Montag, den 09.12.2024, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7
Az: 4 KLs 1022 Js 15942/20 (2)
Der am 04.11.2024 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.
Montag, den 09.12.2024, 13:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 1989/24
Der am 11.10.2024 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Dienstag, den 10.12.2024, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1022 Js 15026/22
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 39 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Hahnenbach wegen Betruges in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte Oktober 2021 im Internet bei einer Firma ein Faltzelt sowie sechs Zelt- und zwei Seitenwände im Gesamtwert von 1.162,86 Euro bestellt haben. Die Waren seien in der Folgezeit an den Angeklagten ausgeliefert worden. Der Angeklagte soll jedoch, wie von Anfang an beabsichtigt, die Rechnung für die Waren nicht bezahlt haben.
Fall 2:
Ferner soll der Angeklagte Mitte September 2022 im Internet bei einer Firma unter Vortäuschung von Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit drei Stück Absperrband, zwei Einfüllsysteme für Kraftstoff/Öl, zwei Spalt- und Fellkeile, ein Bandmaß, einen Doppelkanister sowie Reinigungstücher im Gesamtwert von 148,82 Euro bestellt haben. Bei der Bestellung soll er als Rechnungsempfänger den Namen und die Adresse einer fiktiven Person angegeben haben.
Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim die Begehung der ihm im Fall 1 zur Last gelegten Tat bestritten. Zu dem Tatvorwurf im Fall 2 hat er sich vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim geständig eingelassen.
Dienstag, den 10.12.2024, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1041 Js 5335/24
Der am 15.10.2024 begonnene Prozess wegen Mordes wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 13.12.2024 und den 18.12.2024 bestimmt worden.
Dienstag, den 10.12.2024, 10:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1025 Js 1181/23
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 40 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Traben-Trarbach wegen Diebstahls in sechs Fällen, Trunkenheit im Verkehr, mehreren Fällen der Beleidigung, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung und in einem Fall in Tateinheit mit Volksverhetzung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagte soll unter anderem im Zeitraum von Januar 2023 bis Februar 2024 in Geschäften in Birkenfeld und Idar-Oberstein in sechs Fällen Waren in der vorgefassten Absicht entwendet haben, diese nicht zu bezahlen. In einem dieser Fälle soll sie, nachdem sie bei der Entwendung beobachtet worden sei, eine Mitarbeiterin mit ausländerfeindlichen und ehrverletzenden Begriffen betitelt haben sowie einer anderen Mitarbeiterin auf den Arm geschlagen haben.
Ferner soll sie unter anderem Mitte Oktober 2023 bei einer Zugfahrt mit der Linie RE 1 zwischen Mettlach und Konz einen Polizeibeamten mit ausländerfeindlichen und ehrverletzenden Begriffen tituliert haben und geäußert haben, dass der Beruf des Polizisten nur „reinen Deutschen“ vorbehalten sei. Auch soll sie gegenüber dem Polizisten in Bezug auf eine im selben Zugabteil sitzende Frau mit Kopftuch geäußert haben, dass „diese Drecks-Ausländer zurück in ihr Land sollten und hier ohnehin nur von dem Geld der Deutschen lebten“. Ihr soll es dabei darum gegangen sein, in Deutschland lebende Menschen mit Migrationshintergrund als minderwertige Mitbürger darzustellen und ihnen die Menschenwürde sowie das Lebensrecht im Bundesgebiet abzusprechen.
Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.
Dienstag, den 10.12.2024, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1042 Js 18966/23
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 32 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Niederhausen wegen Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.000 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll Anfang September 2023 mit einem Pkw die B428 von Hackenheim kommend in Fahrtrichtung Frei-Laubersheim befahren haben. Dort soll er den Pkw einer anderen Fahrerin überholt und sich über die Fahrweise dieser Fahrerin geärgert haben. Im Anschluss daran soll er in der Gemarkung Frei-Laubersheim sein Fahrzeug gewendet und jener Fahrerin entgegengefahren sein. Als die Fahrerin mit geringer Geschwindigkeit an dem Angeklagten habe vorbeifahren wollen, habe der Angeklagte sein Fahrzeug quer gestellt und hierdurch der Fahrerin des anderen Fahrzeuges für eine Dauer von zumindest einer Minute den Weg versperrt. Den Weg habe er erst wieder freigegeben, als von beiden Seiten andere Autos hinzugekommen seien.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu dem Tatvorwurf geständig eingelassen.
Mittwoch, den 11.12.2024, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1042 Js 10516/21
Der am 25.11.2024 begonnene Prozess wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort u.a. wird fortgesetzt.
