Montag, den 19.12.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1044 Js 3261/21
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen Einspruch eines 77 Jahre alten Angeklagten aus Langenfeld gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Kreuznach verworfen, da der Angeklagte zu dem auf seinen Einspruch gegen den Strafbefehl bestimmten Hauptverhandlungstermin ohne genügende Entschuldigung nicht erschienen sei.
In dem Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Kreuznach wird dem Angeklagten zur Last gelegt, Mitte März 2020 mit einem Pkw ohne die erforderliche Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr in Daxweiler teilgenommen zu haben. Der Angeklagte soll sich hierbei bewusst gewesen sein, nicht im Besitz der für das Führen des Fahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.
Dem Angeklagten wurde in dem Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 4.500,00 Euro auferlegt.
Montag, 19.12.2022, 14:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1044 Js 3850/21
Der am 28.11.2022 begonnene Prozess wegen schweren Bandendiebstahls wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 23.12.2022, 09.01.2023, 13.01.2023, 18.01.2023, 30.01.2023, 06.02.2023, 08.02.2023, 22.02.2023 und den 09.03.2023 bestimmt worden.
Mittwoch, 21.12.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 16792/21
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 32 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Koblenz in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Koblenz sowie einem 39 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Volxheim vor, gemeinschaftlich handelnd einen schweren Raub begangen zu haben.
Mitte Dezember 2021 sollen sich die Angeklagten aufgrund eines gemeinsamen Tatplans nachmittags zu einem Juweliergeschäft in Bad Kreuznach begeben haben. Die Bedienung der Kunden sei zu dieser Zeit aufgrund der Corona-Pandemie an der Tür des Geschäfts erfolgt. Der 32 Jahre alte Angeklagte soll sich im Gespräch mit der Verkäuferin zwei Halsketten und ein Armband aus dem Schaufenster des Geschäfts ausgesucht haben. Im Anschluss daran soll er gegenüber der Verkäuferin vorgegeben haben, noch Bargeld holen zu wollen. Etwa 40 Minuten sei er erneut bei dem Juweliergeschäft erschienen. Die Verkäuferin habe den ausgewählten Schmuck auf den Verkaufstresen im Laden gelegt und sich sodann zu dem 32 Jahre alten Angeklagten begeben, um den Kaufpreis abzukassieren. In diesem Moment soll der 32 Jahre alte Angeklagte mit seiner rechten Hand aus seiner Jacke eine ungeladene, etwa 40-45 cm lange Schusswaffe hervorgeholt und die Verkäuferin mit seinem rechten Arm und seinem Körper in die Ecke neben der Eingangstür geschoben haben. Im Anschluss daran soll er dem im Hintergrund wartenden 39 Jahre alten Angeklagten ein Zeichen gegeben haben, woraufhin der 39 Jahre alte Angeklagte das Geschäft betreten und den auf dem Verkaufstresen befindlichen Schmuck, der einen Gesamtwert von 7.066 Euro gehabt haben soll, an sich genommen haben. Die beiden Angeklagten sollten daraufhin mit dem Schmuck den Tatort verlassen haben, um den Schmuck für sich zu verwenden.
Dem 32 Jahre alten Angeklagten aus Koblenz wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach darüber hinaus vor, tatmehrheitlich zu dem oben genannten Delikt einen Diebstahl mit Waffen sowie ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort begangen zu haben.
Der 32 Jahre alte Angeklagte soll Ende November 2021 aus einem Haus, in welchem er Renovierungsarbeiten habe durchführen sollen, mehrere Gegenstände, unter anderem ein IPhone, mehrere Parfümflaschen und zwei Softairwaffen, entwendet haben.
Weiterhin soll der 32 Jahre alte Angeklagte Anfang Dezember 2021 mit einem gestohlenen Lieferfahrzeug bei einem Parkvorgang in Bad Kreuznach mit einem am Straßenrand geparkten PKW kollidiert sein. An dem am Straßenrand geparkten Pkw seien hierdurch Kratzer und Dellen an der linken Seite entstanden. Der Angeklagte soll die Unfallstelle, obwohl er den Unfall bemerkt habe, verlassen haben, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.
Fortsetzungstermine sind auf den 03.01.2023, 20.01.2023, 24.01.2023 und den 27.01.2023 bestimmt worden.
Donnerstag, 22.12.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7
Az: 1 Ks 1044 Js 17664/21
Der am 15.12.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 04.01.2023, 12.01.2023, 16.01.2023, 17.01.2023, 21.01.2023, 02.02.2023, 03.02.2023, 07.02.2023, 16.02.2023, 17.02.2023, 23.02.2023, 24.02.2023, 25.02.2023, 27.02.2023, 01.03.2023 und den 02.03.2023 bestimmt worden.
Freitag, 23.12.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1044 Js 3850/21
Der am 28.11.2022 begonnene Prozess wegen schweren Bandendiebstahls wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 09.01.2023, 13.01.2023, 18.01.2023, 30.01.2023, 06.02.2023, 08.02.2023, 22.02.2023 und den 09.03.2023 bestimmt worden.
Freitag, 23.12.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1042 Js 13458/21
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 41 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Anfang Juni 2021 in Bad Kreuznach 7,11 Gramm Amphetamin, 2,13 Gramm Marihuana und 2 Ecstasy-Tabletten verwahrt haben, ohne im Besitz der erforderlichen betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis gewesen zu sein.
Fall 2:
Weiterhin soll der Angeklagte Ende Februar 2022 in Bad Kreuznach 1,3 Gramm Haschisch und 4,39 Gramm Amphetamin verwahrt haben, ohne im Besitz der erforderlichen betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis gewesen zu sein.
Fall 3:
Schließlich soll der Angeklagte Mitte Februar 2021 in Bad Kreuznach 16,52 Gramm Amphetamin und 3 Ecstasy-Tabletten verwahrt haben, ohne im Besitz der erforderlichen betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis gewesen zu sein.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.