Dienstag, den 07.02.2023, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17664/21
Der am 15.12.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 23.02.2023, 24.02.2023, 25.02.2023, 27.02.2023, 01.03.2023 und den 02.03.2023 bestimmt worden.
Dienstag, den 07.02.2023, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1043 Js 6501/21
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 54 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein, einen 26 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein sowie einen 43 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein jeweils wegen Beihilfe zur versuchten Hehlerei schuldig gesprochen. Den 54 Jahre alten Angeklagten hat das Amtsgericht Bad Kreuznach zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Den 26 Jahre alten Angeklagten hat das Amtsgericht Bad Kreuznach zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.200 Euro verurteilt. Den 43 Jahre alten Angeklagten hat das Amtsgericht Bad Kreuznach zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Angeklagten sollen sich Ende Mai 2021 auf einem Supermarktparkplatz mit mindestens zwei unbekannten Tätern getroffen haben, um zwei Rüttelmaschinen im Wert von jeweils 4.000 Euro an unbekannte Täter nach Mannheim zu fahren. Als Entlohnung hierfür hätte jeder der Angeklagten 50 Euro erhalten sollen. Die Rüttelmaschinen sollen kurze Zeit zuvor von unbekannten Tätern von einer Baustelle bzw. dem Hänger eines Fahrzeuges entwendet worden sein. Noch bevor die drei Angeklagten mit den Rüttelmaschinen in Mannheim angekommen seien, seien die Angeklagten auf der Autobahn von der Polizei angehalten und die Rüttelmaschinen hierbei sichergestellt worden. Die Angeklagten sollen es zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben, dass es sich bei den Rüttelmaschinen um Stehlgut gehandelt habe.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 15.02.2023 bestimmt worden.
Mittwoch, den 08.02.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 16792/21
Der am 21.12.2022 begonnene Prozess wegen schweren Raubes u.a. wird fortgesetzt.
Donnerstag, den 09.02.2023, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1025 Js 2809/22
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 23 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Diebstahls mit Waffen in Tateinheit mit versuchter Nötigung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und mit Bedrohung (Fall 1), sowie gefährlicher Körperverletzung in 2 Fällen (Fälle 2 und 3), sowie Beleidigung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung (Fall 4), sowie Beleidigung mittels einer Tätlichkeit, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Bedrohung (Fall 5), sowie Erschleichens von Leistungen in 10 Fällen (Fälle 6-15) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte Dezember 2021 einen Supermarkt in Kirn betreten und dort eine Flasche Wein und eine Tafel Schokolade im Wert von insgesamt 7 Euro unter seine Jacke gesteckt haben. Anschließend habe er den Kassenbereich passiert, wo er zwar Waren bezahlt habe, jedoch nicht diejenigen, die er unter seiner Jacke verwahrt habe. Der stellvertretende Marktleiter habe den Angeklagten daraufhin im Eingangsbereich angesprochen und ihn gebeten mit in sein Büro zu kommen. Der Angeklagte habe versucht sich an dem stellvertretenden Marktleiter vorbei zu drücken, um den Markt zu verlassen. Im Zuge dessen seien zwei weitere Mitarbeiter hinzugetreten, die den Angeklagten festgehalten hätten. Der Angeklagte habe versucht sich aus dem Griff herauszuwinden, was ihm jedoch misslungen sei. Die beiden Mitarbeiter hätten den Angeklagten sodann in ein Büro verbracht. Auch dort habe sich der Angeklagte weiterhin aggressiv verhalten und einem der Mitarbeiter ins Gesicht geschlagen, um sich zu befreien. Die beiden Mitarbeiter sollen den Angeklagten daraufhin weiter festgehalten haben. Der Angeklagte habe daraufhin gegenüber den Mitarbeitern drohend geäußert „wenn er eine Waffe hätte, würde er sie töten“. Auch habe er diesen gegenüber erklärt, dass „sehr viel Blut im Körper fließe und er ihnen zeigen könne, wie das abfließt.“ Als sich der Angeklagte im weiteren Verlauf beruhigt habe und die beiden Mitarbeiter den Angeklagten aus dem Festnahmegriff entlassen hätten, habe der Angeklagte aus seiner Jackentasche ein Cuttermesser gezückt und sei damit auf einen der beiden Mitarbeiter bedrohlich und aggressiv zugegangen. Der andere Mitarbeiter habe den Angeklagten im Zuge dessen von hinten an den Armen gepackt, um seinem Kollegen zu helfen, woraufhin der Angeklagte eine Stichbewegung in Richtung des Unterkörpers jenes Mitarbeiters ausgeführt habe, ohne diesen jedoch zu verletzen.
