Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 50. Kalenderwoche 2022

Dienstag, 13.12.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1043 Js 943/21

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 35 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Langenthal wegen Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung (Fall 1), Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung (Fall 2) , Bedrohung (Fall 3), Beleidigung (Fall 4), Diebstahls (Fall 5) sowie Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung (Fall 6) unter Auflösung einer Gesamtstrafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Sobernheim unter Einbeziehung der dort festgesetzten Einzelstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten sowie zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen jeweils nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Ende Juni 2019 soll der damals noch in Odernheim am Glan lebende Angeklagte seinen Nachbarn aus Verärgerung über Bauarbeiten als „Hurensohn“ bezeichnet sowie diesem angedroht haben, ihn umzubringen. Dabei soll der Angeklagte seinen Hund dabeigehabt haben, der ca. 75 cm hoch sei und vom Aussehen einem Kampfhund gleiche. Zu diesem Hund soll er „fass“ gesagt haben, ohne dass der Hund dieser Aufforderung nachgekommen sei. Danach soll der Angeklagte seinem Nachbarn gegenüber geäußert haben „Ich hole dich heute Abend ab und knall dich ab“ sowie ihn erneut als „Hurensohn“ bezeichnet haben.

Fall 2:

Wenige Tage später soll der Angeklagte seinen Nachbarn erneut als „Hurensohn“ bezeichnet und diesem angedroht haben ihn heute Abend umzubringen.

Fall 3:

Noch am selben Tag soll sich der Angeklagte durch die geöffnete Tür in ein ebenfalls in der Nachbarschaft gelegenes Haus in Odernheim am Glan begeben haben. Dabei habe er eine Schreckschusswaffe dabeigehabt, diese Waffe zwei Bewohnern des Hauses vorgehalten und sodann den beiden Bewohnern gegenüber den Ausspruch „in zwei Minuten seid ihr tot“ geäußert.

Fall 4:

Anfang September 2019 soll der Angeklagte den bereits in den Fällen 1 und 2 erwähnten Nachbarn erneut als „Hurensohn“ bezeichnet haben.

Fall 5:

Mitte Mai 2020 soll der Angeklagte in einem Supermarkt in Kirn Nahrungsmittel im Gesamtwert von etwas mehr als 16 Euro in seine mitgeführte Tasche gesteckt und den Supermarkt ohne Bezahlung verlassen haben.

Fall 6:

Schließlich soll der Angeklagte, der zu diesem Zeitpunkt bereits in Langenthal lebte, Mitte Oktober 2020 in den im selben Haus, in welchem er zur Miete lebte, befindlichen Wohnbereich seines Vermieters gegangen sein und dort Lebensmittel und Eistee entwendet haben. Auch soll er eine Tür seines Vermieters beschädigt haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu den Tatvorwürfen teilweise geständig eingelassen.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 20.12.2022 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 15.12.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17664/21

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 48 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Niederbrombach sowie einem 43 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus Birkenfeld einen gemeinschaftlichen Mord (aus Habgier und um eine andere Straftat zu ermöglichen) sowie tateinheitlich hierzu einen gemeinschaftlichen (besonders schweren) Raub mit Todesfolge vor.

Den Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, Mitte Dezember 2021 gemeinschaftlich einen Bekannten der Angeklagten aus Birkenfeld in dessen Wohnung mit einem Messer getötet zu haben, um an Wertgegenstände jenes Mannes zu gelangen.

Zwischen den Angeklagten und dem Mann aus Birkenfeld soll schon seit einigen Monaten vor der in Rede stehenden Tat eine Bekanntschaft bestanden haben, im Rahmen derer man sich des Öfteren zum gemeinsamen Abendessen in der Wohnung des Bekannten der Angeklagten getroffen habe. Hierbei soll es bereits zu Bedrohungen der Angeklagten gegenüber dem Bekannten gekommen sein, da die Angeklagten die Herausgabe der EC-Karte sowie der zugehörigen PIN des Bekannten gefordert hätten.

Mitte Dezember 2021 sei es schließlich nach erheblichem Alkoholkonsum der Beteiligten erneut zu Streitigkeiten der Beteiligten in der Wohnung des Bekannten der Angeklagten gekommen. Im Verlauf jener Auseinandersetzung sollen die Angeklagten beschlossen haben, ihren Bekannten zu töten, um die Mitnahme der EC-Karte, von Bargeld sowie weiterer Gegenstände des Bekannten zu ermöglichen und sich in deren Besitz zu bringen.

Hierzu soll einer der beiden Angeklagten dem Bekannten zwei Stiche mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 21,5 cm in den linken unteren Rippenbogen sowie den rechten Unterbauch zugefügt haben. Die Stichverletzung im rechten Unterbauch sei todesursächlich gewesen, da hierdurch die Beckenschlagader eröffnet und ein großer Blutverlust nach innen hervorgerufen worden sei.

Im Anschluss daran sollen die Angeklagten von ihrem Bekannten dessen EC-Karte, eine von dem Bekannten getragene Goldkette mit einem Kreuzanhänger, einen Laptop, ein Mobiltelefon sowie Bargeld in unbekannter Höhe entwendet und die Wohnung des Bekannten in aufgeräumtem Zustand verlassen haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 22.12.2022, 04.01.2023, 12.01.2023, 16.01.2023, 17.01.2023, 21.01.2023, 02.02.2023, 03.02.2023, 07.02.2023, 16.02.2023, 17.02.2023, 23.02.2023, 24.02.2023, 25.02.2023, 27.02.2023, 01.03.2023 und den 02.03.2023 bestimmt worden.
 

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