Montag, 28.01.2019, 09:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Landgericht Bad Kreuznach hat die Berufung des 41-jährigen Angeklagten aus Lindenschied gegen eine Verurteilung des Angeklagten wegen Bedrohung durch das Amtsgericht Simmern/Hunsrück verworfen, weil der Angeklagte nicht zum anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bad Kreuznach erschienen sein soll.
Der Angeklagte hat erfolgreich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. Die Sache steht nun zur (erneuten) Verhandlung vor dem Landgericht Bad Kreuznach an.
Montag, 28.01.2019, 13:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 58 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte soll Anfang Januar 2018 einen sog. „Bullenfänger“ (Frontschutzbügel bei Kraftfahrzeugen) bei ebay-Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten haben. Mit einem Interessenten soll er übereingekommen sein, den „Bullenfänger“ zu einem Preis von 170 Euro zu verkaufen. Der Käufer habe dem Angeklagten den Kaufpreis sodann auf das Konto der Ehefrau des Angeklagten überwiesen. Der Angeklagte habe – wie von Anfang an beabsichtigt – den „Bullenfänger“ nie an den Käufer ausgeliefert.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er lediglich vergessen habe, den „Bullenfänger“ an den Käufer zu versenden.
Dienstag, 29.01.2019, 09:00 Uhr 5. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die 32 Jahre und 23 Jahre alten Angeklagten aus Bad Kreuznach vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat den Angeklagten vorgeworfen, Mitte Juli 2017 in Bad Kreuznach nach einer vorangegangenen Auseinandersetzung zusammen mit zwei weiteren, gesondert verfolgten Personen, drei an der vorangegangenen Auseinandersetzung ebenfalls beteiligte Personen mit dem Auto abgepasst und körperlich attackiert zu haben. Insbesondere soll der 23 Jahre alte Angeklagte aus Bad Kreuznach eine an der vorangegangenen Auseinandersetzung beteiligte Person mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Ferner soll der 32 Jahre alte Angeklagte aus Bad Kreuznach auf zwei an der vorangegangenen Auseinandersetzung beteiligte Personen mit einem Baseballschläger eingeschlagen haben.
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die beiden Angeklagten freigesprochen, da auf Grundlage der durchgeführten Zeugenvernehmungen nicht aufzuklären gewesen sei, ob und in welcher Weise die beiden am Tatort anwesenden Angeklagten an den körperlichen Angriffen mitgewirkt hätten. Die Angeklagten seien nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen gewesen.
Mittwoch, 30.01.2019, 09:00 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)
Der am 09.01.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 06.02.2019, 13.02.2019, 18.02.2019, 11.03.2019 und 27.03.2019.
Mittwoch, 30.01.2019, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 23.01.2019 begonnene Prozess wegen Betruges in besonders schwerem Fall wird fortgesetzt.
Donnerstag, 31.01.2019, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Landgericht Bad Kreuznach hat die Berufung des 38-jährigen Angeklagten aus Idar-Oberstein gegen eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durch das Amtsgericht Idar-Oberstein verworfen, weil der Angeklagte nicht zum anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bad Kreuznach erschienen sein soll.
Der Angeklagte hat nunmehr glaubhaft gemacht, dass ihn die Ladung zum Termin nicht erreicht habe. Die Sache steht deshalb zur (erneuten) Verhandlung vor dem Landgericht Bad Kreuznach an.
Donnerstag, 31.01.2019, 11:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 38 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Merxheim wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Fahren ohne Versicherungsschutz zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte soll Anfang April 2018 mit einem Kraftrad, welches nicht zugelassen gewesen sei und für das kein Haftpflichtversicherungsvertrag bestanden habe, in Bad Sobernheim am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben. Der Angeklagte soll sich bewusst gewesen sein, dass das Kraftrad nicht zugelassen gewesen sei und für das Kraftrad kein Versicherungsschutz bestanden habe.
Der Angeklagte hat sich zu der Tat vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Freitag, 01.02.2019, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die 26 Jahre, 51 Jahre und 25 Jahre alten Angeklagten aus Bad Kreuznach jeweils wegen gemeinschaftlicher versuchter Nötigung, den 26 Jahre alten Angeklagten ferner wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den erheblich vorbestraften 26-jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung, den erheblich vorbestraften 51-jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung sowie den nicht vorbestraften 25-jährigen Angeklagten zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der 51-jährige Angeklagte ist der Vater der beiden anderen Angeklagten. Die drei Angeklagten sollen Mitte August 2017 einen Mieter, der von einem weiteren Sohn des 51-jährigen Angeklagten eine Wohnung gemietet hatte, in einer Gaststätte in Bad Kreuznach, aufgesucht haben, um Mietrückstände einzutreiben. Der 51-jährige Angeklagte soll dem Mieter sowie dem Onkel des Mieters - letzterer ist Inhaber der Gaststätte - gedroht haben, dass es „böse ausgehen werde“, wenn die rückständige Miete nicht gezahlt werde. Die beiden anderen Angeklagten hätten dem 51-jährigen Angeklagten bei Ausspruch der Drohung als Verstärkung zur Seite gestanden. Als der Mieter bzw. der Onkel des Mieters die Zahlung unter die Bedingung gestellt habe, dass zunächst der in der Wohnung vorhandene Schimmel beseitigt werden soll, soll der 51-jährige Angeklagte den Onkel des Mieters am Hemdkragen gepackt haben. Ferner soll der 26-jährige Angeklagte dem Onkel des Mieters mit der Faust ins Gesicht geschlagen und dabei die Lippe des Onkels blutig geschlagen haben.
Der 25-jährige Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht nicht zur Sache eingelassen. Der 26-jährige Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er dem Onkel des Mieters zwar die Lippe blutig geschlagen habe, dies aber nur erfolgt sei, weil der Onkel des Mieters zuvor seinen Vater, den 51-jährigen Angeklagten, körperlich attackiert habe. Der 51-jährige Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er in der Gaststätte zwar die rückständigen Mietschulden eingefordert habe, er aber niemanden geschlagen habe. Vielmehr sei er von dem Onkel des Mieters geschubst worden.