Montag, 11.12.2017, 09:00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer)
Der am 23.11.2017 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 12.12.2017
Montag , 11.12.2017, 09:30 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Der mittlerweile 53 Jahre alte Angeklagte ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Idar-Oberstein zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.
Dem Angeklagten und drei Mitangeklagten, deren Verurteilung mittlerweile rechtskräftig ist, wurde vorgeworfen, dass es im Januar 2011 in Birkenfeld zunächst zu seiner Auseinandersetzung bei einem Kneipenbesuch gekommen sein soll. Hierbei sollen zwei Zeugen wie auch zwei der Angeklagten Verletzungen davon getragen haben. Nachdem die Polizei eingeschritten sei, soll es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen den Angeklagten und den Polizeibeamten gekommen sein. Sowohl die Polizeibeamten als auch die Angeklagten sollen hierbei zum Teil erhebliche Verletzungen erlitten haben.
Auf die Berufung des Angeklagten, hat das Landgericht Bad Kreuznach das Urteil des Amtsgerichts Idar-Oberstein dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Auf die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Koblenz dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Berufungskammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen.
Montag, 11.12.2017, 11:30 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 25 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Recklinghausen wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll einem Zeugen, von dem ihm bekannt gewesen sei, dass er aus einem Lkw-Verkauf über einen größeren Geldbetrag verfügt habe, angeboten haben, zu einem günstigen Kurs Schweizer Franken in Euro zu tauschen; der Angeklagte habe dabei vorgegeben, dass es schwierig sei, das Geld auf andere Weise nach Deutschland zu transferieren. Der Angeklagte sei mit dem Zeugen letztlich übereingekommen, 300.000 Schweizer Franken gegen 200.000 Euro zu tauschen. Der Zeuge, dem deutlich geworden sei, dass das Vorhaben illegal war, habe sich mit der Polizei in Verbindung gesetzt, so dass das weitere Vorgehen von der Polizei überwacht worden sei.
Im Februar 2016 sei es dann zum – von der Polizei überwachten - Treffen des Zeugen mit dem Angeklagten in Bad Kreuznach gekommen. Hierbei habe der Angeklagte in Plastikfolie eingepackte Geldbündel mit sich geführt; lediglich 6.000 Schweizer Franken seien echt gewesen und hätten in den Bündeln oben gelegen; im Übrigen hätten die Bündel aus Scherzgeld mit der Aufschrift „Freibier“ bestanden. Der Angeklagte sei bei seinem Eintreffen, als es zum Austausch des Geldes mit dem Zeugen habe kommen sollen, festgenommen worden. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig. Die Verurteilung eines Mitangeklagten zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, wegen Beihilfe zum versuchten Betrug ist rechtskräftig.
Dienstag, 12.12.2017, 09:00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer)
Der am 23.11.2017 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.
Mittwoch, 13.12.2017, 09:00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer)
Der am 12.10.2017 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Donnerstag, 14.12.2017, 08:00 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft den drei, einschlägig vorbestraften Angeklagten, einem 41 Jahre alten Mann aus Bad Kreuznach, der in dieser Sache in Untersuchungshaft ist, einer 23 Jahre alten Frau aus Lemgo (Nordrhein-Westfalen) und einer 59 Jahre alten Frau aus Bad Kreuznach gewerbsmäßigen Betrug, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung vor.
Die Angeklagten sollen in insgesamt 22 Fällen zwischen Dezember 2014 und September 2016, in unterschiedlichen personellen Konstellationen, dabei teilweise auch als Bande handelnd, andere Personen betrogen haben, indem Sie Waren, unter anderem Pkw, gekauft, Dienstleistungen in Anspruch genommen und Wohnungen angemietet haben sowie sich darlehensweise Geld haben aushändigen lassen. Dabei sollen sie Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit vorgespiegelt haben, tatsächlich aber von vorne herein vorgehabt haben, die von ihnen geschuldete Gegenleistung nicht zu erbringen.
In einem Fall sollen zwei der Angeklagten mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, der nicht über den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz verfügt habe, was Ihnen bekannt gewesen sei.
Im August 2016 sollen zwei der Angeklagten einen Kaufvertrag unter unberechtigter Verwendung der Personalien eines Dritten abgeschlossen haben. Der Angeklagte und die 23 Jahre alte Angeklagte haben im Ermittlungsverfahren einen kleinen Teil der angeklagten Fälle eingeräumt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 27.12.2017, 10.01.2018, 12.01.2018, 18.01.2018, 02.02.2018, 07.02.2018, 14.02.2018
Freitag, 15.12.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 20.11.2017 begonnene Prozess wegen falscher Verdächtigung wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 21.12.2017
Freitag, 15.12.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 32 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Windesheim wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im Januar 2017 in einer Bauchtasche 38,61 Gramm Amphetamin verwahrt haben, ohne über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.