Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 49. Kalenderwoche 2018

Montag, 03.12.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 28.09.2018 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

Montag, 03.12.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 29 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Wendelsheim wegen veruntreuender Unterschlagung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte, der eine Ausbildung zum Heizungsbauer absolviert hat, soll im Oktober 2013 einem Freund versprochen haben, in dessen Haus gegen Entgelt eine neue Heizung einzubauen. Die hierfür notwendigen Materialien habe der Angeklagte von seinem Arbeitgeber beziehen sollen. Der Freund des Angeklagten soll dem Angeklagten für den Bezug der Materialien einen Betrag von 10.700 Euro zur Verfügung gestellt haben. Jenen Geldbetrag soll der Angeklagte entgegen der Absprache mit seinem Freund nicht seinem Arbeitgeber übergeben, sondern für eigene Zwecke verwendet haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht nicht eingelassen.

Montag, 03.12.2018, 13:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 39 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung und in einem Fall in Tateinheit mit Kennzeichenmissbrauch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat das Amtsgericht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll am 22.08.2017 sowie am 23.08.2017, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, mit seinem Fahrzeug, welches mit einem falschen Kennzeichen versehen gewesen sei, am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein teilgenommen haben.

Ferner soll der Angeklagte, nachdem die Polizei das falsche Kennzeichen sichergestellt hatte, am 28.08.2017 nunmehr mit einem weiteren falschen Kennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein teilgenommen haben. Auch zu diesem Zeitpunkt habe der Angeklagte keine gültige Fahrerlaubnis gehabt.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu den Tatvorwürfen geständig eingelassen.

Montag, 03.12.2018, 14:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die 52 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Warmsroth wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Angeklagte soll Ende Februar 2018 mit ihrem Auto von Weiler Richtung Waldalgesheim/Warmsroth gefahren sein und dabei auf Grund vorherigen Alkoholkonsums eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille aufgewiesen haben. Bei der Fahrt soll die Angeklagte diverse Ausfallerscheinungen gezeigt haben. So soll die Angeklagte erheblich langsamer als vorgesehen gefahren sein, vor kleinen Kurven ungewöhnlich stark abgebremst haben und plötzliche nicht situationsangemessene Geschwindigkeitswechsel vorgenommen haben.

Die Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass sie zwar vor der besagten Fahrt ein Bier und zwei Schnäpse getrunken habe, sie sich aber nicht fahruntüchtig gefühlt und bei ihrer Fahrt auch keine Ausfallerscheinungen gezeigt habe.

Dienstag, 04.12.2018, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 26 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Hargesheim wegen Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Anfang September 2017 bis Ende Oktober 2017 an seinem von der Kreisverwaltung nicht zugelassenen Motorrad ein falsches Kennzeichen angebracht haben. Hierbei habe er den Anschein erwecken wollen, dass sein Motorrad ordnungsgemäß zugelassen sei.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht überwiegend geständig eingelassen.

Dienstag, 04.12.2018, 11:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den gegen den 63 Jahre alten Angeklagten aus Schöneberg (Hunsrück) erlassenen Strafbefehl wegen Beleidigung im Hinblick auf die Höhe der verhängten Geldstrafe nach Einspruch des Angeklagten auf einen geringeren Geldbetrag reduziert.

Donnerstag, 06.12.2018, 13:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 35 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Juli 2017 einen Streit mit seiner Ehefrau gehabt haben. Daraufhin sollen die Nachbarn die Polizei verständigt haben. Die bei dem Angeklagten sodann erschienene Polizei soll den Angeklagten aufgefordert haben zum Revier mitzukommen. Der Angeklagte habe sich geweigert dieser Aufforderung nachzukommen und bei der anschließenden Zwangsanwendung der Beamten dadurch Widerstand geleistet haben, dass er sich gegen die Maßnahme der Beamten gesperrt und aus deren Griff gewunden habe. Im Anschluss daran sei es zu einem Gerangel zwischen dem Angeklagten und den Beamten gekommen. Im Rahmen dieses Gerangels hätten die Beamten den Angeklagten zu Boden bringen und fixieren können.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht dahingehend geäußert, dass er zwar nicht zum Revier habe mitkommen wollen, er aber gegenüber den Beamten keinen aktiven Widerstand geleistet habe.

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