Montag, 29.11.2021, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1022 Js 16727/20
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 33 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein die Begehung eines versuchten Totschlages in Tateinheit mit einer Bedrohung vor.
Der Angeklagte soll sich Mitte November 2020 mit einem Bekannten vor einem Hausanwesen in Idar-Oberstein aus Anlass persönlicher Unstimmigkeiten getroffen haben. Als der Bekannte, der zu Verteidigungszwecken eine Krücke mit sich geführt habe, zu dem Treffpunkt erschienen sei, soll der Angeklagte dem Bekannten sofort, unvermittelt und ohne Vorwarnung Pfefferspray in die Augen gesprüht haben. Im Anschluss daran soll der Angeklagte seinem Bekannten mit einem von dem Angeklagten mitgeführten Baseballschläger einen ersten Schlag gegen den Kopf versetzt haben. Daraufhin soll der Angeklagte erneut Pfefferspray gegen seinen Bekannten eingesetzt haben und diesem einen weiteren Schlag mit dem Baseballschläger im Rippenbereich versetzt haben. Der Bekannte soll hierdurch zu Boden gegangen sein und schützend die Arme vor seinen Kopf gehalten haben. Der Angeklagte soll seinem Bekannten hieraufhin noch zwei weitere Schläge mit dem Baseballschläger, einen gegen den rechten Unterarm und einen weiteren gegen das rechte Schienbein, versetzt haben. Der Angeklagte soll seinem Bekannten hierbei mehrfach mit den Worten „Ich bringe dich um“ gedroht haben. Dem Bekannten soll nach dem letzten Schlag gegen das rechte Schienbein die Flucht gelungen sein. Der Bekannte soll im Zuge des Vorfalles einen Haarriss in der Schädeldecke, eine Gehirnerschütterung, mehrere Hämatome sowie geschwollene und gerötete Augen davongetragen haben.
Fortsetzungstermine sind auf den 07.12.2021, 09.12.2021, 14.12.2021 und 16.12.2021 bestimmt worden.
Montag, 29.11.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1043 Js 16662/20
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 39 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Gerach wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 70 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 1.800,00 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll im Zeitraum von Juli 2019 bis Oktober 2020 mindestens einmal wöchentlich mit einem Firmenfahrzeug unter Verwendung eines auf seinen Namen ausgestellten gefälschten britischen Führerscheins am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben. Dass der Angeklagte nicht im Besitz der für das Führen des Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei, soll für den Angeklagten erkennbar gewesen sein.
Mittwoch, 01.12.2021, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14
Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 08.12.2021, 13.12.2021, 15.12.2021, 17.12.2021, 22.12.2021, 18.01.2022, 21.01.2022, 25.01.2022, 26.01.2022, 02.02.2022, 08.02.2022, 10.02.2022, 15.02.2022, 23.02.2022 und den 24.02.2022 bestimmt worden.