Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 5. Kalenderwoche 2020

 

Montag, 27.01.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 27 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang Juni 2019 im Media Markt in Bad Kreuznach eine Digitalkamera an sich genommen und die Sicherheitsspinne entfernt haben. Er soll die Digitalkamera und weiterhin drei CDs in seinen Rucksack gesteckt haben und damit den Kassenbereich passiert haben ohne zu bezahlen. Er soll beabsichtigt haben durch den Verkauf des Diebesgutes seine Schulden zu begleichen. Ein Messer soll er entgegen der Anklageschrift nicht mit sich geführt haben.

Der Angeklagte hat die Tat wie ausgeurteilt vollumfänglich eingeräumt.

 

Montag, 27.01.2020, 14:30 Uhr, 2. Strafkammer

Der am 30.12.2019 begonnene Prozess wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 28.01.2020, 31.01.2020, 03.02.2020, 07.02.2020, 02.03.2020, 17.03.2020.

 

Dienstag, 28.01.2020, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Der am 30.12.2019 begonnene Prozess wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 31.01.2020, 03.02.2020, 07.02.2020, 02.03.2020, 17.03.2020.

 

Dienstag, 28.01.2020, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat eine jetzt 63 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Simmern wegen Betrugs in 22 besonders schweren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte soll im Jahr 1997 bei der Kassenärztlichen Vereinigung einen Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Schmerztherapievereinbarung gestellt und in diesem erklärt haben, dass sie u.a. über einen Defibrillator verfüge. Tatsächlich soll sie ein entsprechendes Gerät jedoch nicht vorgehalten haben. Im Vertrauen darauf, dass die Angeklagte wahrheitsgemäße Angaben machte, soll ihr die Zulassung für die Schmerztherapie erteilt worden sein. In der Folge soll die Angeklagte Schmerztherapieleistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet haben.

Die Angeklagte hat sich teilweise geständig eingelassen.

Ein Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 04.02.2020.

 

Mittwoch, 29.01.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 23.01.2020 begonnene Prozess wegen Betrugs wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 06.02.2020.

 

Donnerstag, 30.01.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen jetzt 35 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Schauren wegen Betrugs durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll für den Zeitraum November 2017 bis Januar 2018 Arbeitslosengeld erhalten haben, obwohl er ab dem 22.09.2017 eine Arbeitsstelle angenommen hatte.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vollumfänglich eingeräumt.

 

Freitag, 31.01.2020, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Der am 30.12.2019 begonnene Prozess wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 03.02.2020, 07.02.2020, 02.03.2020, 17.03.2020.

 

Freitag, 31.01.2020, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 21.01.2020 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 05.02.2020, 07.02.2020, 12.02.2020, 19.02.2020, 28.02.2020, 06.03.2020, 13.03.2020, 20.03.2020, 27.03.2020, 03.04.2020.

Teilen

Zurück