Montag, den 25.11.2024, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1042 Js 10516/21
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 27 Jahre alten Angeklagten aus Oberwesel von den Tatvorwürfen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie der falschen Verdächtigung freigesprochen.
Dem Angeklagten wird in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach zur Last gelegt, Mitte März 2021 einen Pkw eines Bekannten, der ihm diesen zuvor für die Fahrt überlassen habe, auf der L215 in der Ortsgemeinde Beltheim gesteuert zu haben. Während der Fahrt soll sich in dem Pkw eine weitere männliche Person befunden haben. Der Angeklagte soll als Fahrer des Fahrzeuges zwischen dem Ortsteil Frankenweiler und Schnellbach aus unbekannter Ursache von der Fahrbahn abgekommen sein und sodann gegen einen Baum geprallt sein. Hierdurch sei an dem Fahrzeug seines Bekannten ein Schaden in Höhe von 6.050 Euro entstanden. Der Angeklagte soll sodann die Unfallstelle verlassen haben, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Gegenüber dem Halter des Fahrzeuges sowie gegenüber der Polizei soll er später jeweils wahrheitswidrig angegeben haben, dass nicht er, sondern die weitere männliche Person das Fahrzeug gefahren habe.
Der Angeklagte hat die Begehung der Tat vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück bestritten. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück konnte sich nach Durchführung der Beweisaufnahme nicht zweifelsfrei davon überzeugen, dass der Angeklagte den Pkw gesteuert hat und hat den Angeklagten deshalb von den Tatvorwürfen freigesprochen.
Montag, den 25.11.2024, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 4363/24
Der am 12.11.2024 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 27.11.2024, 04.12.2024 und den 06.12.2024 bestimmt worden.
Montag, den 25.11.2024, 10:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1043 Js 5790/22
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 33 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.200 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte Mai 2022 einen ehemaligen Arbeitskollegen seiner damaligen Lebensgefährtin, von welchem er angenommen habe, dass dieser seiner damaligen Lebensgefährtin habe näherkommen wollen, mit der Äußerung „du bist tot heute, ich lasse dich nicht mehr“ bedroht haben und diesen zudem unter anderem als „Hurensohn“ bezeichnet haben.
Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.
Montag, den 25.11.2024, 13:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1024 Js 2343/24
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 36 Jahre alten, vielfach vorbestraften Angeklagten aus Hoppstädten-Weiersbach wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte Februar 2024 im Fahrradpark in Neubrücke ein im Eigentum einer anderen Person stehendes E-Bike im Wert von 500 Euro an sich genommen haben, um es für sich zu verwenden.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein dahingehend eingelassen, dass er das Fahrrad im Fahrradpark in Birkenfeld gefunden und mitgenommen habe. Er sei seinerzeit noch am Überlegen gewesen, ob er es behalte oder der Polizei melde.
Mittwoch, den 27.11.2024, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 4363/24
Der am 12.11.2024 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 04.12.2024 und den 06.12.2024 bestimmt worden.
Donnerstag, den 28.11.2024, 08:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1021 Js 18455/23
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 39 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Ende Januar 2023 in einem Kaufhaus in Bad Kreuznach ein Paar Puma-Schuhe im Wert von 64,99 Euro entwendet haben, indem er die Schuhe in der Absicht, diese nicht zu bezahlen, in seinen mitgeführten Rucksack eingesteckt haben soll.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.
Donnerstag, den 28.11.2024, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1025 Js 7478/23
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 38 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Dillendorf wegen Sachbeschädigung in drei Fällen (Fälle 1, 3 und 4), Hausfriedensbruchs (Fall 2), Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung (Fall 5) und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (Fall 6) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte März 2023 aus Wut mit der Hand eine Schaufensterscheibe in Sohren eingeschlagen haben. Die Scheibe sei hierdurch zu Bruch gegangen. Es sei ein Sachschaden in Höhe von 700 Euro entstanden.
Fall 2:
Mitte Mai 2023 soll der Angeklagte, entgegen eines ihm erteilten Hausverbotes, das Gelände einer Tankstelle in Bad Kreuznach betreten haben. Der Aufforderung eines Mitarbeiters, das Gelände zu verlassen, sei er nicht nachgekommen, sodass der Mitarbeiter die Polizei habe hinzuziehen müssen.
Fall 3:
Drei Tage später soll der Angeklagte mit einem Backstein zwei Scheiben einer Bushaltestelle in Simmern eingeworfen haben. Hierdurch sei ein Sachschaden in Höhe von 1.463,70 Euro entstanden.
Fall 4:
Im unmittelbaren Anschluss daran soll der Angeklagte einen im Außenbereich einer nahegelegenen Tankstelle angebrachten Feuerlöscher genommen und dessen Inhalt ohne Grund auf dem Tankstellengelände und auf der Straße versprüht haben. Hierdurch sei ein Sachschaden in Höhe von etwa 80 Euro entstanden.
Fall 5:
Mitte Juni 2023 soll der Angeklagte, der zuvor Kunden einer Tankstelle in Büchenbeuren bedroht haben soll, gegenüber den im Zuge dessen erschienenen zwei Polizeibeamten die Worte geäußert haben: „ich suche euch, ich finde euch und schlitz euch die Kehle auf, ihr Wichser!“.
Fall 6:
Während des vorgenannten Geschehens (Fall 5) soll der Angeklagte einen selbstgedrehten Joint mit einem Tabak-Marihuana-Gemisch in seiner Hand gehalten haben. Zudem soll er in seiner Tasche eine Dose mit 0,75 Gramm Amphetamin-Paste verwahrt haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück geständig eingelassen.
Donnerstag, den 28.11.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 2827/22
Der am 22.11.2024 beginnende Prozess wegen (schweren) Bandendiebstahls u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 29.11.2024, 19.12.2024 und den 03.01.2025 bestimmt worden.
Freitag, den 29.11.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 2827/22
Der am 22.11.2024 beginnende Prozess wegen (schweren) Bandendiebstahls u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 19.12.2024 und den 03.01.2025 bestimmt worden.