Montag, 13.12.2021, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14
Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 15.12.2021, 17.12.2021, 22.12.2021, 18.01.2022, 21.01.2022, 25.01.2022, 26.01.2022, 02.02.2022, 08.02.2022, 10.02.2022, 15.02.2022, 23.02.2022 und den 24.02.2022 bestimmt worden.
Dienstag, 14.12.2021, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1022 Js 16727/20
Der am 29.11.2021 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 16.12.2021 bestimmt worden.
Dienstag, 14.12.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1041 Js 12775/20
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 41 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kronweiler wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll sich Ende März 2020 auf das Gelände eines Abfallwirtschaftszentrums in Reichenbach, auf welchem sich mehrere Gebäude befinden, begeben haben. Dort soll er zunächst ein Fenster des Aufenthaltsgebäudes eingeschlagen haben und hierdurch in das Aufenthaltsgebäude gelangt sein. Aus den Aufenthaltsräumen soll er vier Funkgeräte und einen Ratschenkasten entwendet haben. Daraufhin soll der Angeklagte mit einer Eisenstange, die sich in der Nähe des eingeschlagenen Fensters des Aufenthaltsgebäudes befunden habe und die der Angeklagte an sich genommen haben soll, die Metalltür einer ebenfalls auf dem Gelände befindlichen Lagerhalle aufgehebelt haben. Aus der Lagerhalle soll der Angeklagte nichts entwendet haben. Im Anschluss daran soll der Angeklagte sich zu dem auf dem Gelände befindlichen Bürogebäude begeben haben. Dort soll er ein Fenster eingeschlagen haben und hierdurch in das Bürogebäude gelangt sein. Im Obergeschoss des Bürogebäudes soll der Angeklagte mit der Eisenstange eine Metalltür aufgehebelt haben und aus dem Büroraum ein Mobiltelefon und zwei weitere Funkgeräte entwendet haben. Schließlich soll der Angeklagte in einem am Einlass des Bürogebäudes befindlichen weiteren Bürogebäude den Stromverteiler abgeschaltet haben und damit die Überwachungskameras außer Betrieb gesetzt haben. Im Obergeschoss dieses weiteren Bürogebäudes soll er ein Metallschutzgitter aufgehebelt haben und die dahinterliegende Scheibe eingeschlagen haben. Aus diesem weiteren Bürogebäude soll der Angeklagte nichts entwendet haben. Der Angeklagte soll sodann wahrscheinlich aufgrund des ausgelösten Alarms geflüchtet sein.
Der Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht bestritten.
Mittwoch, 15.12.2021, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14
Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 17.12.2021, 22.12.2021, 18.01.2022, 21.01.2022, 25.01.2022, 26.01.2022, 02.02.2022, 08.02.2022, 10.02.2022, 15.02.2022, 23.02.2022 und den 24.02.2022 bestimmt worden.
Donnerstag, 16.12.2021, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1022 Js 16727/20
Der am 29.11.2021 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Donnerstag, 16.12.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 7392/17
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 71 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Verbreitens kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit dem Verbreiten jugendpornographischer Schriften in Tateinheit mit dem Besitz kinderpornographischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Im Rahmen einer Ende des Monats Juni 2017 durchgeführten polizeilichen Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Bad Kreuznach sollen sich auf dem Personal Computer des Angeklagten zahlreiche kinder- und jugendpornographische Videodateien befunden haben. Der Angeklagte soll auf seinem Personal Computer ein Filesharing-Programm installiert gehabt haben und in dem Netzwerk des File-Sharing-Programms als Benutzer registriert gewesen sein. In einem für dritte Personen freigegebenen Verzeichnis sollen sich fünf kinderpornographische und sechs jugendpornographische Videodateien befunden haben. Weiterhin soll der Angeklagte auf seinem Personal Computer in einem privaten Verzeichnis 71 weitere kinderpornographische Videodateien abgespeichert gehabt haben. Schließlich sollen sich auf einem USB-Stick des Angeklagten acht weitere jugendpornographische Videodateien befunden haben.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu dem Tatvorwurf teilweise geständig eingelassen.
Freitag, 17.12.2021, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14
Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 22.12.2021, 18.01.2022, 21.01.2022, 25.01.2022, 26.01.2022, 02.02.2022, 08.02.2022, 10.02.2022, 15.02.2022, 23.02.2022 und den 24.02.2022 bestimmt worden.