Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 53. Kalenderwoche 2020

Mittwoch, 30.12.2020, 10:00 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1043 Js 5894/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die 27 Jahre alte, vorbestrafte, derzeit in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach inhaftierte Angeklagte aus Stromberg, unter Auflösung einer Gesamtstrafe aus einem Urteil des Landgericht Mainz und Einbeziehung der dort festgesetzten Einzelstrafen, wegen Unterschlagung in einem Fall sowie gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 33 Fällen, wobei es in einem Fall des gewerbsmäßigen Bandenbetruges nur beim Versuch geblieben ist, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Fall 1:

Die Angeklagte soll Ende März 2017, die Geldbörse eines Bekannten, der seine Geldbörse in der Wohnung der Angeklagten versehentlich vergessen haben soll, an sich genommen haben, um die Geldbörse sowie den Inhalt der Geldbörse für eigene Zwecke zu verwenden. In der Geldbörse sollen sich unter anderem 500 Euro Bargeld sowie eine VISA Kreditkarte befunden haben. Auf Nachfrage des Bekannten, ob die Angeklagte seine Geldbörse gefunden habe, soll die Angeklagte gegenüber ihrem Bekannten wahrheitswidrig angegeben haben, die Geldbörse nicht gefunden zu haben.

Fälle 2-4:

Im Anschluss daran soll die Angeklagte zusammen mit zwei weiteren Personen auf Grund eines gemeinsamen Tatplans unter Nutzung der VISA Kreditkarte des Bekannten der Angeklagten in einer Douglas Parfümerie in Wiesbaden Parfüm im Wert von 127,98 Euro (Fall 2) sowie in einem Media-Markt in Wiesbaden ein Apple I-Phone 7 im Wert von 759,00 Euro (Fall 3) erworben haben. Ferner soll auf Grund des gemeinsamen Tatentschlusses eine der beiden weiteren Personen versucht haben im Real-Markt in Ingelheim unter Nutzung der VISA Kreditkarte einen Fernseher im Wert von 999 Euro zu erwerben. Jener Erwerb soll allerdings daran gescheitert sein, dass die handelnde Person die zur VISA Kreditkarte zugehörige PIN nicht bekannt gewesen sein soll.

Fälle 5-34:

Schließlich soll die Angeklagte zusammen mit den erwähnten zwei weiteren Personen auf Grund eines gemeinsamen Tatplans im Zeitraum von April 2017 bis Mai 2017 unter Verwendung der Personalien dritter Personen in diversen Online-Shops Bekleidungsartikel sowie Haushaltsgegenstände bestellt haben, ohne jeweils den hierfür zu verauslagenden Kaufpreis an die Inhaber der betroffenen Online-Shops zu bezahlen. Die Lieferungen der bestellten Waren sollen jeweils an das durch die Angeklagte und die beiden weiteren Personen gemeinsam bewohnte Anwesen in Stromberg erfolgt sein. Durch jene Taten soll ein Gesamtschaden im vierstelligen Bereich entstanden sein.

Die Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu den Tatvorwürfen vollumfänglich geständig eingelassen.

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