Mittwoch, den 11.12.2024, 09:20 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 5094/24
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 43 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Angeklagten aus Bad Kreuznach eine sexuelle Belästigung in Tateinheit mit Körperverletzung (Fall 1), in zwei Fällen jeweils Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Fälle 2 und 3), eine schwere Brandstiftung (Fall 4), eine versuchte Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung (Fall 5) sowie eine (besonders) schwere räuberische Erpressung (Fall 6) vor.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte Januar 2024 in einem Krankenhaus in Bad Kreuznach einer Mitarbeiterin an das Gesäß gegriffen haben und fest zugedrückt haben. Als die Mitarbeiterin den Angeklagten von sich gestoßen habe, soll der Angeklagte ihr mit der Faust in das Gesicht und anschließend zwei weitere Male in das Gesicht und auf den Kopf geschlagen haben. Die Mitarbeiterin habe hierdurch eine Gesichtsschädelprellung erlitten.
Fall 2:
Wenige Zeit nach diesem Vorfall sei der Angeklagte durch Polizeibeamte in unmittelbarer Nähe des Krankenhauses festgenommen worden. Im weiteren Verlauf soll er nach einem der Polizeibeamten getreten haben und diesen am rechten Schienbein getroffen haben. Auch soll er nach Verbringung in eine Gewahrsamszelle Widerstand gegenüber den Beamten geleistet haben und mehrfach ziellos umher gespuckt haben, ohne jemanden mit seinem Speichel zu treffen.
Fall 3:
Weiterhin soll der Angeklagte später, als eine Polizeibeamtin die Luke der zwischenzeitlich verschlossenen Gewahrsamszelle, in welcher der Angeklagte sich befunden habe, geöffnet habe, der Polizeibeamtin in das Gesicht gespuckt haben. Bei der Polizeibeamtin habe sich im Zuge dessen am Folgetag ein Herpes an der Oberlippe entwickelt. Im Anschluss an das Spucken habe der Angeklagte durch zwei Polizeibeamte in der Zelle fixiert werden sollen. Hierbei habe der Angeklagte stark gestrampelt, um die Fixierung zu verhindern.
Fall 4:
Mitte Januar 2024 soll der Angeklagte in dem von ihm, seiner Ehefrau und seinen Kindern bewohnten Wohnhaus zwei Brandherde in der Küche und im Wohnzimmer in der Absicht gelegt haben, das Wohnhaus durch die Brandlegung zu zerstören. In der Folge sei es zu einer Verpuffung aufgrund einer Durchzündung von im Brandverlauf angesammelten Rauchgasen gekommen. Hierdurch sei der Dachstuhl des Hauses vollständig zerstört worden.
Fall 5:
Mitte April 2024 soll der Angeklagte von seinem Schwager mehrfach die Rückzahlung eines Geldbetrages gefordert haben, welchen er der Familie seines Schwagers zuvor geliehen habe. Er soll seinem Schwager aus diesem Anlass in Whatsapp-Sprachnachrichten „eine sehr schwarze Nacht“ für ihn und seine Kinder in Aussicht gestellt haben, wenn er das Geld nicht erhalte. Auch soll er unter anderem angekündigt haben, ihn zu bestrafen, zu schlagen und ihn zu töten.
Fall 6:
Ende April 2024 soll der Angeklagte eine Moschee in Bad Kreuznach aufgesucht haben. Hierbei soll er eine Rasierklinge bei sich geführt haben. Der Angeklagte habe sich sodann zu dem Aufsteller mit den Koranen begeben und eine dort betende männliche Person gefragt, ob er einen Koran mitnehmen könne. Die männliche Person habe entgegnet, dass er hierfür nicht zuständig sei und der Angeklagte auf eine zuständige Person warten solle. Hierauf soll der Angeklagte die Rasierklinge aus seiner Tasche gezogen haben und gegenüber der männlichen Person die Worte „wenn mich jemand daran hindert einen Koran mitzunehmen, ersteche ich ihn“ geäußert haben. Anschließend habe der Angeklagte einen Koran an sich genommen und die Moschee verlassen.
Fortsetzungstermine sind auf den 12.12.2024, 16.12.2024 und den 06.01.2025 bestimmt worden.
Donnerstag, den 12.12.2024, 08:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1024 Js 2343/24
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 36 Jahre alten, vielfach vorbestraften Angeklagten aus Hoppstädten-Weiersbach wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte Februar 2024 im Fahrradpark in Neubrücke ein im Eigentum einer anderen Person stehendes E-Bike im Wert von 500 Euro an sich genommen haben, um es für sich zu verwenden.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein dahingehend eingelassen, dass er das Fahrrad im Fahrradpark in Birkenfeld gefunden und mitgenommen habe. Er sei seinerzeit noch am Überlegen gewesen, ob er es behalte oder der Polizei melde.
Donnerstag, den 12.12.2024, 09:20 Uhr, 2. Strafkammer Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 5094/24
Der am 11.12.2024 beginnende Prozess wegen (besonders) schwerer räuberischer Erpressung u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 16.12.2024 und den 06.01.2025 bestimmt worden.
Freitag, den 13.12.2024, 11:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1041 Js 5335/24
Der am 15.10.2024 begonnene Prozess wegen Mordes wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 18.12.2024 bestimmt worden.