Dienstag, 11.12.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Das Landgericht Bad Kreuznach hat auf die Berufung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ein Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach, im Rahmen dessen der Angeklagte vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen wurde, teilweise aufgehoben und den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat das Landgericht Bad Kreuznach zur Bewährung ausgesetzt.
Der 29 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Bingen am Rhein soll Mitte Juni 2014 in einer Bad Kreuznacher Diskothek, in welcher der Angeklagte als Türsteher beschäftigt war, zusammen mit mehreren Türsteherkollegen auf einen Gast der Diskothek ohne rechtfertigenden Anlass eingeschlagen und eingetreten haben. Den infolge der Tätlichkeiten blutüberströmten Gast sollen der Angeklagte und seine Türsteherkollegen sodann aus der Diskothek herausgetragen haben und auf dem Parkplatz der Diskothek abgelegt haben, ohne sich um den Gast weiter zu kümmern. Der Angeklagte hat vor dem Landgericht abgestritten gegenüber dem verletzten Gast Schläge oder Tritte vorgenommen zu haben.
Auf die Revision des Angeklagten wurde das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Bad Kreuznach zurückgewiesen.
Mittwoch, 12.12.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 29.11.2018 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unter Mitführung eines gefährlichen Werkzeuges u.a. wird fortgesetzt.
Donnerstag, 13.12.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 41 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte Februar 2017 aus dem dänischen Bettenlager in Kirn eine Heizdecke im Wert von 30 Euro entwendet haben, ohne die Ware zu bezahlen.
Der Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht abgestritten.