habe der Angeklagte die Geschädigte immer wieder an ihren Wohnorten aufgesucht und versucht, Kontakt zu ihr aufzunehmen. Im Jahr 2007 habe die Geschädigte sodann eine Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz gegen den Angeklagten erwirkt, die unter anderem ein Näherungsverbot und ein Kontaktaufnahmeverbot enthalten habe. Die Mutter der Geschädigten habe dem Angeklagten für ihr Grundstück ein Hausverbot erteilt.

Zwischen August 2016 und Oktober 2016 habe der Angeklagte unter Missachtung der Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz bei fünf Gelegenheiten zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten das Grundstück der Mutter der Geschädigten betreten, sich dort teilweise mehrere Stunden aufgehalten, an Türen und Fenster geklopft und um Einlass gebeten. Im August 2016 habe der Angeklagte an die Geschädigte eine E-Mail geschickt, im Februar 2017 habe er sie auf ihrer Arbeitsstelle angerufen.

Durch die Versuche zur Kontaktaufnahme werde – so die Anklageschrift - die Geschädigte in Ihrer gesamten Lebensführung beeinträchtigt. Sie müsse Ihre gesamte Lebensführung danach ausrichten, Kontaktaufnahmen des Angeklagten und Zusammentreffen mit ihm zu vermeiden.

Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zur Sache geäußert.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 08.12.2017

§ 238 Abs. 1 StGB lautet:

§ 238 Nachstellung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich

1. die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3.unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person
a) Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b) Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen, oder
4. diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt.

Mittwoch, 29.11.2017, 09.00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 27 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Körperverletzung in drei Fällen und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Wegen eines weiteren angeklagten Falles der Körperverletzung hat das Amtsgericht den Angeklagten freigesprochen.

Der Angeklagte soll im Oktober 2015 in Idar-Oberstein einen Zeugen, der ihm angeblich noch Geld geschuldet habe, in die Glastheke einer Bäckereifiliale gestoßen haben, wodurch die Glastheke zerbrochen sei und der Zeuge Schnittwunden erlitten habe.
Ebenfalls im Oktober 2015 soll der Angeklagte den Briefkasten einer Zeugin aufgehebelt und dadurch beschädigt haben.
Im Februar 2015 soll der Angeklagte in einem Lokal in Idar-Oberstein auf einen Gast ohne Anlass eingeschlagen haben.
An Rosenmontag 2015 soll der Angeklagte dem Gast in eines Lokals in Idar-Oberstein ohne Anlass einen Kopfstoß versetzt haben.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts Idar-Oberstein haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach Berufung eingelegt.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 14.12.2017

Mittwoch, 29.11.2017, 10.00 Uhr 6. Strafkammer (Wein- und Lebensmittelstrafkammer)

Der am 03.11.2017 begonnene Prozess wegen Betrug, Untreue u.a. wird fortgesetzt.

Wichtiger Hinweis:

Die Hauptverhandlungen in dieser Sache finden aufgrund des Gesundheitszustandes des Angeklagten in den Räumen des Arbeitsgerichts Ludwigshafen – Auswärtige Kammern Landau -, Reiterstraße 16, 76829 Landau, Saal 401 statt.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 06.12.2017, 13.12.2017, 20.12.2017

 

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