Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 49. Kalenderwoche 2024

Montag, den 02.12.2024, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7

Az: 4 KLs 1022 Js 15942/20 (2)

Der am 04.11.2024 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 09.12.2024 bestimmt worden.

 

Montag, den 02.12.2024, 13:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 6

Az: 2 KLs 1042 Js 1989/24

Der am 11.10.2024 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 09.12.2024 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 03.12.2024, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1025 Js 17664/23

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 37 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Budenbach wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Anfang November 2023 in einem Supermarkt in Simmern ein Taschenmesser, ein Hobbymesser, Sekundenkleber und eine Kerze im Gesamtwert von 15,47 Euro entwendet haben. Hierbei soll er ein Taschenmesser mit einer 4,5 cm langen Klinge zugriffsbereit mit sich geführt haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück geständig eingelassen.

 

Dienstag, den 03.12.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1021 Js 9094/22

Der am 21.08.2024 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 09.12.2024, 20.12.2024 und den 13.01.2025 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 04.12.2024, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1022 Js 4895/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 59 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus dem Landkreis Bad Kreuznach sowie eine 55 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus dem Landkreis Bad Kreuznach jeweils wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von jeweils 900 Euro verurteilt.

Die Angeklagten sollen es als Halter eines seinerzeit 12 Jahre alten Hundes Anfang des Jahres 2023 trotz des unübersehbar schlechten und lebensbedrohlichen Gesundheitszustandes des Hundes über mehrere Wochen unterlassen haben, einen Tierarzt zu konsultieren. Hierdurch sei der Hund erheblichen Schmerzen und Leiden ausgesetzt gewesen. 

Die Angeklagten haben die ihnen zur Last gelegte Tat vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach jeweils bestritten.

 

Mittwoch, den 04.12.2024, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1043 Js 4363/24

Der am 12.11.2024 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 06.12.2024 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 04.12.2024, 10:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1022 Js 5523/23

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 27 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte April 2023 im Rahmen eines Streits mit seiner damaligen Lebensgefährtin in der seinerzeit gemeinsam bewohnten Wohnung in Kirn, diese aus Zorn am Hals gepackt und gewürgt haben. Dabei soll er ihr gedroht haben, sie umzubringen. Noch während des Würgens sei seine damalige Lebensgefährtin rückwärts ausgewichen und zu Boden gegangen, um sich dem Würgen zu entziehen. Als seine Lebensgefährtin bereits auf dem Boden gelegen habe, soll der Angeklagte sie zunächst weiter gewürgt haben und schließlich fluchtartig die Wohnung verlassen haben. Hierbei soll er ihr noch gedroht haben, dass er sie und ihre ganze Familie umbringen werde, falls sie zur Polizei gehen sollte.

Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim weitestgehend bestritten.

 

Mittwoch, den 04.12.2024, 13:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1025 Js 17675/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 66 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 4.500 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang Oktober 2023 in einer Kneipe in Bad Kreuznach in einen Streit mit der dort arbeitenden Bedienung geraten sein, weil diese ihm wegen der fortgeschrittenen Uhrzeit (ca. 03:20 Uhr) kein Bier mehr verkauft habe. Aus Wut hierüber soll der Angeklagte die Bedienung zunächst durch Kratzen am Arm verletzt haben, wodurch diese eine blutende Wunde erlitten habe. Als die Bedienung sich daraufhin hinter die Theke begeben habe, soll der Angeklagte eine Bierflasche genommen haben und mit dem Arm weit ausgeholt haben, um die Bedienung mit der Flasche zu schlagen. Da jedoch ein weiterer Besucher der Kneipe in diesem Moment dazwischen gegangen sei und den Angeklagten schließlich aus der Kneipe geschoben habe, habe der Angeklagte den Schlagversuch nicht vollenden können.

Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

 

Freitag, den 06.12.2024, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1043 Js 4363/24

Der am 12.11.2024 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

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