Montag, 28.11.2022, 13:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1044 Js 3850/21
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 34 Jahre alten, in Deutschland nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Palästina vor, in dem Zeitraum von Mitte Oktober 2019 bis Anfang Januar 2020 in 14 Fällen schwere Bandendiebstähle begangen zu haben.
Der Angeklagte soll Mitglied einer international agierenden Tätergruppierung gewesen sein, die sich bereits einige Zeit vor Mitte Oktober 2019 zur fortgesetzten Begehung von Kraftfahrzeugdiebstählen der Marke Mercedes Benz, vornehmlich von hochwertigen Fahrzeugen mit AMG-Ausstattung, zusammengeschlossen haben soll. Die Gruppierung habe sich in eine sogenannte „Arbeitsebene“ und eine sogenannte „Logistikebene“ unterteilt.
Im Zeitraum von Mitte Oktober 2019 bis Anfang Januar 2020 sollen drei bislang unbekannte Täter der „Arbeitsebene“ Fahrzeuge der Marke Mercedes Benz in 14 Fällen mittels eines sogenannten Funkwellenverlängerers entwendet haben. Ein Teil jener Fälle soll sich in Orten, die im Landkreis Bad Kreuznach gelegen sind, zugetragen haben. Die Täter sollen dabei so vorgegangen sein, dass sie zunächst das Funksignal der Original-Fahrzeugschlüssel, die sich zur Tatzeit in der Wohnung der Geschädigten befunden hätten, abgefangen haben sollen. Im Zuge des Abfangens jenes Funksignals sollen sie die jeweils ordnungsgemäß verschlossenen und über das Keyless-Go-System verfügenden Fahrzeuge geöffnet und sodann zur Nachtzeit vom Tatort entfernt haben.
Anschließend sollen jene Täter die Fahrzeuge in eine Lagerhalle in Bad Kreuznach verbracht haben, wo die Fahrzeuge nach einer Teilzerlegung mittels Container über den Hafen in Antwerpen auf dem Seeweg zu dem endgültigen Empfänger in die Vereinigten Arabischen Emirate verschifft worden seien. Bei jenem endgültigen Empfänger soll es sich um den Angeklagten gehandelt haben.
Zwischen dem Angeklagten und der „Arbeitsebene“ sei noch eine aus drei bereits rechtskräftig verurteilten Personen bestehende „Logistikebene“ zwischengeschaltet gewesen, wobei die auf dieser Ebene agierenden Personen als Kontaktpersonen zwischen der Arbeitsebene und dem Angeklagten agiert haben sollen.
Der Angeklagte soll die jeweiligen Aufträge an die Mitarbeiter der „Logistikebene“ erteilt haben, die sodann die Koordinierung der weiteren Arbeitsabläufe in Deutschland übernommen haben sollen. Darüber hinaus soll der Angeklagte die Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten, wie beispielsweise die Bezahlung der Arbeiter, veranlasst haben. Dabei soll er mit den Mitarbeitern der „Logistikebene“ in Verbindung gestanden haben, die ihm hierbei behilflich gewesen sein sollen.
Durch die dem Angeklagten zur Last gelegten Taten soll ein Schaden in Höhe von insgesamt 860.290 Euro entstanden sein.
Fortsetzungstermine sind auf den 19.12.2022, 23.12.2022, 09.01.2023, 13.01.2023, 18.01.2023, 30.01.2023 und den 06.02.2023 bestimmt worden.
Donnerstag, 01.12.2022, 09:30 Uhr, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1043 Js 16095/20
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 30 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.500,00 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte November 2020 als Fahrer eines Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein teilgenommen haben. Dabei soll er infolge vorangegangenen Alkoholkonsums absolut fahruntüchtig gewesen sein. Dessen soll er sich auch bewusst gewesen sein. Eine später beim Angeklagten entnommene Blutprobe habe eine Blutalkoholkonzentration von 1,65 Promille ergeben.
Der Angeklagte hat die Tatbegehung vor dem Amtsgericht bestritten.
Freitag, 02.12.2022, 09:00 Uhr, Saal 8 (Berufungssache)
Az: 5 Ns 1041 Js 10830/20 jug
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 28 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen gemeinschaftlichen Diebstahls mit Waffen in zwei Fällen, davon in einem Fall im Versuch, sowie wegen gemeinschaftlichen Diebstahls unter Einbeziehung von Strafen aus zwei Strafbefehlen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung jener Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll auf Grund eines gemeinsamen Tatentschlusses am 09.05.2020, gegen 0:30 Uhr, zusammen mit einer weiteren männlichen Person in Guldental aus einem unverschlossenen Pkw eine TÜV-Bescheinigung, ein Scheckheft, eine Parkscheibe und 2 Euro Münzgeld entwendet haben. Die weitere männliche Person soll den Pkw durchsucht und die genannten Gegenstände herausgenommen haben, während der Angeklagte mit einem Teleskopschlagstock bewaffnet in unmittelbarer Nähe des Pkw Schmiere gestanden haben soll.
Fall 2:
Etwa 30 Minuten später soll die weitere männliche Person aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses mit dem Angeklagten einen weiteren unverschlossenen Pkw in Guldental nach stehlenswerten Gegenständen durchsucht haben. Auch hier soll der Angeklagte mit einem Teleskopschlagstock bewaffnet in unmittelbarer Nähe des Pkws Schmiere gestanden haben. Der Angeklagte und die weitere männliche Person sollen die weitere Tatausführung jedoch letztlich abgebrochen haben, nachdem sie von Zeugen bemerkt worden sein sollen. Sie sollen vom Tatort geflüchtet sein, jedoch bereits kurze Zeit später von der von den Zeugen zwischenzeitlich gerufenen Polizei in Tatortnähe festgenommen worden sein. Im Anschluss daran seien sie vor dem Hintergrund ihrer Alkoholisierung bis zum Morgen des 09.05.2020 in Polizeigewahrsam genommen worden.
Fall 3:
Nach Entlassung aus dem Polizeigewahrsam am Morgen des 09.05.2020 sollen der Angeklagte und die weitere männliche Person erneut erhebliche Mengen Alkohol konsumiert haben. Gegen 11:25 Uhr sollen sie sich in diesem Zustand zu einem Imbiss in Bad Kreuznach begeben haben. Dort soll die weitere männliche Person zunächst ein Bier entwendet und jenes Bier sofort konsumiert haben, ohne den Kaufpreis zu entrichten. Währenddessen habe der Angeklagte die Mitarbeiterin des Imbisses aufgefordert, ihm Geld zu geben, was diese verweigert habe. Als der Angeklagte gesehen habe, dass die Mitarbeiterin ihre Kasse geöffnet habe, soll er versucht haben in die Kasse hineinzugreifen, um Bargeld zu entnehmen, was die Mitarbeiterin verhindert habe, indem sie beide Hände über die Kasse gehalten habe. Daraufhin soll der Angeklagte das in der Nähe der Kasse liegende Handy der Mitarbeiterin ergriffen und eingesteckt haben, um es für sich zu verwenden. Die weitere männliche Person soll währenddessen noch zwei weitere Dosen Bier entwendet haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Freitag, 02.12.2022, 09:30 Uhr, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1042 Js 2113/22
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 23 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bobenheim-Roxheim wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Anfang Dezember 2021 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in dem Bewusstsein teilgenommen haben, nicht im Besitz der für das Führen des Pkws erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.