Montag, 26.11.2018, 09:00 Uhr 5. Strafkammer
Der am 12.11.2018 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern wird fortgesetzt.
Donnerstag, 29.11.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 23 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Worms in einem Fall das unerlaubte gewerbsmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführung eines gefährlichen Werkzeuges, in 15 Fällen das unerlaubte gewerbsmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, in drei Fällen den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln sowie in einem Fall die tateinheitliche Begehung einer Erpressung und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vor.
Der Angeklagte soll Mitte Februar 2017 in seinem Fahrzeug 56,90 Gramm Amphetamin, 32,9 Gramm Marihuana, 135,78 Gramm Haschisch sowie in seinem Wohnzimmer 37 Ecstasy-Pillen und 62,18 Gramm Marihuana zum Weiterverkauf verwahrt haben. In seiner Jacke soll sich ein Einhandmesser und ein Butterflymesser und in seiner Wohnung ein Elektroschocker befunden haben.
Ferner soll der Angeklagte im Zeitraum von Ende September 2016 bis Februar 2017 in 14 Fällen an einen bestimmten Abnehmer Marihuana und Amphetamin verkauft sowie in einem Fall von diesem Abnehmer Marihuana zum Weiterverkauf erworben haben.
Auch soll der Angeklagten im Zeitraum von April 2017 bis August 2017 7,9 Gramm Cannabis, zwei Gramm Amphetamin und 38,9 Gramm Marihuana zum Eigenkonsum verwahrt haben.
Schließlich soll der Angeklagte im April 2017 mit seinem Pkw anlässlich einer Verkehrskontrolle von einem Fahrzeug der Polizei versucht haben zu flüchten und dabei das Polizeifahrzeug mit einer ruckartigen Fahrbewegung nach rechts abgedrängt und zu einer Ausweichbewegung veranlasst zu haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Taten teilweise geständig eingelassen.
Donnerstag, 29.11.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 41 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Kastellaun wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 12 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll im Zeitraum von Anfang Oktober 2016 bis Mitte November 2016 in 11 Fällen bei verschiedenen Versandhäusern über das Internet Warenbestellungen aufgegeben und die bestellten Waren sodann erhalten haben. Die hierfür angefallenen Rechnungen soll der Angeklagte nicht beglichen haben. Der Angeklagte soll von Anfang an gewusst haben, dass er aufgrund seiner schlechten finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage gewesen sei, die Rechnungen zu begleichen. Um eine eigene Inanspruchnahme zu verhindern bzw. zu erschweren, habe der Angeklagte bei den Bestellvorgängen die Personalien Dritter oder nicht existenter Personen verwendet.
Ferner soll der Angeklagte Anfang November 2016 in einem weiteren Fall im Internet ein iPad zum Verkauf angeboten haben. Der Käufer habe sodann den Kaufpreis bezahlt. Wie von Anfang an geplant habe der Angeklagte das iPad dem Käufer später nicht zukommen lassen.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Freitag, 30.11.2018, 09:00 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)
Der am 09.11.2018 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags wird fortgesetzt.
Freitag, 30.11.2018, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 29 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kastellaun wegen gewerbsmäßigen Betruges in 6 Fällen, Urkundenfälschung, Fälschung beweiserheblicher Daten in 4 Fällen, gewerbsmäßigen Betruges in 11 Fällen in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung und wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 22 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll im Zeitraum von April bis Oktober 2017 im Internet diverse Bestellungen unter unberechtigter Verwendung Personalien dritter Personen getätigt haben und die für die Lieferungen angefallenen Rechnungsbeträge, wie von Anfang an geplant, nicht selbst beglichen haben. Hinsichtlich der Begleichung der angefallenen Rechnungsbeträge soll der Angeklagte teilweise Überweisungsträger zulasten der dritten Personen gefälscht haben.
Ferner soll der Angeklagte in mehreren Fällen auf den Namen dritter Personen unberechtigterweise Internetkonten eröffnet haben. Jene Konten seien sodann aber von den angegebenen Nutzern nicht verifiziert worden.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.