Montag, 17.12.2018, 09:00 Uhr 5. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 20 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rhaunen wegen Unterschlagung und Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichen Gebrauchens eines Kraftfahrzeuges ohne den erforderlichen Haftpflichtversicherungsvertrag in zwei Fällen sowie wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln unter Einbeziehung eines anderen Urteils des Amtsgerichts Idar-Oberstein zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Einheitsjugendstrafe hat das Amtsgericht nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll im Dezember 2017 hinter den Toiletten einer Hütte in Rhaunen ein Motorrad älteren Baujahres gefunden haben. Der Schlüssel des Motorrades habe noch im Zündschloss gesteckt. Auf dem Kfz-Kennzeichen habe sich ein TÜV Stempel aus dem Jahr 1991 befunden. Der Angeklagte soll das Motorrad mitgenommen, in der Folgezeit umlackiert, die Fahrgestellnummer aus dem Rahmen geschliffen, und sodann diverse Fahrten mit dem Motorrad unternommen haben. Unter anderem soll der Angeklagte Ende Januar 2018 an zwei Tagen einen Bekannten auf dem Motorrad mitgenommen haben. Der Angeklagte habe sich zu diesen Zeitpunkten nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das Motorrad befunden und habe auch nicht den erforderlichen Haftpflichtversicherungsvertrag für das Motorrad abgeschlossen gehabt.
Darüber hinaus soll der Angeklagte Ende Januar 2018 in Kirn ein Gramm Marihuana zum Preis von 10 Euro erworben haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Taten vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen.
Montag, 17.12.2018, 14:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 23 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Odenbach am Glan wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat das Amtsgericht nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Anfang September 2017 mit einem Kraftrad am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Ferner soll der Angeklagte bei der Fahrt auch unter Alkoholeinfluss gestanden haben. In der rechten Beintasche des Angeklagten habe sich zudem eine verbotene Waffe – ein Schlagring – befunden.
Der Angeklagte hat sich zu den Taten vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Dienstag, 18.12.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 51 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus München wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll sich gegenüber dem Inhaber einer Buchhandlung in Bad Kreuznach wahrheitswidrig als leitender Mitarbeiter einer israelischen Bank ausgegeben haben. In dieser Eigenschaft soll der Angeklagte dem Inhaber der Buchhandlung einen Kredit in Höhe von 300.000 Euro in Aussicht gestellt haben. Der Inhaber der Buchhandlung habe aber zunächst Einlagen zur Gewährung und Vermittlung des Kredits zahlen sollen. Der Inhaber der Buchhandlung habe daraufhin im Zeitraum August 2006 bis Oktober 2006 an den Angeklagten Zahlungen in Höhe von insgesamt über 30.000 Euro erbracht. Der Angeklagte habe gemäß vorgefasster Absicht den in Aussicht gestellten Kredit nie an den Inhaber der Buchhandlung ausgezahlt.
Der Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht zunächst bestritten und erst im Laufe der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht die Tat gestanden.
Mittwoch, 19.12.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 28.09.2018 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt. Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 10.01.2019 und den 24.01.2019.
Donnerstag, 20.12.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die 27-jährige, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Waldgrehweiler sowie den 62 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Waldgrehweiler wegen gemeinschaftlichen Betrugs verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt, wobei es die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt hat. Den Angeklagten hat das Gericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Der Angeklagte und die Angeklagte stehen in einem Vater-Tochter-Verhältnis. Gemeinsam sollen die Angeklagten eine Firma in Bad Kreuznach geführt haben. Im Zeitraum von Dezember 2015 bis Mai 2016 sollen die Angeklagten 14 Arbeitnehmern der Firma das Arbeitsentgelt für die geleisteten Tätigkeiten ganz oder teilweise vorenthalten haben. Dies sollen die Angeklagten von Anfang an geplant haben. Die Angeklagten hätten sich damit eine dauerhafte Einkommensquelle von erheblichem Umfang verschaffen wollen.
Die Angeklagten haben die Taten vor dem Amtsgericht überwiegend eingeräumt.
Donnerstag, 20.12.2018, 10:00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 29.11.2018 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unter Mitführung eines gefährlichen Werkzeuges wird fortgesetzt.
Donnerstag, 20.12.2018, 13:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern (Hunsrück) hat den 38 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rumänien wegen gemeinschaftlich begangenen Diebstahls in besonders schwerem Fall zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte sowie zwei weitere Mittäter sollen Mitte August 2016 in einen Telekomshop in Kastellaun eingebrochen sein. Der Angeklagte soll dabei als Fahrer agiert haben. Mindestens einer der beiden weiteren Mittäter soll über das Dach des Telekomshops nach Aushebelung eines Fensters in das Gebäude gelangt sein und dort 30 Handys und ein Tablet im Wert von insgesamt ca. 12.000 Euro entwendet haben. Der Angeklagte habe für seinen Tatbeitrag eine Tatbeute von 200 Euro bis 300 Euro erhalten sollen. Bereits kurze Zeit nach dem Einbruch sei die Beute aber bereits bei einer Verkehrskontrolle im Raum Koblenz sichergestellt worden.
Der Angeklagte hat sich zur Tat geständig eingelassen.