Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 6. Kalenderwoche 2017

Montag, 06.02.2017, 14.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 47 Jahre alten, ganz erheblich vorbestraften Angeklagten, der zurzeit in anderer Sache in Strafhaft ist, erstinstanzlich wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten sowie wegen Betruges zu einer weiteren Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte soll im Februar 2016 in einem Lebensmittelmarkt in Bad Kreuznach einem anderen Kunden so heftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, dass dieser zu Boden gegangen sei. Als der Geschädigte angekündigt habe, Strafanzeige zu erstatten, habe der Angeklagte gedroht, ihm „das Licht auszumachen“.
Der Angeklagte, der Leistungen vom Jobcenter bezogen habe, habe ferner entgegen der ihm bekannten Verpflichtung, dort seine Inhaftierung nicht mitgeteilt, sondern vielmehr darum gebeten, die ihm während seine Inhaftierung nicht zustehenden Zahlungen auf sein Konto und nicht das seiner Vermieterin zu überweisen. Er habe deswegenvon März bis Mai 2016 zu Unrecht Zahlungen in Höhe von rund 2.300 € erhalten.
Der Angeklagte hat bestritten, den Geschädigten geschlagen zu haben, diese sei gestolpert und hingefallen. Ihm sei zudem nicht klar gewesen, dass er inhaftiert werden würde.

Dienstag, 07.02.2017, 09.00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 44 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus dem Landkreis Wittenberg (Sachsen-Anhalt) vor, in 130 Fällen sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren vorgenommen zu haben und tateinheitlich hierzu sexuelle Handlungen an einer Person unter 16 Jahren, die ihm zur Erziehung anvertraut war, vorgenommen zu haben. Der Angeklagte soll sich von 2012 bis 2014 an der Tochter seiner Lebensgefährtin vergangen haben. Der Angeklagte hat die ihm vorgeworfenen Taten bestritten.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 14.02.2017

Donnerstag, 09.02.2017, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

In erster Instanz wurde der 23 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte durch das Amtsgericht Bad Sobernheim wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitstrafe von neun Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im Internet im Juli 2015 zwei Karten für eine Veranstaltung und im November 2015 ein Smartphone zum Kauf angeboten und trotz ordnungsgemäßer Zahlung nicht ausgeliefert haben. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.

Donnerstag, 09.02.2017, 11.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der 53 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Simmern/Hunsrück wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll im Dezember 2015 bei einer Verkehrskontrolle durch Polizeibeamte am Flughafen Hahn versucht haben, einen Polizeibeamten, der sich an seinem Fahrzeug festgehalten habe, durch mehrmaliges Vor- und Zurückfahren zum Loslassen zu veranlassen. Gegen die daraufhin angeordnete Fesselung zum Zweck der Durchsuchung seines Fahrzeuges und seiner Person habe er sich gesperrt. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, den kontrollierenden Polizeibeamten nicht als solchen erkannt zu haben.

Donnerstag, 09.02.2017, 14.00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 21.11.2016 begonnene Prozess wegen Bandendiebstahls wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 20.02.2017, 01.03.2017, 17.03.2017, 27.03.2017

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