Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 5. Kalenderwoche 2022

Montag, 31.01.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 4129/20

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 37 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte Februar 2020 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben. In Idar-Oberstein habe die Polizei eine Verkehrskontrolle des vom Angeklagten gesteuerten Fahrzeuges durchführen wollen. Der Angeklagte habe sich dieser Verkehrskontrolle entziehen wollen. Der Angeklagte soll das von ihm gesteuerte Fahrzeug rapide beschleunigt haben, als er den Streifenwagen erblickt habe. Der Streifenwagen soll das von dem Angeklagten gesteuerte Fahrzeug daraufhin verfolgt haben. Mit weit überhöhter Geschwindigkeit soll sich der Angeklagte mit dem Streifenwagen im Stadtgebiet von Idar-Oberstein eine Verfolgungsjagd geliefert haben. Hierbei soll der Angeklagte mit einem ordnungsgemäß abgestellten weiteren Pkw kollidiert sein. An dem weiteren Pkw soll ein Schaden in Höhe von etwa 2.000 Euro entstanden sein. Der Angeklagte soll nach der Kollision, obwohl er den Unfall bemerkt habe, aus dem Fahrzeug ausgestiegen sein und die Unfallstelle verlassen haben, ohne die erforderlichen Feststellungen zum Unfall zu ermöglichen. In dem von ihm zuvor geführten Fahrzeug soll der Angeklagte zum Zwecke des Eigenkonsums 1 Gramm Amphetamin und 0,4 Gramm Marihuana verwahrt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den beiden Taten, wegen derer er vor dem Amtsgericht verurteilt wurde, vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

Fortsetzungstermine sind auf den 01.02.2022 und den 11.02.2022 bestimmt worden.

 

Dienstag, 01.02.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 4129/20

Der am 31.01.2022 begonnene Prozess wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 11.02.2022 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 02.02.2022, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14

Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 08.02.2022, 10.02.2022, 15.02.2022, 23.02.2022, 24.02.2022, 09.03.2022, 23.03.2022, 30.03.2022, 06.04.2022, 13.04.2022, 20.04.2022, 27.04.2022, 04.05.2022, 25.05.2022, 22.06.2022, 29.06.2022, 06.07.2022, 13.07.2022, 20.07.2022, 27.07.2022, 03.08.2022, 10.08.2022, 17.08.2022 und den 24.08.2022 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 03.02.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1022 Js 17002/20

Der am 13.01.2022 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags wird fortgesetzt.

 

Freitag, 04.02.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 5522/20

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 49 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Koblenz wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit Besitzes jugendpornographischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Ende Mai 2020 soll die Polizei in der Wohnung des Angeklagten einen Durchsuchungsbeschluss vollstreckt haben. Anlass dieser Durchsuchung soll die Eingabe eines Zeugen gegenüber der Polizei gewesen. Der Zeuge soll gegenüber der Polizei in Simmern mehrere USB-Sticks und Speicherkarten abgegeben haben, die dem Angeklagten zuzuordnen gewesen seien, und auf denen der Angeklagte Dateien mit kinderpornographischem Inhalt abgelegt haben soll. Anlässlich der Durchsuchung der Wohnräumlichkeiten des Angeklagten Ende Mai 2020 soll die Polizei sodann mehrere Datenträger sichergestellt haben, auf denen der Angeklagte zahlreiche Dateien mit kinderpornographischem und jugendpornographischem Inhalt abgespeichert haben soll.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

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