Montag, 02.12.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat eine 50 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Gestratz wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagten wurde für die Dauer von einem Jahr der berufsmäßige Umgang mit Tieren jeder Art, sowie das Halten von Tieren – mit Ausnahme von Hunden und Katzen – verboten.
Die Angeklagte soll im Jahr 2014 auf verschiedenen Weiden im Landkreis Rhein-Hunsrück, bei Kirrweiler und bei Kirn Pferde unter durchgehend tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen gehalten haben. Dies soll bei zahlreichen Kontrollen festgestellt worden sein. Dabei soll eine Stute tot aufgefunden worden sein. Die Angeklagte soll die Pferde nicht in ausreichendem Maße mit Futter versorgt haben, sodass diese stark abmagerten. Darüber hinaus soll kein ausreichender Witterungsschutz vorhanden gewesen sein. Die Tiere sollen an Hunger, Nässe und Kälte gelitten haben.
Die Angeklagte hat die Taten im Wesentlichen eingeräumt.
Montag, 02.12.2019, 14:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 25 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln hat das Amtsgericht Bad Kreuznach den Angeklagten zu einer weiteren Freiheitsstrafe von 2 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll im Zeitraum März-Juli 2017 bei sechs Gelegenheiten jeweils mit Gewinn ein Gramm Marihuana verkauft haben. Anfang des Jahres 2018 soll er erneut bei zwei Gelegenheiten jeweils 0,8 Gramm Marihuana mit Gewinn verkauft haben. Im März 2018 soll der Angeklagte insgesamt 4 Gramm Marihuana für den Eigenkonsum bei sich verwahrt haben.
Der Angeklagte hat die Taten eingeräumt.
Dienstag, 03.12.2019, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht)
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem zur Tatzeit 31 Jahre alten, nicht vorbestraften Beschuldigten aus Idar-Oberstein vor, zwei Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein. Der Beschuldigte ist derzeit in einer psychiatrischen Einrichtung vorläufig untergebracht.
Gemeinsam mit seiner Mutter bewohnte der Beschuldigte eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus in Idar-Oberstein. Er soll seit Jahren an einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis leiden. Der Beschuldigte soll seine Mutter vor der Tat in ein Gespräch über seinen Glauben an Verschwörungstheorien verwickelt haben und ihr mitgeteilt haben, dass er sich für eine Art „Jesus“, bzw. einen Außerirdischen halte. Die Mutter des Beschuldigten soll daraufhin aus Angst die gemeinsame Wohnung verlassen haben und in das Treppenhaus geflohen sein. Der Beschuldigte soll seine Mutter als Feindin angesehen haben und sie daher bis zur Hauseingangstüre verfolgt haben, wo er sie mit mehreren Messerstichen in den in den Hals- und Nackenbereich getötet haben soll.
Ein Nachbar, der zuvor vergeblich versucht haben soll den Beschuldigten von seiner Tat abzuhalten, soll sich zu seinem Schutz in seiner Wohnung eingeschlossen haben. Nachdem der Beschuldigte von seiner leblosen Mutter abgelassen habe, soll er die Wohnungseingangstüre zu dem Nachbarn eingetreten haben und diesen daraufhin mit mehreren Messerstichen in den Hals, den Nacken, den Kopf und in das Gesicht getötet haben.
Der Beschuldigte hat die Tat eingeräumt. Er gab an, sich in einem „geisteskranken“ Zustand befunden zu haben.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 04.12.2019 und den 20.12.2019.
Dienstag, 03.12.2019, 09:00 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach -Schöffengericht- hat einen 24 Jahre alten, zum Tatzeitpunkt nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte März 2018 insgesamt 297,5 Gramm Cannabis auf Bestellung an einen Zeugen in Kirn geliefert haben, wobei der Angeklagte durch den Verkauf des Cannabis einen Gewinn erzielen wollte.
Der Angeklagte hat sich zur Sache nicht eingelassen.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 16.12.2019 bestimmt.
Mittwoch, 04.12.2019, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht)
Der am 03.12.2019 begonnene Prozess wegen Totschlags wird fortgesetzt.
Ein Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 20.12.2019.
Donnerstag, 05.12.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 06.08.2019 begonnene Prozess wegen Vorenthaltung bzw. Veruntreuung von Arbeitsentgelt u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 16.12.2019, 06.01.2020, 23.01.2020, 13.02.2020, 06.03.2020, 30.03.2020, 21.04.2020.
Freitag, 06.12.2019, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 32 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Mitte September 2018 soll es zu einem Polizeieinsatz wegen familiärer Streitigkeiten in der Wohnung des Angeklagten gekommen sein. Es soll daraufhin eine schriftliche Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz erlassen worden sein, welche der Angeklagte nicht herausgegeben haben soll, sondern Anstalten gemacht haben soll, das Dokument zu zerreißen. Eine Polizeibeamtin soll den Angeklagten hiervon abgehalten haben, wobei der Angeklagte die Polizeibeamtin fest am Unterarm gepackt haben soll und sie dort gekratzt haben soll. Die Polizeibeamtin soll eine großflächige Rötung am Unterarm erlitten haben.
Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf.