Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 52. Kalenderwoche 2020

Montag, 21.12.2020, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1025 Js 9255/20

Der am 01.12.2020 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 05.01.2021 und den 07.01.2021.

 

Dienstag, 22.12.2020, 10:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az: 7 Ns 1025 Js 4686/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 54 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen unter Einbeziehung einer Strafe aus einem weiteren Urteil des Amtsgericht Bad Kreuznach wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung jener Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Anfang Februar 2019 mit seinem PKW in Kenntnis des Umstandes, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein, zunächst von Rüdesheim nach Hargesheim und sodann, nach einer zwischenzeitlichen Fahrtunterbrechung, von Hargesheim zurück nach Rüdesheim gefahren sein.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

 

Mittwoch, 23.12.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az: 7 Ns 1024 Js 9203/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den jetzt 34 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen falscher Verdächtigung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte steht seit Dezember 2016 unter einer laufenden Bewährung aus mehreren Urteilen des Amtsgerichts Bad Kreuznach. Im Rahmen der Bewährungsentscheidung wurde der Angeklagte als Bewährungsauflage unter anderem zur Durchführung von Drogenscreenings verpflichtet. Mitte März 2019 soll der Angeklagte anlässlich der Durchführung eines solchen Drogenscreenings beim Gesundheitsamt in Bad Kreuznach versucht haben, den zuständigen Mitarbeiter durch Abgabe fremden Urins statt seines eigenen Urins zu täuschen. Dieser Täuschungsversuch sei dem zuständigen Mitarbeiter aber aufgefallen. Aus Wut über den misslungenen Täuschungsversuch soll der Angeklagte Anfang April 2019 gegenüber seiner Bewährungshelferin der Wahrheit zuwider behauptet haben, dass man durch Zahlung von 200 Euro bei dem Gesundheitsamt eine Manipulation der Urinproben erreichen könne. Der Angeklagte beabsichtigte hierdurch gegen den zuständigen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, dem der Täuschungsversuch des Angeklagten Mitte März 2019 aufgefallen sei, ein behördliches Verfahren einzuleiten.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach überwiegend geständig eingelassen.

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