Montag, 05.02.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 46 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll im März 2017 in einem Lebensmittelmarkt in Bad Kreuznach eine Kaffeemaschine im Gegenwert von 40,00 € entwendet haben, indem er sie in eine mitgeführte Tüte eingesteckt und anschließend das Geschäft verlassen habe, ohne zu bezahlen. Der Angeklagte habe dabei in einem Rucksack ein Taschenmesser mit sich geführt.
Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.
Montag, 05.02.2018, 11.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 35 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Katzweiler (Landkreis Kaiserslautern) wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Es hat dem Angeklagten ferner die Fahrerlaubnis entzogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von weiteren drei Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte soll im September 2016 in Idar-Oberstein einen Pkw geführt haben, obwohl er aufgrund vorausgegangenen Alkoholkonsums hierzu nicht mehr in der Lage gewesen sei. Gegenüber den hinzugezogenen Polizeibeamten habe er seine Personalien nicht angegeben und sich nicht an die Anweisung gehalten, sich nicht zu entfernen. Als ihm die Ingewahrsamnahme angedroht und er von den Beamten zu Boden gebracht worden sei, habe der Angeklagte sich gewehrt und um sich geschlagen. Einen der Polizeibeamten habe er hierbei getroffen, so dass dieser eine leichte Platzwunde erlitten habe.
Der Angeklagte hat erstinstanzlich die Widerstandshandlung eingeräumt und im Übrigen von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Montag, 05.02.2018, 14.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der 62 Jahre alte, erheblich – auch einschlägig – vorbestrafte Angeklagte aus Schöneberg (Landkreis Bad Kreuznach) wurde in erster Instanz durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Betruges sowie wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte, der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten habe, habe entgegen seiner ihm bekannten Verpflichtung dem Jobcenter Bad Kreuznach nicht mitgeteilt, dass er im März 2016 eine Beschäftigung aufgenommen und hierfür Lohn erhalten habe. Er habe deshalb von dem Jobcenter 231, 30 € zu Unrecht erhalten.
Die Lebensgefährtin des Angeklagten habe einen Verwaltungsrechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geführt. Der Angeklagte habe an den Vorsitzenden Richter in diesem Verfahren im März 2016 und im Juni 2016 jeweils Briefe mit beleidigendem Inhalt geschrieben.
Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er seine Beschäftigung dem Jobcenter über dessen Hotline mitgeteilt habe. Den Versand der beleidigenden Briefe hat er eingeräumt.
Dienstag, 06.02.2018, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 33 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kastellaun, wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Im Juli 2017 soll sich der Angeklagte, der bei der Geschädigten ein Fahrrad habe abholen wollen, unter einem Vorwand Zutritt zu ihrem Haus verschafft haben. Nach einem kurzen Gespräch habe der Angeklagte die Geschädigte kraftvoll gegen den Türrahmen gedrückt und sodann sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen, wobei die Geschädigte sich infolge einer Operation an der Hüfte nicht habe wehren können. Die Geschädigte habe auch ein großes Hämatom an der operierten Hüfte davongetragen.
Der Angeklagte hat erstinstanzlich von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Dienstag, 06.02.2018, 09:00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer – Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 23 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gesprochen und die Entscheidung über eine Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Ferner hat das Amtsgericht gegen den Angeklagten einen Arrest von einer Woche verhängt.
Der Angeklagte soll bei zwei Gelegenheiten im März 2017 von einem Dealer einmal 20 Gramm und einmal 57 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf erhalten haben.
Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.
Dienstag, 06.02.2018, 10:00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendschutzkammer)
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 28 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in drei Fällen sowie die Besitzverschaffung jugendpornographischer Schriften in zwei Fällen vor.
Der Angeklagte soll nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft 2016 mit der zur Tatzeit noch nicht 14 Jahre alten Geschädigten, der Tochter von Bekannten des Angeklagten, ein Liebesverhältnis unterhalten haben und dabei vor ihrem 14. Geburtstag mindestens dreimal Geschlechtsverkehr mit der Geschädigten gehabt haben.
Außerdem soll er im Dezember 2016 und im März 2017 pornographische Aufnahmen der Geschädigten an deren Eltern geschickt haben. Der Angeklagte war im Ermittlungsverfahren geständig.
Mittwoch, 07.02.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 10.01.2018 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Betruges u.a. wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 14.02.2018
Donnerstag, 08.02.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 29.01.2018 begonnene Prozess wegen Beleidigung wird fortgesetzt.
Donnerstag, 08.02.2018, 15:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Die 35 Jahre alte, ganz erheblich vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach ist durch das Amtsgericht Bad Kreuznach in erster Instanz wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in zwei Fällen, in einem davon in Tateinheit mit Hausfriedensbruch unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Ferner wurde die Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Betruges, versuchten gewerbsmäßigen Betruges und gewerbsmäßigen Diebstahls in vier Fällen zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat zudem die Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Die drogenabhängige Angeklagte soll zwischen Oktober 2016 und Mai 2017 bei insgesamt fünf Gelegenheiten in verschiedenen Geschäften in Bad Kreuznach Parfum, Kosmetikartikel, Alkoholika, Lebensmittel und Hundefutter im Gegenwert von knapp 700,00 € entwendet haben. In einem Fall hat sie dabei ein gegen sie ausgesprochenes Hausverbot missachtet.
Im Januar 2017 soll die Angeklagte einer Bekannten deren Kreditkarte sowie 10,00 € Bargeld entwendet haben.
Mit der entwendeten Kreditkarte soll die Angeklagte noch am selben Tag in einem Elektronikmarkt in Bad Kreuznach eine Spielekonsole erworben haben, wobei sie die Unterschrift der berechtigten Karteninhaberin imitiert habe. Einen Tag später habe sie – erneut unter Vorlage der entwendeten Kreditkarte – in einem anderen Elektronikmarkt in Bad Kreuznach versucht, eine Spielekonsole zu erwerben. Da die Karte zwischenzeitlich gesperrt worden sei, sei ihr die Konsole nicht ausgehändigt worden.
Die Angeklagte war erstinstanzlich geständig.