Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 49. Kalenderwoche 2021

Dienstag, 07.12.2021, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1022 Js 16727/20

Der am 29.11.2021 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 09.12.2021, 14.12.2021 und den 16.12.2021 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 08.12.2021, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14

Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 13.12.2021, 15.12.2021, 17.12.2021, 22.12.2021, 18.01.2022, 21.01.2022, 25.01.2022, 26.01.2022, 02.02.2022, 08.02.2022, 10.02.2022, 15.02.2022, 23.02.2022 und den 24.02.2022 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 08.12.2021, 13:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 6
Az: 2 KLs 1041 Js 6728/21

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 40 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten eine besonders schwere Brandstiftung vor.

Der Angeklagte soll am 29.05.2021 zwischen 15:00 Uhr und 15:50 Uhr mittels eines Haustürschlüssels das von seiner ehemaligen Lebensgefährtin nach der Trennung vom Angeklagten allein bewohnte Haus seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Fürfeld betreten haben. In dem Haus soll er unter Verwendung mitgeführten Benzins diverse Gegenstände, wie zum Beispiel die Couch im Wohnzimmer, den Kleiderschrank im Ankleidezimmer sowie das Bett im Schlafzimmer, angezündet haben. Bereits zuvor soll der Angeklagte den einzigen im Haus befindlichen Rauchmelder abmontiert sowie alle Rollläden im Haus heruntergelassen haben, um die Entdeckung des Brandes zu verzögern und einen möglichst großen Schaden anzurichten.

Eine Nachbarin soll den aus einem kleinen Fenster über dem Carport des Hauses der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten ausströmenden Rauch gegen 16:00 Uhr wahrgenommen haben und daraufhin die Feuerwehr alarmiert haben. Das Wohnhaus der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten soll im Zuge des Brandes und der Löscharbeiten der Feuerwehr unbewohnbar geworden sein. Der Schaden an dem Haus soll sich auf ca. 300.000,00 Euro belaufen.

Fortsetzungstermine sind auf den 20.12.2021, 23.12.2021 und den 12.01.2022 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 09.12.2021, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1022 Js 16727/20

Der am 29.11.2021 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 14.12.2021 und den 16.12.2021 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 09.12.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1042 Js 17806/19

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 37 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Hintertiefenbach wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in weiterer Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte November 2019 nach vorangegangenem Alkoholkonsum von Bier in einem Sportlerheim, in einer Dorfkneipe sowie in einem Nachtclub, den er zusammen mit einem Mitspieler besucht haben soll, am frühen Morgen mit seinem Auto von dem Nachtclub in Idar-Oberstein in Richtung Breitenthal gefahren sein. Der Mitspieler des Angeklagten soll bei dieser Fahrt der Beifahrer gewesen sein. Der Angeklagte soll bei jener Fahrt in der Gemarkung Herrstein auf der L160 aufgrund verschiedener alkoholbedingter Fahrfehler, insbesondere des Nichteinhaltens der rechten Fahrbahnseite bei überhöhter Geschwindigkeit, einen Verkehrsunfall mit einem entgegenkommenden Fahrzeug verursacht haben. Der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeuges soll infolge des Zusammenpralls mit dem Fahrzeug des Angeklagten noch an der Unfallstelle verstorben sein. Der Beifahrer des Angeklagten soll durch den Zusammenprall eine blutende Wunde an der Nase und mehrere Prellungen erlitten haben. Der Angeklagte soll weitgehend unverletzt geblieben sein. Eine nach dem Unfall bei dem Angeklagten durchgeführte Messung der Blutalkoholkonzentration soll einen Wert von 1,18 Promille ergeben haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu dem Tatvorwurf geständig eingelassen.

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