Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 6. Kalenderwoche 2025

Montag, den 03.02.2025, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 8 

Az: 5 KLs 1023 Js 2508/24 jug

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 23 Jahre alten, bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getretenen, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Meisenheim den sexuellen Missbrauch eines Kindes vor.

Der Angeklagte soll Mitte Februar 2024 seine Cousine und deren zum damaligen Zeitpunkt sechs Jahre alten Sohn in Raumbach besucht haben. Während jenes Besuchs soll der Angeklagte das Genital des Jungen, welches der Junge zuvor entkleidet habe, gestreichelt haben. 

Fortsetzungstermine sind auf den 25.02.2025 und den 05.03.2025 bestimmt worden.

 

Montag, den 03.02.2025, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1025 Js 17675/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 66 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 4.500 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang Oktober 2023 in einer Kneipe in Bad Kreuznach in einen Streit mit der dort arbeitenden Bedienung geraten sein, weil diese ihm wegen der fortgeschrittenen Uhrzeit (ca. 03:20 Uhr) kein Bier mehr verkauft habe. Aus Wut hierüber soll der Angeklagte die Bedienung zunächst durch Kratzen am Arm verletzt haben, wodurch diese eine blutende Wunde erlitten habe. Als die Bedienung sich daraufhin hinter die Theke begeben habe, soll der Angeklagte eine Bierflasche genommen haben und mit dem Arm weit ausgeholt haben, um die Bedienung mit der Flasche zu schlagen. Da jedoch ein weiterer Besucher der Kneipe in diesem Moment dazwischen gegangen sei und den Angeklagten schließlich aus der Kneipe geschoben habe, habe der Angeklagte den Schlagversuch nicht vollenden können.

Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 17.02.2025 bestimmt worden.

 

Montag, den 03.02.2025, 11:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1043 Js 2463/23 

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 30 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Diebstahls einer geringwertigen Sache zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende November 2022 aus einem Lebensmittelgeschäft in Bad Kreuznach Zigaretten im Gesamtwert von 35 Euro, in der Absicht die Ware nicht zu bezahlen, entwendet haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

 

Montag, den 03.02.2025, 13:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 52 Js 2022/23

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 68 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.400 Euro verurteilt.

Die Angeklagte soll Anfang August 2020 auf ihrem für eine unbestimmte Vielzahl von Facebook-Nutzern öffentlich einsehbaren Facebookprofil eine Karikatur, welche in Anlehnung an das von den Nationalsozialisten erbaute Konzentrationslager in Ausschwitz ein Eingangstor zu einem abgesperrten Bereich gezeigt habe, veröffentlicht haben. Das Eingangstor habe den Schriftzug „Impfen macht frei“ getragen und sei von zwei schwarz uniformierten Wachmännern, die jeweils eine überdimensionierte Spritze getragen hätten, bewacht worden. Diesem Bildbeitrag soll die Angeklagte den Wortbeitrag: „Frei von Deiner Lebendigkeit und Einzigartigkeit! Frei von der Schöpfung Gottes! Ist das DEIN Wille“ hinzugefügt haben.  Durch diesen Beitrag soll die Angeklagte zum Ausdruck gebracht haben, dass sie die seinerzeit kontrovers diskutierte und teils umgesetzte Impfpflicht während der Corona-Pandemie für eine staatliche Zwangsmaßnahme gehalten habe, welche mit den in Konzentrationslagern angewandten Maßnahmen des NS-Staates in ihrem Eingriffscharakter vergleichbar sei.

Die Angeklagte hat die Begehung der ihr zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten.

 

Dienstag, den 04.02.2025, 09:30 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7

Az: 1 Ks 1041 Js 1525/24

Der am 16.01.2025 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlages u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 06.02.2025, 18.02.2025 und den 19.02.2025 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 04.02.2025, 14:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1022 Js 2524/24

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 29 Jahre alten Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.000 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Februar 2024 mit einem Pkw öffentliche Straßen in Idar-Oberstein befahren haben. Der Angeklagte soll hierbei absolut fahruntüchtig (Blutalkoholkonzentration von 1,69 Promille) gewesen sein. Seine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit sei für ihn übersehbar gewesen.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

 

Donnerstag, den 06.02.2025, 08:45 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1024 Js 10123/24

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 40 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach einen (besonders) schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.

Der Angeklagte soll Anfang August 2024 in Bad Kreuznach, etwa auf Höhe der Stadtverwaltung, auf einen Bekannten getroffen sein. Der Angeklagte soll auf diesen Bekannten zugegangen sein, ein Butterflymesser aus seiner Hosentasche gezogen haben und dieses seinem Bekannten vorgehalten haben. Im Anschluss daran habe er seinen Bekannten aufgefordert, ihm 100 Euro zu geben. Andernfalls würde er ihn töten. Nachdem sein Bekannter auf diese Aufforderung hin das Geld nicht ausgehändigt habe, soll der Angeklagte seinem Bekannten mit dem Griff des Messers auf den Hinterkopf geschlagen haben und mit der Faust gegen dessen rechte Schläfe geschlagen haben. Zudem soll er seinen Bekannten mit der Klinge des Messers leicht am rechten Unterarm geschnitten haben. Im weiteren Verlauf sei sein Bekannter zu Boden gegangen. Der Angeklagte soll daraufhin mehrfach mit dem Fuß in den Bauch und auf den linken Arm seines Bekannten getreten haben. Im Anschluss daran soll er die Hosentaschen seines Bekannten durchsucht haben und ein Portemonnaie mit unter anderem darin befindlichem Bargeld in Höhe von 354 Euro sowie zwei Handys mitgenommen haben, um diese Gegenstände für sich zu behalten. Der Bekannte des Angeklagten habe infolge der Gewalthandlungen eine Rippenfraktur, eine Fraktur des linken Armes, eine Bauchdeckenprellung sowie zwei Platzwunden im Kopfbereich erlitten.

Fortsetzungstermine sind auf den 24.02.2025, 06.03.2025 und den 12.03.2025 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 06.02.2025, 09:30 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7

Az: 1 Ks 1041 Js 1525/24

Der am 16.01.2025 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlages u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 18.02.2025 und den 19.02.2025 bestimmt worden.

Teilen

Zurück