Montag, den 01.12.2025, 13:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1022 Js 6587/24
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 49 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Langenlonsheim wegen Nachstellung in Tateinheit mit unbefugtem Verbreiten von Bildnissen sowie Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll ab Mitte August 2023 seiner Ex-Freundin, die sich von ihm getrennt habe, durch eine Vielzahl von E-Mail-Nachrichten nachgestellt haben. Zudem soll er im Internet wiederholt Fotos seiner Ex-Freundin in Latex-Bekleidung veröffentlicht haben. Seine Ex-Freundin habe daraufhin im Jahr 2024 eine Gewaltschutzverfügung gegen den Angeklagten erwirkt. Diese Gewaltschutzverfügung habe der Angeklagte in der Folgezeit mehrfach missachtet, indem er weiterhin eine Vielzahl von E-Mails an seine Ex-Freundin geschrieben sowie ein Foto von ihr in Latex-Bekleidung im Internet hochgeladen habe.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.
Dienstag, den 02.12.2025, 09:15 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1021 Js 256/23
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 43 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Mülheim-Kärlich wegen Brandstiftung unter Einbeziehung von Strafen aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Zudem hat es den Angeklagten wegen Begünstigung in drei Fällen, Diebstahls in zwei Fällen, Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung, versuchten Diebstahls und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll unter anderem Mitte Dezember 2022 einen Pkw mit einem Kennzeichen aus Simmern, welcher im Eigentum seines Bruders gestanden habe, mit Spiritus übergossen und anschließend mit einem Feuerzeug angezündet haben. Das Fahrzeug sei hierdurch in Brand geraten und vollständig ausgebrannt.
Ferner soll der Angeklagte unter anderem Anfang August 2023 in Kastellaun aus einem unverschlossenen Fahrzeug ein Handy an sich genommen haben. Der Inhaber des Handys habe daraufhin Anzeige bei der Polizei erstattet. Infolge der Anzeige sei es zu einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten gekommen. Nach der Wohnungsdurchsuchung soll der Angeklagte den Inhaber des Handys an dessen Wohnanschrift in Kastellaun aufgesucht, ihn mit der erstatteten Strafanzeige konfrontiert und ihm sodann mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen haben. Außerdem soll er dem Mann angedroht haben „ihm alles zu brechen“.
Der Angeklagte hat die vorgenannten Tatvorwürfe vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück bestritten.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 08.12.2025 bestimmt worden.
Freitag, den 05.12.2025, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1041 Js 13961/24
Der am 27.10.2025 begonnene Prozess wegen Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 10.12.2025, 11.12.2025 und den 17.12.2025 bestimmt worden.
Freitag, den 05.12.2025, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1041 Js 735/24
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 26 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Frankfurt am Main wegen Diebstahls unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll sich Anfang Dezember 2023 zusammen mit einer Begleiterin in eine Tankstelle in Simmern begeben haben. Dort habe sich der Angeklagte, aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses, so postiert, dass die Kassiererin die Begleiterin des Angeklagten nicht habe sehen können. In diesem Moment habe die Begleiterin des Angeklagten entsprechend des gemeinsamen Tatplans aus dem Shisha-Regal Waren im Wert von 420 Euro entwendet, um diese für sich und den Angeklagten zu behalten. Anschließend sollen sich beide mitsamt den Waren in einem von dem Angeklagten geführten Pkw vom Tankstellengelände entfernt haben.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.