Montag, 30.11.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1043 Js 2073/19
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den jetzt 51 Jahre alten, mehrfach vorbestraften, derzeit in Haft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 5 Fällen, davon in 2 Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung sowie in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlichen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Beleidigung und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und des Diebstahls unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Urteil aus November 2018 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Die Fahrerlaubnisbehörde wurde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von 12 Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wurde ferner untersagt, für die Dauer von 6 Monaten mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art am Straßenverkehr teilzunehmen.
Im November 2018 soll der Angeklagte mit seinem weder zugelassenen noch versicherten PKW, an dem abgelaufene Kurzzeitkennzeichen angebracht gewesen seien, gegen 13:00 Uhr öffentliche Straßen in Bretzenheim befahren haben, obwohl er nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte. Zudem soll er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben.
Im Dezember 2018 soll der Angeklagte erneut mit seinem weder zugelassenen noch versicherten PKW auf der Bundesautobahn 61 in der Gemarkung Daxweiler gefahren sein. Die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen sollen nicht für dieses ausgegeben gewesen sein. Der Angeklagte sich nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein und zudem unter Drogeneinfluss gestanden haben.
Ebenfalls im Dezember 2018 soll der Angeklagte noch zwei weitere Male mit seinem PKW im öffentlichen Verkehrsraum in Bad Kreuznach unterwegs gewesen sein, obwohl er jeweils nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte und wiederum jeweils unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden habe.
Im Januar 2019 soll der Angeklagte gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Beschuldigten entsprechend eines zuvor gemeinsam gefassten Tatentschlusses in einem Baumarkt in Bad Kreuznach Gegenstände im Wert von ca. 100 € gestohlen haben, indem er diese unter seiner Kleidung versteckte. Beim Verlassen des Geschäfts soll der Angeklagte aufgehalten worden sein.
Der Angeklagte soll sich an diesem Tag zudem in Besitz von 0,94 Gramm Heroin befunden haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis war.
Nach seiner vorläufigen Festnahme wurde er am nächsten Tag der zuständigen Richterin am Amtsgericht Bad Kreuznach vorgeführt. Im Rahmen seiner Anhörung soll er die Richterin erheblich beleidigt haben.
An einem anderen Tag im Januar 2019 soll der Angeklagte erneut mit seinem Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehend am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach teilgenommen haben. An dem Fahrzeug sollen dabei gestohlene Kennzeichen angebracht gewesen sein.
Der Angeklagte hat die Taten in der Verhandlung vor dem Amtsgericht vollumfänglich eingeräumt.
Montag, 30.11.2020, 13:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1025 Js 19591/19
Der am 03.07.2020 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Dienstag, 01.12.2020, 9:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1025 Js 9255/20
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem jetzt 23 Jahre alten, geringfügig vorbestraften und in dieser Sache in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach vor, im Juli 2020 in Bad Kreuznach versucht zu haben, aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch einen Menschen zu töten sowie tateinheitlich eine andere Person mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls und mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben.
Der Angeklagte soll mit seiner damaligen Freundin, der späteren Geschädigten, eine sogenannte „On-Off“ Beziehung geführt haben. Am 09.07.2020 soll er sich mit dieser auf einem Tankstellengelände in Bad Kreuznach verabredet haben, um die Rückgabe der Ersatzschlüssel für seine Wohnung zu verlangen. Tatsächlich habe der Angeklagte die Geschädigte bei diesem Treffen jedoch töten wollen, da er angenommen und nicht gewollt habe, dass diese sich einem anderen Mann zuwende. Zu diesem Zweck habe der Angeklagte ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von ca. 6,5 cm mitgeführt.
