Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 50. Kalenderwoche 2020

Dienstag, 08.12.2020, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1022 Js 15942/20

Der am 23.09.2020 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.

 

Dienstag, 08.12.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az: 7 Ns 1025 Js 2446/20

Der am 05.11.2020 begonnene Prozess wegen Diebstahls mit Waffen wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 11.12.2020 bestimmt.

 

Donnerstag, 10.12.2020, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1025 Js 9255/20

Der am 01.12.2020 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 15.12.2020, 21.12.2020, 05.01.2021 und 07.01.2021.

 

Donnerstag, 10.12.2020, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az: 7 Ns 1025 Js 5375/19

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den jetzt 35 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Kirn vom Anklagevorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat dem Angeklagten mit ihrer Anklage zur Last gelegt, Ende Januar 2019 in Kirn mit einem Pkw ohne die erforderliche Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben. Der Angeklagte soll bei jener Fahrt, eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befahrend, mit seinem Fahrzeug mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen sein. Der Angeklagte soll daraufhin die Unfallstelle mit seinem Fahrzeug verlassen haben, ohne sich um den an dem anderen Fahrzeug angerichteten Schaden zu kümmern und die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen.

Das Amtsgericht Bad Sobernheim konnte auf Grundlage der durchgeführten Beweisaufnahme durch Vernehmung mehrerer Zeugen nicht die Überzeugung gewinnen, dass der Angeklagte der Fahrer des den Unfall verursachenden Fahrzeuges gewesen ist. Das Gericht konnte die Einlassung des Angeklagten, eine unbekannte Person habe die Fahrzeugschlüssel des vom Angeklagten von einem Freund geliehenen Fahrzeuges entwendet und die dem Angeklagten zur Last gelegte Fahrt vorgenommen, nicht widerlegen.

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Sobernheim Berufung eingelegt.

 

Freitag, 11.12.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az: 7 Ns 1025 Js 2446/20

Der am 05.11.2020 begonnene Prozess wegen Diebstahls mit Waffen wird fortgesetzt.

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