Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 49. Kalenderwoche 2017

Dienstag , 05.12.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 07.11.2017 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.

Mittwoch, 06.12.2017, 10:00 Uhr 6. Strafkammer (Wein- und Lebensmittelstrafkammer)

Der am 03.11.2017 begonnene Prozess wegen Betrug, Untreue u.a. wird fortgesetzt.

Wichtiger Hinweis:

Die Hauptverhandlungen in dieser Sache finden aufgrund des Gesundheitszustandes des Angeklagten in den Räumen des Arbeitsgerichts Ludwigshafen – Auswärtige Kammern Landau -, Reiterstraße 16, 76829 Landau, Saal 401 statt.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 13.12.2017, 20.12.2017

Donnerstag, 07.12.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 20.11.2017 begonnene Prozess wegen falscher Verdächtigung wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 15.12.2017, 21.12.2017

Donnerstag, 07.12.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht hat den 27 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bretzenheim (Nahe) unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betruges in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie wegen weiterer fünf Fälle des gewerbsmäßigen Betruges zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Der Angeklagte soll zwischen Juni 2016 und Dezember 2016 in insgesamt zehn Fällen im Internet Eintrittskarten (Dauerkarten sowie Karten für einzelne Spiele) für Fußballspiele der Bundesliga angeboten haben. Nach Erhalt des Kaufpreises habe der Angeklagte die Eintrittskarten nicht geliefert, was er von Anfang an vorgehabt habe. Er habe sich hierdurch eine erhebliche Einnahmequelle erschlossen.
Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.

Die Berufung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wendet sich gegen die Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung.

Freitag, 08.12.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 28.11.2017 begonnene Prozess wegen Nachstellung u.a. wird fortgesetzt.

Freitag, 08.12.2017, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der 27 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Idar-Oberstein wegen versuchten Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, vier Monaten und zwei Wochen verurteilt worden.

Der Angeklagte soll im Januar 2017 versucht haben, einem Zeugen dessen sogenannte Beatbox, auf der der Zeuge Musik gehört habe, mit Gewalt abzunehmen. Als der Zeuge die Herausgabe der Beatbox verweigert habe, habe der Angeklagte diesem den Gurt, mit dem der Zeuge die Beatbox getragen habe um den Hals gelegt und den Zeugen auch mit dem Einsatz eines Messers bedroht; ein Messer habe der Angeklagte jedoch tatsächlich nicht dabei gehabt. Als weitere Zeugen hinzugekommen seien, die den Angeklagten erkannt hätten, sei dieser weggelaufen. Der Zeuge, dem der Angeklagte die Beatbox habe wegnehmen wollen, habe eine Rötung am Hals erlitten.
Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er sich die Beatbox nur habe ausleihen wollen. Es sei dann zu einem Gerangel gekommen, er habe die Beatbox aber nicht stehlen wollen.

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