Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 51. Kalenderwoche 2024

Montag, den 16.12.2024, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1025 Js 1243/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 31 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Hackenheim wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Zudem hat das Amtsgericht Bad Kreuznach den Angeklagten wegen eines weiteren Falles des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der beiden Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte, dem im Februar des Jahres 2020 die Fahrerlaubnis entzogen worden sei, soll im Zeitraum von Mitte Juni 2022 bis Anfang Juli 2023 in vier Fällen jeweils mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Bretzenheim und Bad Kreuznach teilgenommen haben. Hierbei sei er sich jeweils bewusst gewesen, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

 

Montag, den 16.12.2024, 09:20 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1025 Js 5094/24

Der am 11.12.2024 begonnene Prozess wegen (besonders) schwerer räuberischer Erpressung u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 06.01.2025, 08.01.2025 und den 17.01.2025 bestimmt worden.

 

Montag, den 16.12.2024, 13:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1042 Js 1989/24

Der am 11.10.2024 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

 

Dienstag, den 17.12.2024, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1043 Js 1267/20

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 55 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Langen (Hessen) in sechs Fällen gewerbsmäßigen Betrug vor, wobei er in drei Fällen einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt haben soll.

Der Angeklagte soll im Mai 2016 ein Unternehmen gegründet haben, welches als Genossenschaft rechtlich ausgestaltet habe werden sollen. Vorgeblicher Zweck des Unternehmens sei gewesen, Einlagen und wiederkehrende Mitgliedsbeiträge der zu werbenden Mitglieder in Immobilien gewinnbringend zu investieren und den Mitgliedern dann eine deutlich über dem Marktzins liegende Rendite auszuschütten. Zur Anwerbung der Mitglieder soll er unter anderem eine männliche Person, die als Versicherungs- und Finanzberater und Makler tätig gewesen sei und die deutsche Gebärdensprache beherrsche, gewonnen haben. In der Folgezeit soll es dem Angeklagten auch durch Ausnutzung des besonderen Vertrauensverhältnisses, welche die vorgenannte männliche Person auf Grund seiner Fähigkeit zur Gebärdensprache gehabt habe, hörgeschädigte Personen als Mitglieder zu gewinnen, welche sodann auch entsprechende Geldüberweisungen auf das Konto des Unternehmens veranlasst hätten. Die gewonnenen Mitglieder sollen im Zeitraum von August 2016 bis August 2020 insgesamt 795.376,50 Euro auf das Konto des Unternehmens überwiesen haben. Der Großteil der Mitgliedsbeiträge und der Einlagen seien vom Angeklagten entsprechend seiner von Anfang an gefassten Absicht für private Zwecke oder für Anlagengeschäfte auf eigene Rechnung verbraucht worden. Einige der Mitglieder sollen durch die geleisteten Zahlungen einen bedeutenden Teil ihres Vermögens bzw. ihrer Altersversorgung eingebüßt haben.


Fortsetzungstermine sind auf den 03.01.2025, 09.01.2025, 15.01.2025, 22.01.2025, 23.01.2025, 30.01.2025 und den 07.02.2025 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 17.12.2024, 09:45 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 3 NBs 1025 Js 15002/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 34 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen versuchten Betruges, Diebstahls in fünf Fällen, Erschleichen von Leistungen, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung sowie einer weiteren Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende April 2023 in einem Bekleidungsgeschäft in Mainz das Etikett einer Hose mit einem Preis von 149,99 Euro gegen das Etikett einer Hose mit einem Preis von 44,99 Euro ausgetauscht haben. Der Angeklagte soll hierbei beabsichtigt haben, die teurere Hose zu einem Preis von lediglich 44,99 Euro zu erwerben. Dem Kassierer soll an der Kasse jedoch das vertauschte Etikett aufgefallen sein.

Fall 2:

Mitte August 2023 soll der Angeklagte in Gau-Algesheim aus einem unverschlossenen Lkw Bargeld in Höhe von 65 Euro entwendet haben.


Fall 3:

Anfang September 2021 soll der Angeklagte in einem Bekleidungsgeschäft in Bad Kreuznach drei Herrenjeanshosen im Wert von jeweils 39,99 Euro sowie eine Herrenweste im Wert von 59,99 Euro in eine von ihm mitgeführte Tasche gesteckt haben, nachdem er zuvor die Preisschilder abgerissen habe. Anschließend habe er sich zur Kasse begeben, wo er von einem Ladendetektiv gestoppt worden sei.

Fall 4:

Anfang November 2023 soll der Angeklagte in Mainz aus der nicht verschlossenen Fahrerkabine eines Handwerkertransporters einen Rucksack entwendet haben, in welchem sich unter anderem Werkzeuge im Gesamtwert von 535 Euro befunden haben sollen.

Fall 5:

Ende Januar 2023 soll der Angeklagte in einem Bekleidungsgeschäft Jacke, Socken und einen Schal im Gesamtwert von 84,00 Euro entwendet haben.

Fall 6:

Mitte Februar 2023 soll der Angeklagte in einer Shishabar in Bad Kreuznach die Bauchtasche des Inhabers der Bar, welche die Schlüssel, Bargeld und persönliche Papiere des Inhabers enthalten habe, und einen Gesamtwert von 1.500 Euro gehabt habe, entwendet haben.

Fall 7:

Ende Oktober 2022 soll der Angeklagte am Bahnhof in Bad Kreuznach in Streit mit einer Frau geraten sein. Gegenüber den aus diesem Anlass sodann verständigten Polizeibeamten soll der Angeklagte unter anderem mehrfach die Äußerung „fuck you“ getätigt haben und diese mehrfach jeweils als „Arschloch“ bezeichnet haben.

Fall 8:

Kurze Zeit nach der vorgenannten polizeilichen Maßnahme soll der Angeklagte, ohne im Besitz einer gültigen Fahrkarte gewesen zu sein, den Zug der Linie RE3 von Bad Kreuznach in Richtung Gensingen-Horrweiler benutzt haben. Er sei bei dieser Fahrt von einem Mitarbeiter kontrolliert worden, der schließlich die Polizei verständigt habe, da der Angeklagte den Zug nicht freiwillig verlassen habe.

Fall 9:

Nachdem der Angeklagte von einem verständigten Polizeibeamten in Gensingen aus dem Zug eskortiert worden sei, soll der Angeklagte am Bahnsteig in Richtung des Gesichts des Polizeibeamten gespuckt haben. Der Polizeibeamte habe jedoch ausweichen können. Sodann soll der Angeklagte seine Fäuste geballt und zum Schlag in Richtung des Polizeibeamten ausgeholt haben. Dieser habe den Angeklagten daraufhin zu Boden gerungen, wobei das rechte Fußgelenk des Polizeibeamten hierbei schmerzhaft umgeknickt sei, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe. Als der Angeklagte auf dem Boden gefesselt worden sei, habe er weiter versucht den Polizeibeamten zu bespucken und nach diesem zu treten. Auch soll er den Polizeibeamten hierbei unter anderem als „Arschloch“ bezeichnet haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilweise geständig eingelassen.

 

Mittwoch, den 18.12.2024, 10:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7

Az: 1 Ks 1041 Js 5335/24

Der am 15.10.2024 begonnene Prozess wegen Mordes wird fortgesetzt.

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