Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 51. Kalenderwoche

 

Montag, 16.12.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Der am 26.11.2019 begonnene Prozess wegen Raubes u.a. wird fortgesetzt.

 

Montag, 16.12.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen jetzt 34 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis u.a. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang August und Anfang September 2018 mit jeweils nicht haftpflichtversicherten Krafträdern u.a. die Kloppstraße in Idar-Oberstein befahren haben, obwohl er wusste, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

Der Angeklagte hat die Tat Anfang August 2018 vollumfänglich gestanden. Die Tat Anfang September 2019 bestreitet er.

 

Montag, 16.12.2019, 13:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 03.12.2019 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

 

Montag, 16.12.2019, 14:00 Uhr, 2. Strafkammer

Der am 06.08.2019 begonnene Prozess wegen Vorenthaltens/Veruntreuens von Arbeitsentgelt u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 06.01.2020, 23.01.2020, 13.02.2020, 06.03.2020, 30.03.2020, 21.04.2020.

 

Dienstag, 17.12.2019, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine jetzt 34 Jahre alte nicht vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen Geldwäsche im besonders schweren Fall in 16 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 58 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Geldwäsche im besonders schweren Fall in 16 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Die beiden Angeklagten sollen aus der Türkei heraus operierenden Tätern ihre Girokonten zur Verfügung gestellt haben. Dabei sollen die weiteren, gesondert verfolgten Täter ältere Menschen in Deutschland angerufen haben, um sie zu betrügen. Die weiteren, gesondert verfolgten Täter sollen den Geschädigten unter anderem erzählt haben, dass gegen diese ein Haftbefehl vorliege und diese, um den Vollzug des Haftbefehls abzuwenden, eine Kaution zahlen müssten. Die Geschädigten sollen sodann die angegebenen Beträge auf die Girokonten der Angeklagten überwiesen haben.

Die Angeklagten sollen sich den weiteren Tätern gegenüber verpflichtet haben, über die eingehenden Beträge zeitnah in bar zu verfügen und abzüglich eines Anteils, den Rest an die weiteren Täter zu überweisen. Ihnen soll dabei bewusst gewesen sein, dass die Beträge durch Betrug erlangt wurden. Die Gesamtsumme der auf den Konten der Angeklagten eingegangenen Gutschriften soll bei 31.300,00 € liegen.

Die Angeklagten haben das Tatgeschehen an sich eingeräumt. Sie bestreiten jedoch Kenntnis von der deliktischen Herkunft der überwiesenen Gelder gehabt zu haben.

 

Mittwoch, 18.12.2019, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer

Der am 22.11.2019 begonnene Prozess wegen schwerer räuberischer Erpressung u.a. wird fortgesetzt.

 

Donnerstag, 19.12.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Der am 05.11.2019 begonnene Prozess wegen erpresserischem Menschenraubes u.a. wird fortgesetzt.

 

Donnerstag, 19.12.2019, 15:00 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 19.11.2019 begonnene Prozess wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 09.01.2020 und 15.01.2020.

 

Freitag, 20.12.2019, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 03.12.2019 begonnene Prozess wegen Totschlags wird fortgesetzt.

 

Freitag, 20.12.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft den 50 Jahre und 54 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit inhaftierten Angeklagten, sowie der 42 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Hargesheim vor, in verschiedenen Fällen jeweils gemeinschaftlich handelnd mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.

Die beiden Angeklagten sollen im Frühjahr 2017 eine Bunkeranlage, welche sich auf dem von dem 54 Jahre alten Angeklagten bewohnten Grundstück befand, einer Albanergruppe aus den Niederlanden zum Anbau von Cannabis zur Verfügung gestellt haben. Hierfür soll der 54 Jahre alte Angeklagte eine monatliche Entschädigung in Geld erhalten haben. Der 50 Jahre alte Angeklagte soll Zubehör für den Betrieb der Cannabis-Anlage in den Niederlanden besorgt haben und hierfür ebenfalls eine Entschädigung in Geld erhalten haben. Im Folgenden sollen die Angeklagten der Albanergruppe den Bunker bei drei weiteren Gelegenheiten zur Verfügung gestellt haben.

Im Frühjahr 2019 sollen die Angeklagten selbst Cannabis in dem Bunker angepflanzt und geerntet haben. Bei dem Verbringen eines Teils der Ernte nach Hargesheim soll die Angeklagte vor dem 50 Jahre alten Angeklagten hergefahren sein, um diesen vor Polizeikontrollen zu warnen. Die Angeklagten sollen beabsichtigt haben die Betäubungsmittel an einen Dritten zu verkaufen. In der gemeinsamen Wohnung der Angeklagten und des 50 Jahre alten Angeklagten sollen sich Waffen befunden haben. Durch die Drogengeschäfte sollen die Angeklagte und der 50 Jahre alte Angeklagte ihren Lebensunterhalt finanziert haben.

Die Angeklagte und der 54 Jahre alte Angeklagte haben sich nicht zur Sache eingelassen. Der 50 Jahre alte Angeklagte hat die Taten teilweise eingeräumt.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 08.01.2020 und den 24.01.2020.

 

Freitag, 20.12.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 64 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Schöneberg wegen Beleidigung in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im November 2018 insgesamt zwei Schreiben an die Kreisverwaltung Bad Kreuznach verfasst haben, in welchen er deren Mitarbeiter als „Abzockertruppe“ und „Bande“ bezeichnet haben soll und behauptet haben soll es würden „Mafiamethoden“ angewandt. Zudem soll er den Mitarbeitern „Dummheit“ vorgeworfen haben. Im Dezember 2018 soll er ein Schreiben an das Amtsgericht Rüdesheim am Rhein verfasst und dessen Mitarbeitern „enorme Blödheit“ vorgeworfen haben.

Der Angeklagte hat eingeräumt die Schreiben verfasst zu haben. Er erklärte, die Wortwahl seiner Schreiben sei berechtigt gewesen.

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