Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 6. Kalenderwoche 2019

Montag, 04.02.2019, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 29 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Offenbach vor, im Zeitraum August 2017 bis Oktober 2018 in 6 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.

Im August bzw. September 2017 soll der Angeklagte gegen einen Kaufpreis von 7.500 Euro 1 kg Marihuana an einen Abnehmer aus Hoppstädten-Weiersbach per Post verschickt haben. Ferner soll der Angeklagte in den Folgemonaten an ebendiesen Abnehmer zweimal 500 Gramm Marihuana zum Preis von jeweils 3.750 Euro, 200 Gramm Haschisch zum Preis von 1.500 Euro sowie einmal 600 Gramm Haschisch und einmal 1.500 Gramm Marihuana zu einem jeweils nicht bekannten Preis per Post verschickt haben. Schließlich soll die Polizei im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten im Oktober 2018 106,2 Gramm Amphetamin, 315,9 Haschisch, 447,6 Marihuana, 57 Ecstasytabletten und 30 Gramm MDMA aufgefunden haben.

Die Betäubungsmittel soll der Angeklagte zum Weiterverkauf vorrätig gehalten haben.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den Taten eingelassen.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 15.02.2019.

Dienstag, 05.02.2019, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 52 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handelstreibens mit Betäubungsmitteln in 6 Fällen unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Ferner hat das Amtsgericht den Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Juni bis Dezember 2016 an einen Abnehmer bei einer Gelegenheit 50 Gramm Amphetamin zu einem Preis von 250 Euro, bei einer weiteren Gelegenheit 50 Gramm Haschisch zu einem nicht bekannten Preis, in einem dritten Fall jeweils 100 Gramm Amphetamin zu einem nicht bekannten Preis, sowie in einem letzten Fall 100 Gramm Haschisch zu einem Preis von 550 Euro verkauft haben. Ferner soll der Angeklagte im November oder Dezember 2016 an einen anderen Abnehmer 100 Gramm Marihuana zu einem nicht bekannten Preis verkauft haben. Schließlich soll der Angeklagte in seiner Wohnung 0,5 Gramm Kokain zum Eigenkonsum verwahrt haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu den ihm vorgeworfenen Taten überwiegend geständig eingelassen.

Mittwoch, 06.02.2019, 09:00 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 09.01.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 13.02.2019, 18.02.2019, 11.03.2019 und 27.03.2019.

Mittwoch, 06.02.2019, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 01.02.2019 begonnene Prozess wegen versuchter Nötigung u.a. wird fortgesetzt.

Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 08.02.2019.

Donnerstag, 07.02.2019, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 34 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Guldental vor im Zeitraum von Januar 2016 bis März 2018 in einem Fall gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben sowie in einem weiteren Fall mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei eine Schusswaffe sowie sonstige Gegenstände mit sich geführt zu haben, die ihrer Art nach zur Verletzung von Menschen geeignet und bestimmt sind.

Anfang Januar 2016 soll der Angeklagte an einen Abnehmer 6,4 Gramm Haschisch zu einem Preis von 40 Euro verkauft haben. Ferner soll der Angeklagte Anfang März 2018 in seiner Wohnung 160,4 Gramm Amphetamin, 30,32 Gramm Marihuana, 19 Ecstasy-Pillen sowie 12 Gramm Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt haben.

Zudem soll der Angeklagte in unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln zugriffsbereit ein Stahlbeil, einen mit drei Patronen geladenen Revolver sowie eine geladene CO2-Pistole aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den Taten eingelassen.

Donnerstag, 07.02.2019, 09:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 32 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Simmern wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende Januar 2018 mit einem Kraftfahrzeug in Simmern am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er gewusst habe, dass er nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. In dem Fahrzeug soll sich die vierjährige Tochter des Angeklagten befunden haben. Ferner sei bei dem Angeklagten auf Grund einer entnommenen Blutprobe ein Konsum von Amphetamin vor der Fahrt festgestellt worden.

Der Angeklagte hat sich zu der Tat vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

Donnerstag, 07.02.2019, 12:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 31 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Heimbach wegen fahrlässiger Körperverletzung verwarnt und die Verurteilung zu einer Geldstrafe vorbehalten.

Der Angeklagte soll Mitte Februar 2018 mit einem seiner Mieter eine verbale Auseinandersetzung wegen rückständiger Mietzahlungen gehabt haben. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung soll es zu einem Gerangel zwischen dem Angeklagten und dem Mieter gekommen seien. Der Mieter soll den Angeklagten dabei mit einem Stock geschlagen haben, sodass sich der Angeklagte zunächst entfernt haben soll. Im Laufe des Tages sollen der Angeklagte und der Mieter sich auf dem Mietgrundstück erneut begegnet sein. Der Angeklagte soll den Mieter, nachdem dieser zunächst einen Bekannten des Angeklagten mit einem Schlagstock bedroht habe, mit einer Eisenstange geschlagen haben, wobei sich der Mieter dabei am Kopf verletzt haben soll.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu der Tat geständig eingelassen.

Freitag, 08.02.2019, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 01.02.2019 begonnene Prozess wegen versuchter Nötigung u.a. wird fortgesetzt.

Freitag, 08.02.2019, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 28.09.2018 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handelstreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

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