Montag, 14.12.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az: 7 Ns 1023 Js 3179/20
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den jetzt 24 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz) untergebrachten Angeklagten aus Frankenthal (Pfalz) wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung in 5 tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Anfang November 2019 wollten fünf Polizeibeamte den Angeklagten aufgrund eines zuvor gegen den Angeklagten ergangenen Vollstreckungshaftbefehls festnehmen. Der Angeklagte soll bei jener Festnahme die fünf Polizeibeamten tätlich angegriffen haben, indem er sowohl mit den Armen in Richtung der Polizeibeamten geschlagen als auch mit seinen mit leichten Hausschuhen beschuhten Füßen in Richtung der Polizeibeamten getreten haben soll. Hierbei soll der Angeklagte die Polizeibeamten allerdings nicht getroffen haben, sodass die Polizeibeamten unverletzt geblieben seien. Ferner soll der Angeklagte die Polizeibeamten mehrfach als „Hurensöhne“ tituliert haben und den Polizeibeamten zu verstehen gegeben haben, dass er deren Adressen herausbekommen werde und „sie sich holen werde“
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu dem Tatvorwurf geständig eingelassen.
Dienstag, 15.12.2020, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1025 Js 9255/20
Der am 01.12.2020 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 21.12.2020, 05.01.2021 und den 07.01.2021.
Mittwoch, 16.12.2020, 14:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 6
Az: 2 KLs 1042 Js 7992/19
Der am 27.11.2020 begonnene Prozess wegen unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln wird fortgesetzt.
Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 06.01.2021.
Donnerstag, 17.12.2020, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1022 Js 15942/20
Der am 23.09.2020 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.
Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 04.01.2021.
Donnerstag, 17.12.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az: 7 Ns 1021 Js 14493/19
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den jetzt 48 Jahre alten, erheblich vorbestraften, derzeit in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach untergebrachten Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte August 2019 aus Anlass einer Meinungsverschiedenheit mit seiner Ehefrau seine Ehefrau mindestens zweimal, einmal mit der Faust und einmal mit der flachen Hand, vorsätzlich in das Gesicht geschlagen haben. Die Ehefrau des Angeklagten soll durch die Schläge des Angeklagten Schmerzen im Gesicht erlitten haben. Der Angeklagte soll jene Schmerzen zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach dahingehend eingelassen, dass er mit seiner Ehefrau zwar einen verbalen Streit und ein Handgemenge gehabt habe sowie dass er seine Ehefrau im Rahmen des Handgemenges mit seiner Hand im Gesicht getroffen habe. Er habe seine Ehefrau aber nicht vorsätzlich, sondern nur versehentlich mit seiner Hand im Gesicht getroffen.