Fall 2:
Weiterhin soll der Angeklagte Mitte Dezember 2021 einen Freund, der bei ihm in der Wohnung übernachtet habe, des Diebstahls von Bargeld aus seinem Portemonnaie verdächtigt haben. Nachdem der Freund die Wohnung des Angeklagten verlassen habe, soll der Angeklagte diesen bis zu einem Einkaufsgeschäft in Kirn verfolgt haben. Beim Hereingehen in das Geschäft habe sich der Angeklagte mit einer im Außenbereich zum Verkauf angebotenen scharfkantigen Metalleinschlagbodenhülse von ca. 1 Meter Länge bewaffnet. Er sei dem Freund mit diesem Gegenstand in das Geschäft nachgelaufen und habe mit dem Gegenstand mindestens dreimal in Richtung des Kopfes seines Freundes eingeschlagen, wobei dieser die Schläge mit den Armen habe abwehren können, hierbei aber eine blutende Verletzung am Handgelenk erlitten habe.
Fall 3:
Ferner soll der Angeklagte Anfang Januar 2022 einen Supermarkt in Kirn betreten und dort eine Flasche Wodka gekauft haben, obwohl ihm das Betreten des Supermarktes aufgrund eines Hausverbotes untersagt gewesen sei. Nachdem ein Sicherheitsmann des Supermarktes den Angeklagten beim Verlassen des Marktes auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie auf das bestehende Hausverbot hingewiesen habe, habe der Angeklagte den Sicherheitsmann unvermittelt mit der Faust gegen den Unterkiefer geschlagen. Als der Sicherheitsmann dem sich nunmehr entfernenden Angeklagten in der Folge habe nacheilen wollen, sei der Sicherheitsmann zu Boden gefallen. Der Angeklagte sei daraufhin zu dem Sicherheitsmitarbeiter zurückgekehrt und habe dem am Boden liegenden Sicherheitsmitarbeiter mit dem Glasboden der Wodkaflasche einmal auf den Kopf geschlagen. Der Sicherheitsmitarbeiter soll durch den Schlag eine blutende Wunde am Kopf erlitten haben.
Fall 4:
Mitte Februar 2022 soll der Angeklagte erneut jenen Supermarkt in Kirn unberechtigt trotz des ihm bekannten Hausverbotes betreten haben. In dem Supermarkt habe er zwei Flaschen Rotwein eingesteckt, mit welchen er den Supermarkt verlassen habe, ohne diese zu bezahlen. Eine Mitarbeiterin des Supermarktes habe daraufhin die Polizei verständigt. Die beiden hinzugerufenen Polizeibeamten hätten den Angeklagten sodann noch vor dem Markt auf dem Parkplatz antreffen können und diesen zwecks Aufnahme des Sachverhaltes in den Supermarkt geführt. Beim Hineingehen in den Supermarkt habe der Angeklagte einen Mitarbeiter als „Hurensohn“ bezeichnet und versucht nach diesem Mitarbeiter zu treten, was die beiden Polizeibeamten jedoch verhindert hätten.
Fall 5:
Im Anschluss daran habe der Angeklagte die beiden Polizeibeamten in dem Büro des Marktleiters als „Rassisten“, „Nazis“ und „Hurensöhne“ bezeichnet. Zudem soll er einem der Polizeibeamten sowie zwei ebenfalls im Büro anwesenden Mitarbeitern des Supermarktes gegenüber angekündigt haben, diese zu töten. Auch habe der Angeklagte, der zu jener Zeit mit dem Corona-Virus infiziert gewesen sei, in Richtung eines der Polizeibeamten gespuckt, wobei er diesen am Jackenärmel getroffen habe.
Fälle 6-15:
Im Zeitraum von Ende August 2021 bis Mitte Dezember 2021 soll der Angeklagte wiederholt mit Zügen der Flexx GmbH gefahren sein, ohne einen für die Fahrten erforderlichen gültigen Fahrausweis vorweisen zu können.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 16.02.2023 bestimmt worden.