Gegen 16:20 Uhr soll das Treffen an dem vereinbarten Ort stattgefunden haben. Die Geschädigte habe dem Angeklagten die Schlüssel übergeben und sich umgedreht, um den Treffpunkt zu verlassen. Der Angeklagte soll dann hinter ihr hergeeilt sein und sie von hinten kräftig geschubst haben, so dass sie auf die Knie in das neben dem Gehweg befindliche Gebüsch gefallen sei. Anschließend soll er kniend mindestens zweimal mit dem mitgebrachten Küchenmesser auf sein auf dem Rücken liegendes Opfer eingestochen haben, um es zu töten und hierbei geschrien haben, dass er sie umbringen werde. Passanten sollen den Angeklagten von der Geschädigten weggezogen und festgehalten haben. Die Geschädigte habe dann die Örtlichkeit in Richtung eines angrenzenden Supermarktes verlassen. Der Angeklagte soll sich in der Folge losgerissen haben und erneut hinter der Geschädigten hergerannt sein, um sie weiter anzugreifen. Dies sei jedoch durch zivile Polizeikräfte verhindert worden, indem diese den Angeklagten rechtzeitig zu Boden gebracht und festgenommen hätten.
Die Geschädigte soll eine Stichwunde von 4 cm Länge am Hals, eine weitere Stichverletzung von 1 cm oberhalb der Schilddrüse, Kratzer im Gesicht, eine Schwellung am Kopf sowie Schürfwunden an Schulter, Brustkorb und Kinn erlitten haben. Nur aufgrund einer frühzeitig eingeleiteten Notfallbehandlung habe ein akut lebensbedrohlicher Zustand der Geschädigten verhindert werden können.
Der Angeklagte hat sich bisher nicht zur Sache eingelassen.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 10.12.2020, 15.12.2020, 21.12.2020, 05.01.2021 und 07.01.2021.
Mittwoch, 02.12.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1025 Js 2446/20
Die am 05.11.2020 begonnene Berufungsverhandlung wegen Diebstahls mit Waffen wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 08.12.2020 und den 11.12.2020.
Donnerstag, 03.12.2020, 9:00 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az. 6 KLs 1031 Js 60134/15
Der am 19.11.2020 begonnene Prozess wegen Verstoß gegen das Weingesetz u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 04.12.2020, 09.12.2020, 16.12.2020, 18.12.2020, 08.01.2021, 14.01.2021, 20.01.2021, 25.01.2021, 01.02.2021, 09.02.2021.
Donnerstag, 03.12.2020, 9:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 6
Az. 2 KLs 1042 Js 18782/19
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem jetzt 39 Jahre alten, nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis vor, im April 2019 unerlaubt Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen zu haben sowie in einem weiteren Fall mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei sonstige Gegenstände mit sich geführt zu haben, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind.
Anfang April 2019 soll der Angeklagte bei einer Verkehrskontrolle in Besitz von 43,43 Gramm Amphetamin mit einem Amphetaminsbasegehalt von 6,8 Gramm und 45,04 Gramm Haschisch mit einem Tetrahydrocannabinolgehalt von 13,7 Gramm gewesen sein, obwohl er über die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nicht verfügte.
An einem anderen Tag ebenfalls im April 2019 soll der Angeklagte an seiner Heimanschrift im Rhein-Hunsrück-Kreis einen Rucksack mit 95,64 Gramm Haschisch mit einem Tetrahydrocannabinolgehalt von 23,3 Gramm, 3,75 Gramm Marihuana mit einem Tetrahydrocannabinolgehalt von 0,42 Gramm und 8,17 Gramm Amphetamin mit einem Amphetaminsbasegehalt von 1,7 Gramm zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorrätig gehalten haben. In dem Rucksack soll sich zudem zu Verteidigungszwecken eine Axt und eine Handsäge befunden haben.
Der Angeklagte hat die Taten teilweise eingeräumt.
Freitag, 04.12.2020, 9:00 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az. 6 KLs 1031 Js 60134/15
Der am 19.11.2020 begonnene Prozess wegen Verstoß gegen das Weingesetz u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 09.12.2020, 16.12.2020, 18.12.2020, 08.01.2021, 14.01.2021, 20.01.2021, 25.01.2021, 01.02.2021, 09.02.2021.
Freitag, 04.12.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 6
Az. 2 KLs 1042 Js 7992/19
Der am 27.11.2020 begonnene Prozess wegen unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a. wird fortgesetzt.
Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 16.12.2020.