Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 5. Kalenderwoche 2025

Montag, den 27.01.2025, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7 

Az: 5 KLs 1044 Js 7345/24 jug

Der am 14.01.2025 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 31.01.2025 und den 14.02.2025 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 28.01.2025, 09:15 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 3 (Berufungssache)

Az: 3 NBs 1044 Js 2178/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 41 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln unter Einbeziehung von anderen Urteilen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten sowie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten, deren Vollstreckung jeweils nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.

Fall 1:

Mitte September 2021 soll der Angeklagte insgesamt 1 Kilogramm Amphetamin auf Kommission erhalten haben. Der Angeklagte soll beabsichtigt haben, das Amphetamin anschließend mit Gewinn weiter zu veräußern.

Fall 2:

Mitte Juli 2021 soll der Angeklagte insgesamt 50,60 Gramm Amphetamin mit einem Amphetaminbasegehalt von 3,2 Gramm im Kühlschrank seiner Wohnung verwahrt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilweise geständig eingelassen.

 

Donnerstag, den 30.01.2025, 11:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1043 Js 1267/20

Der am 17.12.2024 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Betruges wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 07.02.2025 bestimmt worden.

 

Freitag, den 31.01.2025, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7

Az: 5 KLs 1044 Js 7345/24 jug

Der am 14.01.2025 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 14.02.2025 bestimmt worden.

 

Freitag, den 31.01.2025, 09:15 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 3 NBs 1025 Js 8082/24

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 25 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim wegen Körperverletzung in Tateinheit mit räuberischem Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 1 Monat verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende Februar 2024 in alkoholisiertem Zustand ein Lebensmittelgeschäft in Rüdesheim aufgesucht haben. Dort habe er einen Sixpack Bier sowie eine Schokoladentafel im Gesamtwert von 6,00 Euro in seinen mitgeführten Rucksack gesteckt und sei zum Kassenbereich gegangen. An der Kasse habe er lediglich eine weitere Dose Bier, nicht aber das in seinem Rucksack befindliche Sixpack Bier und die Schokoladentafel bezahlt. Nach Passieren des Kassenbereichs sei der Angeklagte von einer Mitarbeiterin, die das Geschehen beobachtet habe, angesprochen worden, festgehalten worden, und aufgefordert worden, den Rucksack zu öffnen. Ein weiterer Mitarbeiter sei zur Unterstützung dazugekommen. Der Angeklagte habe sich jedoch geweigert seinen Rucksack zu öffnen und habe unkontrolliert um sich geschlagen, ohne hierbei jemanden zu treffen. Daraufhin habe sich der Angeklagte umgedreht, um sich von dem Festhaltegriff der Mitarbeiterin zu befreien und ein Öffnen des Rucksacks zu verhindern. Dabei habe er die Mitarbeiterin mit sich gezogen. Die Mitarbeiterin sei hierdurch gegen einen Tisch gestoßen worden und habe im Zuge dessen Schmerzen an der Hand erlitten. Dies habe der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen. Der Angeklagte sei daraufhin von zwei Mitarbeitern in den Aufenthaltsraum verbracht worden. Aus diesem sei er wenig später entkommen. Schlussendlich habe die zwischenzeitlich verständigte Polizei den fliehenden Angeklagten in unmittelbarer Nähe zum Lebensmittelgeschäft auffinden können.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilweise geständig eingelassen.

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