Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 5. Kalenderwoche 2018

Montag, 29.01.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 23.01.2018 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. wird fortgesetzt.

Montag, 29.01.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der 29 Jahre alte drogenabhängige, wohnsitzlose und erheblich – auch einschlägig – vorbestrafte Angeklagte ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Diebstahls in fünf Fällen, davon in einem Fall mit Waffen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Der Angeklagte soll im September 2017 bei fünf Gelegenheiten in Lebensmittel- und Drogeriemärkten in Bad Kreuznach Getränke - überwiegend Alkoholika - Parfum und Süßigkeiten im Gegenwert von knapp 500,00 € entwendet haben, um aus dem Erlös seinen Betäubungsmittelkonsum zu finanzieren. In einem Fall habe er in seiner Hosentasche zugriffsbereit ein Multitool mit Messer mitgeführt.

Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.

Montag, 29.01.2018, 11:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 48 Jahre alten, vielfältig, auch einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Sohren in erster Instanz wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Es hat ferner die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von weiteren zwölf Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte soll im September 2016 mit einem Kraftrad eine Straße in der Gemarkung Buch (Rhein-Hunsrück-Kreis) befahren haben, obwohl er infolge reichlichen Alkoholkonsums fahruntüchtig gewesen sei und nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt habe.

Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.

Montag, 29.01.2018, 13:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 76 Jahre alten Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte soll im Februar 2016 und im April 2016 eine CD unter anderem an den Präsidenten des Landgerichts Bad Kreuznach und den Direktor des Amtsgerichts Idar-Oberstein versandt haben. Auf den CDs seien von dem Angeklagten verfasste Texte in teilweise gereimter Form abgespeichert gewesen, in denen der Angeklagte eine seinerzeit bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein tätige Richterin in vielfältiger Art und Weise beleidigt habe. Der Angeklagte hat sich erstinstanzlich darauf berufen, dass die Richterin nicht gemeint gewesen sei und sein Handeln außerdem durch das Grundrecht der Kunstfreiheit gedeckt gewesen sei.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 08.02.2018

Dienstag, 30.01.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 46 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen gewerbsmäßigen Betruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

Der Angeklagte, der seit 2012 Leistungen vom Jobcenter erhielt, soll entgegen der ihm bekannten Verpflichtung nicht angegeben haben, spätestens seit Dezember 2013 über erhebliche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt zu haben, so dass rund 1.800,00 € zu Unrecht an ihn ausgezahlt worden seien.
Bei Anträgen auf Weiterbewilligung der Sozialleistungen im Januar 2014 und Januar 2015 habe er jeweils wahrheitswidrig mitgeteilt, über kein Einkommen zu verfügen, so dass weitere knapp 13.000,00 € zu Unrecht an ihn ausgezahlt worden seien.

Der Angeklagte hat sich erstinstanzlich dahingehend eingelassen, sich infolge eines Verkehrsunfalls nicht erinnern zu können; in den fraglichen Zeiträumen habe er kein Einkommen gehabt.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 08.02.2018

Dienstag, 30.01.2018, 14:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 64 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Simmern/Hunsrück wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte soll als Geschäftsführer einer in einem Zivilprozess verklagten GmbH wahrheitswidrig behauptet haben, dass eine von der GmbH angemietete Halle nicht weitervermietet worden sei. Er habe damit erreichen wollen, dass eine gegen die GmbH gerichtete Klage des Vermieters, die auf einen bei Weitervermietung der Halle erhöhten Mietzins gerichtet gewesen sei, erfolglos bleibe. Tatsächlich habe die Klägerin im Zivilverfahren nach der entsprechenden Schilderung des Beklagten die Klage zurückgenommen.

Der Angeklagte hat sich erstinstanzlich dahingehend eingelassen, dass für die Nutzung der Halle tatsächlich kein Mietzins vereinbart worden sei.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 09.02.2018

Mittwoch, 31.01.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 16.01.2018 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.

Mittwoch, 31.01.2018, 14:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 09.01.2018 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Betruges und Falschaussage wird fortgesetzt.

Wichtiger Hinweis:

Der Beginn des Termins in dieser Sache ist von 09.00 Uhr auf 14.00 Uhr verlegt worden

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 22.02.2018

Donnerstag, 01.02.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft der 31 Jahre alten Angeklagten aus Mutterschied (Rhein-Hunsrück-Kreis) gefährliche Körperverletzung in einem Fall, versuchte gefährliche Körperverletzung in drei Fällen und Körperverletzung, in drei Fällen tateinheitlich mit Beleidigung sowie versuchte Nötigung in drei Fällen vor.

Nach der Anklageschrift soll die vorbestrafte Angeklagte, die an einer psychischen Erkrankung leide, zwischen Juni 2016 und März 2017 bei insgesamt fünf Gelegenheiten eine Nachbarin, aber auch andere Zeugen, mit denen sie in Streit geraten sei, geschlagen oder mit Gegenständen (Steine, Blumenvase, Stock) beworfen haben, um diese zu verletzen. Bei dem Wurf mit dem Stein habe sie den Zeugen getroffen, ansonsten habe sie ihr Ziel verfehlt. Bei drei Fällen habe sie die Zeugen auch beleidigt. Von ihrer Nachbarin habe die Angeklagte bei drei Gelegenheiten zwischen Juli 2016 und September 2016 Alkohol oder Zigaretten verlangt und gedroht, diese zu schlagen, falls sie ihr die geforderten Sachen nicht geben sollte. Die Nachbarin habe es abgelehnt, der Angeklagten Geld oder Zigaretten zu geben.

Die Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren keine Angaben zu Sache gemacht.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 20.02.2018

Donnerstag, 01.02.2018, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der 31 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte ist durch das Amtsgericht Bad Kreuznach in erster Instanz wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.

Der Angeklagte soll im Mai 2014 – gemeinsam mit zwei Mitangeklagten, deren Verurteilung zu Freiheitsstrafen rechtskräftig ist – im Rahmen einer Auseinandersetzung darüber, wer die Drogengeschäfte in Bad Sobernheim machen dürfe, den Nebenkläger geschlagen und getreten haben, auch als dieser bereits hilflos auf dem Boden gelegen habe. Der Nebenkläger habe erhebliche Verletzungen erlitten, ihm habe aufgrund mehrfacher Frakturen das linke Ringfingerendglied teilamputiert werden müssen, er habe u.a. auch eine Nasenbeinfraktur und eine Rippenfraktur davongetragen.

Der Angeklagte hat erstinstanzlich von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Freitag, 02.02.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 10.01.2018 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Betruges u.a. wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 07.02.2018, 14.02.2018

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