Dienstag, 19.12.2017, 14:00 Uhr 2. Strafkammer (Berufungssache)
Der 27 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte wurde erstinstanzlich durch das Amtsgericht Idar-Oberstein wegen Erschleichens von Leistungen in elf Fällen, vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung sowie in einem weiteren Fall wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von weiteren zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte soll bei drei Gelegenheiten zwischen Juli und Dezember 2014 in Idar-Oberstein und Umgebung, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein, ein Kraftfahrzeug geführt haben. In zwei dieser Fälle habe für das Fahrzeug kein Haftpflichtversicherungsschutz bestanden, in einem der Fälle habe der Angeklagte Kennzeichen verwendet, die nicht für das Fahrzeug ausgegeben gewesen seien. Der Angeklagte soll ferner in elf Fällen zwischen April 2014 und September 2014, überwiegend auf der Bahnstrecke Idar-Oberstein – Neukirchen/Saar, öffentliche Verkehrsmittel genutzt haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen zu sein. Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.
Das Landgericht Bad Kreuznach hat die Berufung des Angeklagten mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte unter Einbeziehung einer vorangegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt wurde.
Auf die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach im Rechtsfolgenausspruch hinsichtlich der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen.
Donnerstag, 21.12.2017, 09.00 Uhr 2. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 20.11.2017 begonnene Prozess wegen falscher Verdächtigung wird fortgesetzt.
Donnerstag, 21.12.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die 37 Jahre alte, erheblich vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Angeklagte hat im September 2016 in ihrer Wohnung 40 Ecstasy-Pillen, 90 Gramm Haschisch und eine geringe Menge Kokain verwahrt. Die Angeklagte hat in der ersten Instanz von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.